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JOE2
Anmeldedatum: 10.04.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 24.11.2008, 22:22 Titel: Bafoeg - kein Alg2 oder Verrechnung mit Alg2 |
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Hallo,
zu meinem Thema nun etwas Neues:
Bis zum 06/2008 erhielt meine Tochter Schülerbafög von € 192,--, was komplett (100%) mit den Arge-Leistungen verrechnet wurde sowie auch das Kindergeld von € 154,-- bei meiner Tochter verrechnet wurde, das Kindergeld von der Familienkasse jedoch auf mein Konto überwiesen wurde. Der KdU-Anteil (incl. Heizung und Nebenkosten) meiner Tochter lag/liegt bei € 168,82 (1/3). Meine Frau hat eine geringfügige Beschäftigung von 400,--. Somit ergab sich bisher laut dem Bewilligungsbescheid der Arge unter Berücksichtigung des Freibetrages und der Einkommensbereinigung ein zu berücksichtigendes Gesamteinkommen von€ 556,--, welches wie folgt aufgeteilt wurde: 25% bei meiner Frau, 25% bei mir und 50% bei meiner Tochter.
Ausziehen möchte meine Tochter nun doch nicht. Mittlerweile hat sie den neuen Bafög-
Bescheid ab August 2008 (fehlt meines Erachtens Juli 2008) erhalten; sie bekommt nun monatlich € 389,-- (elternunabhängiges Bafög). Rechnet man das Kindergeld von € 154,-- hinzu, hätte sie somit monatlich € 543,-- zur Verfügung und läge somit mit € 93,18 über dem Regelsatz und der KdU. Wird jetzt der Gesamtbetrag mit dem Alg2 verrechnet und bei meiner Frau und mir zum Gesamteinkommen hinzugefügt? Meines Erachtens kann in diesem Fall meine Tochter die BG jedoch verlassen. Allerdings ergeben sich für mich dann nachstehende Fragen:
1) Wie werden dann die KdU seitens der Arge berechnet o. ä.?
2) Meine Tochter wäre dann nicht mehr krankenversichert/familienversichert;
sie müsste dann bei der Krankenkasse (GKV) eine KV für Studenten
abschließen über derzeit € 54,78 und würde hierzu “von” Bafög einen Zuschlag als Ausgleich zur Krankenversicherung von ca. € 50,-- erhalten.
3) Würde die Arge nun nur 2/3 der KdU übernehmen, würde uns der bisherige Anteil (1/3) meiner Tochter von € 168,82 fehlen; dies würde sich jedoch wieder ausgleichen, wenn meine Tochter diese Kosten zahlen/übernehmen
würde, sei es an uns als “Untermiete” oder Überweisung an den Vermieter.
Denn sie müsste dann laut Bafoeg-Rechner Bafoeg laut folgenden Angaben
Erhalten:
Bafög-Grundbedarf (§13(1)1.) € 487,-- + Mietzuschlag (bei Miete > 146,-- €) € 54,-- + Zuschlag zur Krankenversicherung (§13a) € 50,--
= Gesamtbedarf (“Bafög-Bedarf”)
Bafög-Anspruch pro Monat € 591,--
Zuzüglich das erwähnte Kindergeld von € 154,--
4) Was muss ich unternehmen, damit meine Tochter nunmehr das Kindergeld auf ihr Konto erhält (bislang erhielt/erhalte ich es auf mein Konto, wird/wurde
aber bei der Berechnung für meine Tochter bei meiner Tochter verrechnet) und die Arge alles ändert und neu bei mir in Abzug bringt/verrechnet?
5) Gibt es sonst noch andere (Lösungs)Möglichkeiten oder ist noch Weiteres zu beachten?
Leider habe ich von den Arten der Berechnungen, wie sie die Arge vornimmt,
keine Ahnung. Vielleicht kennen sich Forumsmitglieder in dieser Sache aus und können mir
Entsprechende Hinweise/Ratschläge geben. Ich freue mich jetzt schon auf Antworten hierzu.
Vielen Dank im voraus und herzliche Grüße von
JOE2 |
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andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 24.11.2008, 23:38 Titel: Re: Bafoeg - kein Alg2 oder Verrechnung mit Alg2 |
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| Deine Tochter fällt nun aus der Bedarfsgemeinschaft, da sie gem. § 7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch mehr auf ALG II hat. Somit fällt ihre Regelleistung + Mietanteil weg. Sie kann zusätzlich Wohngeld beantragen. |
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