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Julii
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.11.2008, 12:16 Titel: Elterngeld vs ALG 2 |
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Hallo!
Im Februar bekomme ich ein Baby.Ich lebe mit meinem Freund zusammen, er geht arbeiten und wir erhalten zusätzlich ALG 2 i.H.v. 215 Euro monatlich.
Er würde gerne 8 Monate Elternzeit nehmen.Da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund psychischer Probleme(amtsärztlich belegt) nicht zur Verfügung stehe, sagt die ARGE, er dürfe keine Elternzeit nehmen, weil sich dadurch unsere Sozialleistungen erhöhen würden.
Ich habe auch noch stundenlanger Suche keine Gesetztesgrundlage gefunden, die das bestätigt.Bei der Elterngeldstelle sagt man mir, ich solle mich an die ARGE wenden.
Sollte dem so sein, also das die ARGE Recht hat, kann man dann nicht evtl. noch damit argumentieren, das er das RECHT auf Elternzeit/Elterngeld hat und ihm das ja dadurch verweigert wird, nur weil ich nicht arbeiten KANN?Zählt nicht auch das Recht des Kindes auf intensiven Umgang mit dem Vater?Also könnte ich nicht auf das recht das Kindes zum Umgang mit dem Vater pochen, obwohl dadurch das Staatssäckel(ALG2) für einige Monate mehr belastet wird?
Was für Möglichkeiten haben wir sonst noch?
Danke im Voraus |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 13:20 Titel: |
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Rechtsgrundlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html
"1) 1Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen....."
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html
"4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend
1.bei einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen..."
Letztendlich aber ein gutes Streitthema, da es hier bisher nur Rechtsmeinungen gibt, aber noch keine (mir bekannte) Grundsatzentscheidung des BSG dazu.
Turtle |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.11.2008, 13:22 Titel: |
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Die Wissensdatenbank zum SGB II sagt dazu folgendes:
"Frage: Kann von Eltern verlangt werden, dass der arbeitslose Elternteil Elternzeit nimmt, damit nicht durch Wegfall des Erwerbseinkommens des anderen Elternteils Bedürftigkeit eintritt?
Antwort:Nach § 15 Abs. 3 BErzGG ist grds. frei wählbar, welcher Elternteil Erziehungszeit in Anspruch nimmt.
Allerdings stellt § 8 Abs. 1 Satz 3 BErzGG den Grundsatz auf, dass für die Zeiten, in denen während der Elternzeit kein Erziehungsgeld bezogen wird, der Nachrang des SGB II gilt. Aus der Gesetzesbegründung zur Novellierung des BErzGG ergibt sich, dass sich aus der Möglichkeit, dass beide Eltern die Elternzeit in Anspruch nehmen, keine Mehrbelastungen der Fürsorgesysteme ergeben sollten.
Ausgehend von diesem gesetzgeberischen Willen ist es sachgerecht, den noch arbeitenden Elternteil auf die Nachrangigkeit der Grundsicherung zu verweisen und ihn zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit aufzufordern, wenn dadurch Hilfebedürftigkeit vermieden wird |
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Floeckchen
Anmeldedatum: 26.05.2006 Beiträge: 1357
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Verfasst am: 27.11.2008, 13:54 Titel: |
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Kannst Du Euer Kind tagsüber alleine versorgen?
Wenn ja, sollte der Vater auch arbeiten gehen.
Oder sind alle Elterteile die Arbeiten schlechte Eltern bzw. werde die Kinder die mit einem arbeitenden Elternteil aufwachsen vernachlässigt? |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 27.11.2008, 15:23 Titel: Re: Elterngeld vs ALG 2 |
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[quote="Julii"]Sollte dem so sein, also das die ARGE Recht hat, kann man dann nicht evtl. noch damit argumentieren, das er das RECHT auf Elternzeit/Elterngeld hat und ihm das ja dadurch verweigert wird, nur weil ich nicht arbeiten KANN?Zählt nicht auch das Recht des Kindes auf intensiven Umgang mit dem Vater?Also könnte ich nicht auf das recht das Kindes zum Umgang mit dem Vater pochen, obwohl dadurch das Staatssäckel(ALG2) für einige Monate mehr belastet wird?
Was für Möglichkeiten haben wir sonst noch?
[/quote]
Er kann ja sein Recht auf Elternzeit nehmen. Und im Gegenzug auf ALGII verzichten. Es zwingt ihn niemand, NICHT in Elternzeit zu gehen, sofern er keinen finanziellen Auslgeich aus der Staatskasse dafür erwartet. :roll: |
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