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MontagBerlin
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 26.11.2008, 16:27 Titel: Gründerzuschuss - ALG I - aufstockende Hilfe ALG II |
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[b]Ausgangsfall:[/b]
Arbeitnehmer mit Ehefrau und Kindern bezieht neben seinem Gehalt ALG II als aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt. Er wird voraussichtlich im kommenden Jahr arbeitslos, weil der Betrieb geschlossen werden soll. Arbeitnehmer wird dann ALG I beantragen und erhalten, da die Voraussetzungen vorliegen.
Als nunmehr Arbeitsloser will er den Betrieb schnellstmöglich übernehmen um als Selbständiger .seine Arbeitslosigkeit zu beenden. Er beantragt den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur, denn er hat ja Anspruch auf ALG I.
Nun wird er für sich und seine Familie aber weiterhin aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt nach ALG II.über die ARGE.beziehen müssen, bis die Gewinne ausreichen, ohne ALG II auszukommen.
[b]Meine Fragen:[/b]
1) Wer ist für die Entscheidung über den Gründngszuschuss zuständig? Ich meine, dass das die Arbeitsagentur sein muss und nicht die ARGE
2) Wird ein bewilligter Gründungszuschuss als Einkommen auf das ALG II angerechnet? Dann hätten wir ein Nullsummenspiel.
3) Wenn ja, gibt es die gleichen Freibeträge wie bei einem Erwerbseinkommen? Dann wäre es es ein abgemildertes Nullsummenspiel. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 26.11.2008, 16:36 Titel: |
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1.) Die BA ist zuständig.
2.) Natürlich. Es dient dem Lebensunterhalt. Deshalb ist es ja auch in Höhe ALG 1 + KV/PV Beiträge.
3.) Freibeträge für Erwerbstätigkeit gäbe es nur auf das Einkommen aus der Selbständigkeit, nicht aber für den Gründungszuschuss. Da es ein bestehendes Unternehmen ist, sollte es doch m. E. n. gar keine Probleme geben, eine Übernahme sollte doch schneller Gewinn bringen als eine gänzliche Neugründung? Es müssen doch schon Kunden da sein usw...
Im Übrigen stellt sich eh durch den Wegfall des Freibetrages für Erwerbstätigkeit die Frage, ob ihr zum ALG 1 oder GZ noch aufstockend ALG 2 erhaltet. Es ist ja ein Unterschied, ob 30 Euro Freibetrag abgezogen werden oder 240 bis 310 Euro... Oder sogar mehr wegen der Aufwendungen über 100 Euro...
Turtle |
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MontagBerlin
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 26.11.2008, 17:00 Titel: |
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[quote="Turtle1972"]1.) Da es ein bestehendes Unternehmen ist, sollte es doch m. E. n. gar keine Probleme geben, eine Übernahme sollte doch schneller Gewinn bringen als eine gänzliche Neugründung? Es müssen doch schon Kunden da sein usw...
Turtle[/quote]
[quote="Turtle1972"]
Im Übrigen stellt sich eh durch den Wegfall des Freibetrages für Erwerbstätigkeit die Frage, ob ihr zum ALG 1 oder GZ noch aufstockend ALG 2 erhaltet. Es ist ja ein Unterschied, ob 30 Euro Freibetrag abgezogen werden oder 240 bis 310 Euro... Oder sogar mehr wegen der Aufwendungen über 100 Euro...
Turtle[/quote][b][/b]
Kann man gleichzeitig mit dem ALG I Antrag auch schon den GZ-Antrag stellen oder muss man erst die Bewilligung abwarten? Dann würde sich die Übernahme erheblich verzögern.
Wenn neben dem GZ Einkommen erzielt wird, müsste es aber dafür die Freibeträge geben. Der bisherige Lohn lag sehr niedrig, um die 1200 brutto, so dass es noch eine Weile dauern wird, bis der ALG II Anspruch wegfällt. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 10:01 Titel: |
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[quote]Kann man gleichzeitig mit dem ALG I Antrag auch schon den GZ-Antrag stellen oder muss man erst die Bewilligung abwarten?[/quote]
Bin kein BA-Mitarbeiter. Ein Bekannter von mir hat es gemacht und auch bekommen, also müsste es gehen.
[quote]Wenn neben dem GZ Einkommen erzielt wird, müsste es aber dafür die Freibeträge geben.[/quote]
Hab ich doch geschrieben!
Und zwar hier:
[quote]Freibeträge für Erwerbstätigkeit gäbe es nur auf das Einkommen aus der Selbständigkeit[/quote]
Turtle |
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