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Was bekommt Alleinerziehenden, Schwangern Mutter m. 2 Kinder

 
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BadEyes



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BeitragVerfasst am: 24.11.2008, 19:33    Titel: Was bekommt Alleinerziehenden, Schwangern Mutter m. 2 Kinder

Es geht um meine Ex Lebensgefährtin, mit der ich einen gemeinsamen Sohn hab. Sie hat insgesamt 2 Kinder und ist im 4 Monat Schwanger.

Ihre Miete mit Nebenkosten sind 648 € sie bekommt Kindergeld und von dem Vater des 1te Kindes 250 € Unterhalt und von mir 150€ Unterhalt.

Jetzt hat sie einen Bescheid von der Arge bekommen, das sie insgesamt ca 450 € (Inklusive Miete) ab nächsten Monat bekommt und Sie soll für beide Kinder Wohngeld beantragen.

Kann Irgendeiner Licht ins Dunkle Bringen (Am besten mit §)?

Danke Euch im Voraus
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 08:34    Titel: Re: Was bekommt Alleinerziehenden, Schwangern Mutter m. 2 Ki

[quote="BadEyes"]Jetzt hat sie einen Bescheid von der Arge bekommen, das sie insgesamt ca 450 € (Inklusive Miete) ab nächsten Monat bekommt und Sie soll für beide Kinder Wohngeld beantragen.

Kann Irgendeiner Licht ins Dunkle Bringen (Am besten mit §)?

[/quote]

Solange wir nicht wissen, warum die Arge so rechnet, kann man dir keinen § nennen.

anhand deiner Zahlen würde die Berechnung mit dem ALGII-Rechner hier oben auf der Seite so aussehen:

1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
Antragsteller (Niedersachsen):
351.00 €
Kinder bis 13 Jahre:
421.20 €
Mehrbedarf Alleinerziehende:
126.36 €
Summe der Leistungen:
898.56 €


2 Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete:
548.00 €
Heizkosten :
100.00 €
Summe der Unterkunftskosten:
648.00 €


3 Einkommen
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
400.00 €
Kindergeld:
308.00 €
Summe der Einkünfte:
708.00 €


Berechnung des Anspruchs
Summe der Leistungen:
898.56 €
+ Summe der Unterkunftskosten:
648.00 €
- Summe der Einkünfte:
708.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch:
838.56 €


Offenbar gibt es aber noch Einkommen, das du nicht genannt hast. Ist der von dir genannte Unterhalt für die Kinder oder für die Mutter?
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BadEyes



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BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 16:07    Titel:

Erstmal danke für die schnelle Antwort.

1. weiß ich von keinen weiteren Einkünften

2. lebt meine Ex- Lebensgefährtin in NRW und nicht Niedersachsen (Gibt es dort andere berechnungen oder ist das mittlerweile Einheitlich?

3. Der Unterhalt ist jeweils für die Kinder aufgewiesen.

Ich hoffe ich konnte mit den weiteren Infos mehr Licht auf die Sache bringen.

LG

Christian
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Grubenpony



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BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 16:26    Titel:

Vergleiche doch einfach mal den Bescheid mit der obigen Rechnung, dann siehst du doch, wo die Differenz liegt. Von hier aus ist das fast unmöglich zu beantworten.
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angel of hell



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Beiträge: 972
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BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 16:29    Titel:

[quote]und ist im 4 Monat Schwanger. [/quote]

bist du der vater?
wenn nicht lebt sie mit den vater des kindes zusammen?
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BadEyes



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BeitragVerfasst am: 26.11.2008, 06:24    Titel:

Ich bin der Vater des 2ten Kindes.
Sie ist zwar mit dem Vater des 3ten Kindes zusammen aber wohnt nicht mit Ihm zusammen
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