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kiki8383
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 15:35 Titel: Ende Studium: Übergang BAföG - ALG II |
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Hallo,
ich schließe im nächsten Jahr mein Studium ab. Meine letzte (schriftliche) Prüfung habe ich am 20.2.2009. Im Moment liegt mir ein BAföG-Bescheid vor, nach dem ich bis zum 31.3. (Ende Wintersemester) gefördert werde. Jedoch habe ich gerade vom BAföG-Amt erfahren, dass ich mit der Ausstellung meines Zeugnisses (was bis April dauern kann) rückwirkend zum Tag meiner letzten Prüfung am 20.2. exmatrikuliert werde, so dass ich das erhaltene Geld für den Monat März zurückzahlen muss.
Besteht unter diesen Umständen die Möglichkeit, für den März ALG II zu beantragen? Falls ja, ab wann wäre eine Antragstellung möglich? Was müsste ich dazu alles vorlegen? Eine Exmatrikulationsbescheinigung könnte ich wohl auch erst ab Ende März vorzeigen.
Und noch eine letzte Frage: Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung während dieser Zeit? Bin ich trotz anschließender rückwirkender Exmatrikulation im März noch als Student krankenversichert? Oder endet diese dann bereits zum 20.2. / 1.3.?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zu diesen Fragen weiterhelfen könnte! Könnte mir gut vorstellen, dass ich nicht die einzige bin, bei der das Ende des Studiums solche Schwierigkeiten mitsichbringt...
Viele Grüße! |
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Clownfisch
Anmeldedatum: 14.07.2008 Beiträge: 222
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Verfasst am: 27.11.2008, 15:46 Titel: |
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| Soweit ich informiert bin ist das Datum des Abgangszeugnisses auch das Ende des BAföG-Bezugs. Danach kannst Du sofort ALG II beantragen, wobei es natürlich auch möglich ist, sich zwischen Prüfung und Zeugnisdatum z.B. intensiv um eine Anstellung zu bemühen. :wink: |
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kiki8383
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 19:27 Titel: |
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Vielen Dank für deine Antwort! Heißt das also, ich kann direkt nach der Prüfung ALG II beantragen (sofern ich das Gefühl habe, bestanden zu haben :wink: )? Obwohl ich dann noch kein Zeugnis habe? Im Nachhinein ALG II rückwirkend zu beantragen wird ja kaum möglich sein, oder? Weißt du, ib es möglich ist, das schon mal vorab "anzumelden"?
Mir geht es in erster Linie um die Finanzierung von Miete etc. im März. Ab April hab ich schon was in Aussicht :) |
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Clownfisch
Anmeldedatum: 14.07.2008 Beiträge: 222
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Verfasst am: 27.11.2008, 20:14 Titel: |
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| Ich denke ja, dass Du dann beantragen kannst. Im schlimmsten Fall wird man die Entscheidung dann so lange zurückstellen, bis Du alle evtl. erforderlichen Unterlagen vorlegen kannst. Dann hättest Du aber ggf. einen Anspruch auf Vorschuß nach § 42 SGB I. |
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kiki8383
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 20:50 Titel: |
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| Super! Vielen Dank für deine Hilfe! |
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