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gabi-maus
Anmeldedatum: 25.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.11.2008, 11:49 Titel: umzug |
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hallo ihr!!!
mein sohn ist wieder bei mir eingezogen, und nun möchten wir gerne in eine andere stadt ziehen.. das amt sagt das wir einen grund angeben müssen, um das wir umziehen dürfen kann man uns da helfen?????
danke :D |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 25.11.2008, 11:58 Titel: |
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| Ihr könnt auch ohne Angabe von Gründen umziehen, nur wird euch dann maximal die bisherige Miete gezahlt und auch keine Umzugskosten. |
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gabi-maus
Anmeldedatum: 25.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.11.2008, 12:28 Titel: |
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| Die andre stadt hat gesagt wenn ich das Forumal nicht bekommen, könnte man mir auch Hartz 4 streichen |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 25.11.2008, 12:30 Titel: |
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[quote="gabi-maus"]Die andre stadt hat gesagt wenn ich das Forumal nicht bekommen, könnte man mir auch Hartz 4 streichen[/quote]
Das ist Blödsinn. Frag sie mal nach der Rechtsgrundlage. Dürfte schwierig zu sein eine zu nennen, weil es nämlich dafür keine gibt. |
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gabi-maus
Anmeldedatum: 25.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 26.11.2008, 11:59 Titel: |
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ich war heute beim amt.. ich habe den bescheid bekommen aber stimmt das, dass man jetzt nur noch 30qm haben darf??? und jede weiter persohn 10qm???
da ich ja mit meinem sohn umziehe finde ich 40qm wenig |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 26.11.2008, 12:26 Titel: |
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| Entscheidend ist nicht die qm-Zahl sondern die Warmmiete. Die Qm dienen nur zur Orientierung. Hier sind es 45 qm (275 € Warmmiete) für eine Person und 60 qm ( 370 €). |
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Hippolyte
Anmeldedatum: 04.02.2008 Beiträge: 66 Wohnort: Im hohen Norden
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Verfasst am: 27.11.2008, 01:02 Titel: |
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Hi Gerald,
Du schreibst: "Entscheidend ist nicht die qm-Zahl sondern die Warmmiete."
Bist Du Dir da ganz sicher? Also mir scheint, diese "Vorschrift" gilt jedenfalls nicht überall, denn hier im Norden kommt es (nur) auf die (Netto)KALT(!)miete an.
Das macht ja auch Sinn, die Nebenkosten werden - jedenfalls bei der Heizung eh' komplett gezahlt, zumindest bezogen auf die angemessene m2-Zahl, so lange man nicht unwirtschaftliches Heizen nachgewiesen bekommt.
Dass die m2 nur "zur Orientierung" dienen stimmt insofern, als nach der sog. "Produkttheorie" theoretisch auch eine größere Wohnung angemessen sein kann, wenn die Kaltmiete (!) eine bestimmte Summe nicht übersteigt.
Dass die Nebenkosten dann natürlich nur anteilig erstattet bzw. verauslagt werden, das ist dabei natürlich zu beachten.
Hippolyte |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 27.11.2008, 07:55 Titel: |
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[quote="Hippolyte"]
Du schreibst: "Entscheidend ist nicht die qm-Zahl sondern die Warmmiete."
Bist Du Dir da ganz sicher? Also mir scheint, diese "Vorschrift" gilt jedenfalls nicht überall, denn hier im Norden kommt es (nur) auf die (Netto)KALT(!)miete an.
[/quote]
Da das jede Kommune selbst regelt, kann es so sein. Hier jedenfalls wird auf die Warmmiete abgestellt. |
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