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kiki8383
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.11.2008, 15:18 Titel: BAföG: Ausbildung zum Psychotherapeuten nach Promotion |
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Hallo,
bei mir ergibt sich gerade folgende Frage: Im März schließe ich mein Psychologiestudium. Ich möchte im Anschluss an mein Studium in jedem Fall die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten machen, da diese (leider) die Voraussetzung dafür darstellt, in Deutschland als Psychotherapeut zu arbeiten. Demnach stellt diese Zusatzausbildung in meinen Augen eine weitere berufsqualifizierende Ausbildung dar, die demnach auch nach § 7 Abs. 2 BAföG förderungsfähig ist. Liege ich mit meiner Ansicht richtig?
In diesem Zusammenhang stellt sich mir noch eine weitere Frage, und zwar hätte ich eventuell die Möglichkeit ab April eine ca. 2-jährige Promotionsstelle anzutreten. Gesetzt den Fall ich lag mit meiner Sicht bezüglich der Förderungsfähigkeit der Psychotherapeutenausbildung grundsätzlich richtig, wäre dann eine im Anschluss an die Promotion stattfindende Ausbildung noch förderungsfähig? Oder muss diese zwingend direkt im Anschluss an das Studium erfolgen? Oder stellt womöglich die Promotion ebenfalls eine "weitere berufsqualifizierende Ausbildung" im Sinne von § 7 Abs. 3 BAföG dar, so dass eine Förderung entfällt, da maximal nur eine weitere Ausbildung förderungsfähig ist? In meinen Augen sollte das zwar nicht so sein, da eine Promotion ja meines Wissens nicht gefördert werden kann, aber sicher ist sicher!
Noch eine Frage zum Schluss: an das Amt welcher Stadt müsste ich mich zur Beantragung wenden? Ich habe mal gehört, dass in diesem Fall nicht das Amt des eigenen Wohnortes bzw. der Ausbildungsort entscheidend ist, sondern der Wohnort der Eltern. Stimmt das?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand zu diesen Fragen weiterhelfen könnte! Das würde mich wirklich sehr helfen!
Viele Grüße! |
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