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NatureOne
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 16:53 Titel: Ich Harz 4, Freund "arbeitet Zuhause", wollen Zusa |
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Hallo zusammen,
ich lese hier schon länger mit, aber habe nun doch mal eine Frage smile
Ich wohne hier in einer 27qm Wohnung, mit meinen beiden Hunden, bin seit dem 29.09.2008 nun arbeitslos, und habe einen Freund.
Mein Freund ist jeden Abend bei mir, eigentlich immer, und es wir einfach zu eng für 2 Personen und 2 Hunden.
Nun haben wir den Entschluss gefasst dass wir uns eine größere Wohnung suchen sollten/könnten.
Ich lebe noch getrennt lebend, und warte darauf bis mein Mann endlich die Scheidung einreicht, auf den Unterhalt wird noch gewartet, aber der Trennungsunterhalt wird noch eingeklagt...kann ja leider sich nur im Jahr handeln.
So nun aber zum eigentlichen Thema: Mein Freund arbeitet zuhause, seine Eltern haben nen Kiosk...geregeltes Einkommen kann man die ganze Sache nun auch nicht wirklich nennen, ist eben ein Familienbetrieb...
Nur wie wird das denn nun? Wenn ich zu ihm ziehe in eine Wohnung welcher er bezahlt, bzw. kriege ich dann noch Harz 4 um mich an der Miete zu beteiligen?
Ich hoffe das war verständlich...
Grüße |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 17:32 Titel: |
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Das kommt drauf an, ob man euch als Bedarfsgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft) ansieht oder nicht und wieviel er verdient....
Turtle |
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NatureOne
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 17:40 Titel: |
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Verdienst kann man das ja nicht nennen, er kriegt einfach Geld von seinen Eltern wie er es haben mag/braucht...wenn ihr versteht was ich meine...
Und eigentlich will ich das schon als "Lebensgemeinschaft" zählen lassen, denn ich will ungern sagen: Wir haben nur eine WG, was aber dann gelogen wäre!
Nun habe ich morgen eine Probe Arbeitstag (gerade den Anruf erhalten) und bekomme dann 400€...würde ich dann dennoch noch was vom Amt bekommen? |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 17:42 Titel: |
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400 Euro werden im Normalfall nicht für Miete, Lebensunterhalt, Krankenversicherung usw. reichen.
Wie alt ist eigentlich dein Freund? Und warum verändert er sich beruflich nicht, wenn das nichts Halbes und nichts Ganzes ist?
Turtle |
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NatureOne
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 18:02 Titel: |
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Mein freund ist 23, ich 22...
Warum mein Freund sich nicht verändert, weil dem Kiosk der Eltern das Geld fehlt sich noch eine 3. Kraft einzustellen, und er nicht wirklich seine Eltern im "Regen" stehen lassen will,was ich gut verstehe. Im Neujahr möchte er allerdings ein Praktium für 2 Monate bei einem Mediendesigner machen, da er eine Ausbildung als solches irgendwann beginnen wollte... |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 28.11.2008, 08:30 Titel: |
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Dein Freund ist 23. Er kann also nicht einfach zuhause ausziehen und ALG 2 beantragen. Dazu gibt es aber genug Threads hier im Forum.
Turtle |
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NatureOne
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 28.11.2008, 16:34 Titel: |
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Ich glaube du hast mich falsch verstanden....er will auch kein ALG2 beantragen..
Die sache hat sich aber ab heute sowieso gegessen, da ich seit heute wieder einen Job habe, Arbeitsvertrag unterschrieben.....ab Montag ist mein Alg2 Geschichte! :lol: :lol: :lol: |
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