| BAföG: Ausbildung zum Psychotherapeuten nach Promotion << :: >> elternunabhängiges bafög |
| Autor |
Nachricht |
Struppi
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 14
|
Verfasst am: 27.11.2008, 15:46 Titel: BAföG Rückforderung wegen rückw. UH-Festsetzung |
|
|
Hallo,
3 Jahre nach Bewilligung eines BAföG-"Zeitraums" (Ausbildung ist zwischenzeitlich abgeschlossen) wird ein "deftiger" Rückforderungsbescheid erlassen; man habe nunmehr festgestellt, dass aufgrund des Eltern-Einkommens kein bzw. nur ein deutlich geringerer Anspruch bestanden habe als ursprünglich "vorläufig" bewilligt.
Problem ist, dass
a) die Eltern schon bislang den "festgesetzten" (geringeren) UH nicht geleistet haben, sondern "nur" das KG weiter geleitet,
b) sie der Meinung sind, nicht mehr leisten zu können, erst recht nicht rückwirkend,
c) ergänzend Alg II (Härtefall) bezogen wurde unter Anrechnung (nur) des tatsächlichen BAföG-Zahlbetrages und des KGs, also ohne die - fiktive - bisherige UH-Festsetzung.
Wenn nun "rechtzeitig" die höhere UH-Festsetzung und somit der geringere BAföG-Anspruch bekannt gewesen wäre, hätte m.E. bei ausbleibenden Zahlungen der Eltern ein Vorausleistungsantrag gestellt werden können mit der Folge des Anspruchsüberganges auf das BAföG-Amt. Aber so? Muss tatsächlich die - ehemalige - Schülerin, die für die verspätete "endgültige" Festsetzung nix kann, "ihr" BAföG zurückzahlen oder gibt es andere Möglichkeiten? Selbst rückwirkend UH-Ansprüche gegen die Eltern durchzusetzen dürfte schwierig sein.
Danke! |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
Unser Forum ist umgezogen:
Forum sozialhilfe24.de
Liebe Forum-Nutzer
wir sind mit unserem Forum umgezogen. Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier: Forum sozialhilfe24.de
Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.
Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.
Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz.
Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.

49023 Angriffe abgewehrt
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB2.de
|