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rufus1989
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: weimar
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Verfasst am: 27.11.2008, 08:13 Titel: Kündigung nach mobbing |
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| ich wollte in 1 woch bei meiner momentanen stelle kündigen da ich von meinen jetzigen cheff nur beleidigungen mitbekommen habe (die er natürlich hienter meinen rücken) gemacht hate jetzt wollte ich eigentlich nächste woche kündigen da meinde aber ein kolege zu mir das wenn ich das mache muss ich mit einer spere rechnen da ich noch azubi bin und da ist meine frage wie würde die sperre aussehen oder in welchen masse würde sie sich belaufen da ich ja auch ne eigenen wohnung habe und so MFG RUFUS1989[size=18][/size] |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.11.2008, 09:08 Titel: |
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Zunächst: Eine Kündigung zieht nicht zwangsläufig eine Sperre nach sich. Wenn man einen wichtigen Grund hat, gibt es keine. Da müsstest du aber glaubhaft darlegen und möglichst beweisen, dass eine Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses nicht zumutbar ist und du auch zumutbare Bemühungen wie Rücksprache mit der Kammer genommen hast.
Wenn du mindestens ein Jahr in der Ausbildung warst, hättest du Anspruch auf Alg I. Dann wäre die Sperrzeit 12 Wochen. Für diese Zeit könntest du Alg II beantragen, aber auch dort würde eine Sanktion von 100 % der Regelleistung eintreten. Du würdest nur Miete und Lebensmittelgutscheine erhalten und wärest dafür auch schadenersatzpflichtig. Außerdem wäre noch die Unterhaltspflicht deiner Eltern zu prüfen. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 12:08 Titel: |
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Wobei man ja hier sowieso erst mal fragen müsste, ob er in einer eigenen Wohnung lebt...
Und Mobbing mit "wurde hinter Rücken" beweisen zu können: äußerst schlecht. Da braucht man schon definitive Beweise. Mobbingtagebuch, ärztliche Bescheinigungen usw...
Turtle |
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Clownfisch
Anmeldedatum: 14.07.2008 Beiträge: 222
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Verfasst am: 27.11.2008, 12:12 Titel: |
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| Bitte auch bedenken, bei einem Azubi muss meines Wissens die IHK bzw. Handwerkskammer informiert werden, wenn da gekündigt wird. Vielleicht ist es besser, sich bei diesen Stellen zuvor mal zu erkundigen und auch seine Probleme mit dem Chef zu schildern. Es könnte ja sein, dass die Kammern "ihre Pappenheimer" kennen und wissen, dass es bei diesem Chef schon öfter mal Probleme gegeben hat. Dann können die Kammern aber auch hiflreich sein, einen Betrieb zu suchen, bei dem man die Ausbildung fortsetzen kann. Ich denke, das sollte hier unbedingt im Vordergrund stehen. Einfach mal kündigen, halte ich für falsch, dieser Schritt muss gründlich vorbereitet werden. |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.11.2008, 13:28 Titel: |
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[quote="Turtle1972"]Wobei man ja hier sowieso erst mal fragen müsste, ob er in einer eigenen Wohnung lebt...
[/quote]
hat er geschrieben. Zitat: "da ich ja auch ne eigenen wohnung habe " |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 13:35 Titel: |
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Upss. Ist mir bei dem Satz ohne Punkt und Komma offensichtlich untergegangen....
Turtle |
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rufus1989
Anmeldedatum: 27.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: weimar
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Verfasst am: 27.11.2008, 17:58 Titel: |
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| dann sage iche mal danke das ihr euch die zeit genommen habet ne antwort zu schreiben ich werde erste mal zur ihk gehen und denn das erklären in der hoffneung das es da schone mal was gab. |
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