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BAföG Rückforderung wegen rückw. UH-Festsetzung

 
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BAföG: Ausbildung zum Psychotherapeuten nach Promotion << :: >> elternunabhängiges bafög  
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Struppi



Anmeldedatum: 25.01.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.11.2008, 15:46    Titel: BAföG Rückforderung wegen rückw. UH-Festsetzung

Hallo,

3 Jahre nach Bewilligung eines BAföG-"Zeitraums" (Ausbildung ist zwischenzeitlich abgeschlossen) wird ein "deftiger" Rückforderungsbescheid erlassen; man habe nunmehr festgestellt, dass aufgrund des Eltern-Einkommens kein bzw. nur ein deutlich geringerer Anspruch bestanden habe als ursprünglich "vorläufig" bewilligt.

Problem ist, dass
a) die Eltern schon bislang den "festgesetzten" (geringeren) UH nicht geleistet haben, sondern "nur" das KG weiter geleitet,
b) sie der Meinung sind, nicht mehr leisten zu können, erst recht nicht rückwirkend,
c) ergänzend Alg II (Härtefall) bezogen wurde unter Anrechnung (nur) des tatsächlichen BAföG-Zahlbetrages und des KGs, also ohne die - fiktive - bisherige UH-Festsetzung.

Wenn nun "rechtzeitig" die höhere UH-Festsetzung und somit der geringere BAföG-Anspruch bekannt gewesen wäre, hätte m.E. bei ausbleibenden Zahlungen der Eltern ein Vorausleistungsantrag gestellt werden können mit der Folge des Anspruchsüberganges auf das BAföG-Amt. Aber so? Muss tatsächlich die - ehemalige - Schülerin, die für die verspätete "endgültige" Festsetzung nix kann, "ihr" BAföG zurückzahlen oder gibt es andere Möglichkeiten? Selbst rückwirkend UH-Ansprüche gegen die Eltern durchzusetzen dürfte schwierig sein.

Danke!
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