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gabi-maus



Anmeldedatum: 25.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 11:49    Titel: umzug

hallo ihr!!!

mein sohn ist wieder bei mir eingezogen, und nun möchten wir gerne in eine andere stadt ziehen.. das amt sagt das wir einen grund angeben müssen, um das wir umziehen dürfen kann man uns da helfen?????


danke :D
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 11:58    Titel:

Ihr könnt auch ohne Angabe von Gründen umziehen, nur wird euch dann maximal die bisherige Miete gezahlt und auch keine Umzugskosten.
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gabi-maus



Anmeldedatum: 25.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 12:28    Titel:

Die andre stadt hat gesagt wenn ich das Forumal nicht bekommen, könnte man mir auch Hartz 4 streichen
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 12:30    Titel:

[quote="gabi-maus"]Die andre stadt hat gesagt wenn ich das Forumal nicht bekommen, könnte man mir auch Hartz 4 streichen[/quote]

Das ist Blödsinn. Frag sie mal nach der Rechtsgrundlage. Dürfte schwierig zu sein eine zu nennen, weil es nämlich dafür keine gibt.
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gabi-maus



Anmeldedatum: 25.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.11.2008, 11:59    Titel:

ich war heute beim amt.. ich habe den bescheid bekommen aber stimmt das, dass man jetzt nur noch 30qm haben darf??? und jede weiter persohn 10qm???
da ich ja mit meinem sohn umziehe finde ich 40qm wenig
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.11.2008, 12:26    Titel:

Entscheidend ist nicht die qm-Zahl sondern die Warmmiete. Die Qm dienen nur zur Orientierung. Hier sind es 45 qm (275 € Warmmiete) für eine Person und 60 qm ( 370 €).
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Hippolyte



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Beiträge: 66
Wohnort: Im hohen Norden

BeitragVerfasst am: 27.11.2008, 01:02    Titel:

Hi Gerald,

Du schreibst: "Entscheidend ist nicht die qm-Zahl sondern die Warmmiete."

Bist Du Dir da ganz sicher? Also mir scheint, diese "Vorschrift" gilt jedenfalls nicht überall, denn hier im Norden kommt es (nur) auf die (Netto)KALT(!)miete an.

Das macht ja auch Sinn, die Nebenkosten werden - jedenfalls bei der Heizung eh' komplett gezahlt, zumindest bezogen auf die angemessene m2-Zahl, so lange man nicht unwirtschaftliches Heizen nachgewiesen bekommt.

Dass die m2 nur "zur Orientierung" dienen stimmt insofern, als nach der sog. "Produkttheorie" theoretisch auch eine größere Wohnung angemessen sein kann, wenn die Kaltmiete (!) eine bestimmte Summe nicht übersteigt.
Dass die Nebenkosten dann natürlich nur anteilig erstattet bzw. verauslagt werden, das ist dabei natürlich zu beachten.
Hippolyte
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.11.2008, 07:55    Titel:

[quote="Hippolyte"]
Du schreibst: "Entscheidend ist nicht die qm-Zahl sondern die Warmmiete."

Bist Du Dir da ganz sicher? Also mir scheint, diese "Vorschrift" gilt jedenfalls nicht überall, denn hier im Norden kommt es (nur) auf die (Netto)KALT(!)miete an.
[/quote]

Da das jede Kommune selbst regelt, kann es so sein. Hier jedenfalls wird auf die Warmmiete abgestellt.
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