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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 13:57 Titel: ALG Anspruch für alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern??? |
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Hallo an allem User,
ich selber bin weder ALG1 noch ALG2 Empfänger und kenne mich daher leider nicht wirklich gut aus mit den gestzlichen Ansprüchen die den jeweiligen Bedarfsfällen zustehen. Ich habe auch die Suchfunktion benutzt
aber ich bin mir nicht sicher ob ich das alles so ganz verstanden habe.
Der Fall ist folgender:
Eine Bekannte von mir ist alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (5,8 und 11 Jahre alt). Die Kids sind alle vom selber Vater. Dieser rechnet sich seit Jahren arm und zahlt keinen Cent für die Kids. Sie lebt in Baden Württemberg mit den Kindern in einer 3 Zimmer Wohnung von folgenden Leistungen bzw. hat die nachfolgenden Kosten:
Miete (kalt): 350 €
Miete (warm): 520 €
Wohngeld: 350 €
Unterhaltsvorschuss (vom Amt): 460 €
Kindergeld (für alle drei Kids): 462 €
Jetzt frage ich mich allerdings wovon lebt die Frau bzw. wovon soll sie eigentlich leben??? Sie hat sich selber komplett zurückgestellt und braucht für sich wirklich nur das Minimalste aber hat sie selber nicht auch noch einen Anspruch???
Wenn ich diese Zahlen in den ALG II Rechner eingebe, dann bekomme ich einen Betrag von 676,56 € als vermutlichen Anspruch errechnet.
Was bedeutet das jetzt defacto (sorry wenn ich mich jetzt leicht blöd anstelle) - ist das ein ca. Betrag der ihr ganz normal zusätzlich noch zusteht??? Wenn ja wie ist die generelle Vorgehensweise um den einzufordern bzw. zu bekommen (schlicht und einfach ALG II beantragen)??? Kann man diesen Anspruch sofern er gezahlt werden muss auch rückwirkend einfordern???
Für ein paar hilfreiche Kommentare / Anmerkungen wäre ich mehr als dankbar:
Schönen Gruß
NikitaMax |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 26.11.2008, 14:24 Titel: |
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| Ganz einfach: Beim örtlich zuständigen Amt Alg II beantragen, und zwar schnellstens, da nur ab Tag der antragstellung gezahlt werden kann, nicht rückwirkend. |
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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 14:28 Titel: |
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Vielen Dank für die erste Antwort!
Und wie sieht es aus mit der Berechnung durch den ALG II Rechner?
Steht ihr das wirklich oder ein ähnlicher Betrag rechtens zu?
Vielen Dank
NikitaMax |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 26.11.2008, 14:33 Titel: |
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| Ja, die Rechnung kommt hin. Sie hätte einen Bedarf von ca. 1600 €. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden gegengerechnet, Wohngeld entfällt. |
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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 14:44 Titel: |
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@Gerald
also sie hat einen Anspruch auf ca. 1600 € im Gesamtpaket...
wie setzt der Betrag sich jetzt zusammen?
wie bereits geschrieben - sie bekommt bislang:
460€ Unterhaltsvorschuss
462€ Kindergeld
350€ Wohngeld
Das Wohngeld entfällt also - muss sie dann von den 1600€ selber bezahlen.
Was ist mit den Nebenkosten? Wer übernimmt die?
Was wäre wenn sie einen 400€ Job noch annehmen würde / annehmen könnte?
Also irgendwie scheint sie doch jetzt schlechter zufahren als sie eigentlich müsste oder sehe ich das falsch? |
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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 14:50 Titel: |
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@ Gerald
sorry aber könntest du mir mal kurz die 1600€ aufschlüsseln?
Vielen Dank
NikitaMax |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 26.11.2008, 14:55 Titel: |
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Sie hat folgenden Bedarf:
351 € Regelleistung für sich
3 x 211 € RL für die Kinder
520 € Miete
126 € Mehrbedarf Alleinerziehend
= 1630 €.
Diese hat sie dann monatlich zur Verfügung. Da aber ein Teil durch KG und Unterhalt abgedeckt wird, bekommt sie nur die Differenz ausgezahlt.
Mit den 1630 € stehen ihr aber mehr zur Verfügung als jetzt. |
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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 15:20 Titel: |
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@ Gerald
noch einmal vielen Dank für die schnellen Antworten!!!
habe sie bereits informiert und schicke sie morgen direkt aufs Amt um den Antrag auf ALG II zu bekommen bzw. ALg II zu beantragen.
eine Frage habe ich noch zum Abschluß:
was passiert wenn sie einen 400€ Job (oder Minijob oder wie auch immer das die Ämter aktuell nennen) annimmt...?
kann sie das ganz normal zu ihrem Bedarf von 1630€ dazuverdienen oder hat sie dann an irgendeiner Stelle Bedarfsabzüge? das ist mir jetzt noch nicht ganz klar...
Vielen Dank
NikitaMax |
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jette Moderator
Anmeldedatum: 14.03.2007 Beiträge: 2119
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Verfasst am: 26.11.2008, 15:56 Titel: |
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| Bei einem 400 €-Job werden 240 € als Einkommen angerechnet und 160 € hat sie somit extra im Monat (Freibetrag). |
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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 18:02 Titel: |
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@ jette
das bedeutet also beim 400 € Job:
1630€ Bedarfsanspruch (Amt / Ämter)
+160 € Freibetrag (Hinzuverdienst durch den 400€ Job)
- 240€ Einkommen (angerechnet durch den 400€ Job)
= 1550€
lieg ich da richtig?
Vielen Dank
NikitaMax |
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jette Moderator
Anmeldedatum: 14.03.2007 Beiträge: 2119
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Verfasst am: 26.11.2008, 21:27 Titel: |
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Naja, nicht ganz.
1630 € Bedarf
- 400 € Job
+ 160 € Freibetrag
- 462 € Kindergeld (ab Januar 498 €)
- 461 € Unterhaltsvorschuss
= 467 € Alg2-Anspruch (ab Januar 431 €)
Also hat sie im Grunde mit dem Job monatlich zur Verfügung: 1.790 € (1.826 €) |
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NikitaMax
Anmeldedatum: 26.11.2008 Beiträge: 7
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Verfasst am: 26.11.2008, 21:48 Titel: |
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@jette
vielen dank für die Zahlen/Beträge bzw. diese Berechnung
aber diese vielen "Minus" vor den Beträgen irritieren mich...
was bedeutet denn der errechnete ALG II Anspruch für sie von €467 ?
sorry aber irgendwie steh ich auf der Leitung...
also im Grunde nach die 1630€ (Bedarf) + 160€ (Freibetrag) = 1790€
oder? |
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jette Moderator
Anmeldedatum: 14.03.2007 Beiträge: 2119
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Verfasst am: 26.11.2008, 22:10 Titel: |
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| Naja, das Einkommen aus dem Job, das Kindergeld, sowie der Unterhaltsvorschuss werden ja vom Bedarf abgezogen. Der Betrag, der nachher übrig bleibt (also das hinter dem =-Zeichen) ist der Auszahlbetrag von der Arge. |
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