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ameisenbär
Anmeldedatum: 01.06.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.11.2008, 17:41 Titel: Grundstücksanteile geerbt |
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Hallo,
ich habe als ALG2-Empfänger einen 50%-Anteil an zwei Baugrundstücken geerbt. Der Grundstückswert übersteigt den Vermögensfreibetrag.
Nun gibt es folgende Probleme:
1.) die Grundstücke wurden durch ein Umlageverfahren der Gemeinde erst kürzlich verlegt und sind noch gar nicht für eine Bebauung erschlossen. Somit wäre ein schneller Verkauf sehr ungünstig bzw. es würde wohl auch lange dauern, bis sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Käufer findet.
2.) ich kenne die Regelung, daß ein Verkauf mit Verlust von bis zu 10% als zumutbar gilt. Problem ist aber, daß ich (s.o.) nicht Alleinerbe bin,
sondern nur jew. 50% geerbt habe. Der andere Erbe (mein Bruder) wäre mit einem Verkauf unter Wert nicht einverstanden.
Meine Fragen:
- wird nun ein sofortiger Verkauf erwartet, obwohl das Bauland noch gar
nicht erschlossen ist?
- habe ich für die Dauer bis Abschluß eines Verkaufes noch Anspruch auf
ALG2 bzw. vlt. nur noch als Darlehen?
- ab wann wird mir dieses Grundstücksvermögen angerechnet? Bereits ab Todesdatum des Erblassers, oder erst ab dem Datum an dem ich von dem Erbe erfahren habe (war erst 2,5 Monate nach dem Todesfall), oder erst, wenn es verkauft ist?
Vielen Dank vorweg für alle sachdienlichen Antworten! |
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Enibas
Anmeldedatum: 11.02.2008 Beiträge: 625 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 27.11.2008, 07:22 Titel: |
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Hallo,
Besitzer bist du ja rückwirkend also auch ab diesem zeitpunkt Vermögen.
Da du verwertbares Vermögen hast, welches nicht sofort verwertet werden kann, käme ALG II auf Darlehnsbasis in Frage..
Gruß
Enibas |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 27.11.2008, 08:19 Titel: |
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Also bei mir war das damals so. Ich erbte auch nur zu 50% das Grudnstück meienr Oma. Ich wohnte dort nicht. Als ich im Grundbuch eingetragen war teilte ich das dem Arbeitsamt mit das ich hälftiger Eigentümer des Grundstücks bin und das ich am klären bin was aus den Grudnstück wird. Also ob der Miteigentümer mir sein Anteil verkauft so das ich das Grundstück selbst nutzten könnte. Das Ganze zog sich 3 Jahre hin. Das Arbeitsamt hat mich in den ganzen 3 Jahren in dieser Sache niemals kontkatiert oder mich zu irgendetwas aufgefordert, wie z.B. die Sache beschleunigen oder mich zu äußern wie das nun geklärt wird.
Erst als dann der Miteigentümer erlaubte das dieses Grundstück verkauft wird und ich den Verklaufserlös ddem Arbeitsamt bekanntgab, musste ich sogar begründen warum ich das Haus verkauft habe und auf welcher Grundlage.
Angela |
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Clownfisch
Anmeldedatum: 14.07.2008 Beiträge: 222
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Verfasst am: 27.11.2008, 11:53 Titel: |
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[quote="Enibas"]Hallo,
Besitzer bist du ja rückwirkend also auch ab diesem zeitpunkt Vermögen.[/quote]Das bezweifel ich. Vermögen muss verwertbar sein, verwertbar aber ist eine Immobilie frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem Angelas Rechte an dem Grundstück ins Grundbuch eingetragen sind. |
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