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crmica
Anmeldedatum: 07.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 25.11.2008, 18:45 Titel: Leistungsverpflichtung bei Zuständigkeitswechsel??? |
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Hallo,
habe bis Anfang 09/2005 ALG II von einer ARGE erhalten. Nach meinem Umzug, den ich der ARGE mitgeteilt habe, wurde eine andere ARGE zuständig. Diese hat erst ab 11/2005 Leistungen gewährt. Trotzdem habe ich von der bisherigen ARGE ein Schreiben mit Rückzahlungsforderungen erhalten.
Ich brauche jetzt die Infos, ob eine Leistungsverpflichtung der ersten ARGE bis zum Leistungseinsatz der zweiten ARGE besteht? Die Aktenübergabe muss doch sowieso zwischen den ARGEn erfolgen, so dass die zu regeln haben, wer bis/ab wann Leistungen gewährt, oder?
Bitte um dringende Hilfe, da dies ein Altfall ist und sich die Angelegenheit leider schon sehr lange zieht.
MfG |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 26.11.2008, 16:01 Titel: |
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Es gibt keine Aktenübergabe oder sowas.
Von wann ist eigentlich der Rückforderungsbescheid? Wir haben jetzt immerhin 2008!
Turtle |
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crmica
Anmeldedatum: 07.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 26.11.2008, 17:01 Titel: |
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Also der Rückforderungsbescheid ist auch aus 2005, aber leider habe ich neben diesen Dingen noch sehr viel andere Probleme gehabt, so dass es leider liegen blieb und nun der Gerichtsvollzieher an die Tür klopft. Ist natürlich dumm gelaufen, aber jetzt versuche ich das auszubügeln.
Eine Bekannte arbeitet im öD und die erzählte mir, dass es bei Ihnen so etwas wie eine Aktenübersendung gibt. Also, wenn z. B. eine Person umzieht und sich die Zuständigkeit ändert, werden die Akten weitergeleitet.
So was ist natürlich nicht per Gesetz geregelt und Aussenstehenden bekannt, aber letztes Jahr bin ich z. B. innerhalb Münchens umgezogen (Problem aus 2005 entstand mit 2 ARGEn aus einer anderen Stadt) und in München hat das zuerst zuständige Sozialbürgerhaus meine Akten an das neue Sozialbürgerhaus weitergeleitet. Da brauchte es keinen neuen Antrag o. ä.
Im SGB VIII habe ich eine Fortdauernde Leistungsverpflichtung bei Zuständigkeitswechsel gefunden, aber leider ist das nur für Kinder und Jugendliche geregelt. Ich habe gehofft, dass sich so etwas auch für "Ältere" finden lässt.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.11.2008, 07:10 Titel: |
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[quote="crmica"]
So was ist natürlich nicht per Gesetz geregelt und Aussenstehenden bekannt, aber letztes Jahr bin ich z. B. innerhalb Münchens umgezogen (Problem aus 2005 entstand mit 2 ARGEn aus einer anderen Stadt) und in München hat das zuerst zuständige Sozialbürgerhaus meine Akten an das neue Sozialbürgerhaus weitergeleitet. Da brauchte es keinen neuen Antrag o. ä. [/quote]
Wenn man innerhalb der Zuständigkeit einer Kommune umzieht und nur die zuständige Geschäftsstelle sich ändert, werden die Akten inneramtlich weitergeleitet. Wenn man in eine andere Kommune zieht, muss man dort alles neu beantragen. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 10:55 Titel: |
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Das SGB VIII mit dem SGB II oder sonstigen Sozialgesetzbüchern zu vergleichen, ist, wie wenn man Bananen mit Orangen vergleicht. Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun!
Im SGB II ist geregelt, dass es eine örtliche Zuständigkeit gibt. Ziehst du weg, fällt diese auch weg. Ergo musst du neu beantragen. Und wenn du das zu spät machst, dann gibts eben für die Zeit nix.
Im Übrigen bist du doch gar nicht in Widerspruch gegangen, die Rückforderung ist also rechtskräftig. Was willst du denn jetzt noch machen?
Turtle |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.11.2008, 10:58 Titel: |
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[quote="Turtle1972"]Bananen mit Orangen vergleicht. Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun!
[/quote]
Doch. Beides sind Südfrüchte waren in der DDR knapp. :D |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 27.11.2008, 12:16 Titel: |
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Wir hatten massenweise Kubaorangen :lol: :lol: :lol: :lol:
Turtle |
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