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Bine65
Anmeldedatum: 22.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.11.2008, 18:19 Titel: Was passiert wenn mein Chef nicht mehr zahlungsfähig ist. |
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Hallo,
ich bin seit über 26 Jahren für einen Freiberufler tätig. Ich bin seine einzige Angestellte.
Seit geraumer Zeit sieht es wirtschaftlich sehr schlecht bei meinem Chef aus, was er selbst verschuldet aber absolut ignoriert.
Sein ganzes Verhalten erscheint mir mittlerweile realitätsfremd und es kommt auch kein Gespräch mehr mit ihm zustande.
- Alles prallt an ihm ab -.
Dieses Arbeitsverhältnis belastet mich mental so sehr, dass ich aufgrund Erschöpfungszustand jetzt wohl für längere Zeit krankgeschrieben sein werde, aber auch hierauf erfolgt von ihm keine Reaktion.
Meine Befürchtung ist nunmehr, dass in geraumer Zeit bei ihm die Lichter ausgehen werden und er mir mein Gehalt auch nicht weiter zahlen wird.
Ich frage mich, an welche Stelle ich mich dann wenden muss.
Würde ich derzeit kündigen, was ich am liebsten täte, würde ich mir wohl eine 3 monatige-Sperre einfangen und ein neuer Job ist leider weit und breit auch nicht in Sicht.
Es wäre ganz lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Bine65 |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 22.11.2008, 19:45 Titel: |
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[quote]Meine Befürchtung ist nunmehr, dass in geraumer Zeit bei ihm die Lichter ausgehen werden und er mir mein Gehalt auch nicht weiter zahlen wird. [/quote]
Sollte das passieren, dann musst Du ihn zunächst auffordern das Gehalt zu zahlen und dann beten dass er es entweder tut oder Insolvenz anmeldet, denn dann kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen.
Du würdest dann wohl entlassen werden und könntest ALG I beantragen.
Selber kündigen würde eine Sperrfrist nach sich ziehen. Das würde ich an Deiner Stelle nicht tun! |
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Bine65
Anmeldedatum: 22.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.11.2008, 20:01 Titel: |
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[quote] Du ihn zunächst auffordern das Gehalt zu zahlen und dann beten dass er es entweder tut oder Insolvenz anmeldet, denn dann kannst Du bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. [/quote]
Hallo Mandy,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Also bedeutet das auch im Klartext, dass wenn er untätig bleibt, ich überhaupt keine Möglichkeit habe, an mein Geld zu kommen.
Da ich ja wohl in nächster Zeit Krankgeld beziehe, ergibt sich bei mir jetzt die Frage, inwieweit wäre die Krankenkasse verpflichtet, mir dies weiter zu zahlen, auch wenn er keine Versicherungsbeiträge mehr zahlt.
Nochmals vielen Dank, dass ich mich mit meinen Fragen an euch wenden kann.
Bine 65 |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 22.11.2008, 20:42 Titel: |
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Hi,
" [b]Da ich ja wohl in nächster Zeit Krankgeld beziehe, ergibt sich bei mir jetzt die Frage, inwieweit wäre die Krankenkasse verpflichtet, mir dies weiter zu zahlen, auch wenn er keine Versicherungsbeiträge mehr zahlt.[/b] "
Das tangiert deinen Anspruch auf Krankengeld in keiner Hinsicht.
Beitragsrückstände schuldet der AG und die KK fordert diese beim Arbeitger ein. |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 22.11.2008, 21:32 Titel: |
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Mandy,
jetzt bin ich aber erstaunt. Mir wurde gesagt das ich sehr wohl kündigen darf wenn der AG nicht zahlt. Ich muss aber erst eine Art Mahnschreiben anfertigen wo ich ihn auffordere zu zahlen mit dem Vermekrk tut er das nicht muss ich kündigen. Wenn er dann der Zahlugnsaufforderung nicht nachkommt darf ich mit Angabe dieses Grundes auch selbst kündigen ohne eine Sperrfrist zu erhalten.
Diese Auskunft wurde mir sogar vom Job Center erteilt, und mir wurde extra grerade so geraten mich so zu verhalten, weil ich ja sonst nicht das vollstädnige Gehalt erhalten würde. Denn es wird ja nur 3 Moante Insolvenzausfallgeld gezahlt.
Zum Glück brauchte ich nicht selbst zu kündigen weil der AG ein Einsehen hatte. Nur wenn mir das doch mal pasiren sollte möchte ich mal von Dir eine Gesetzesgrudnlage wie es nun wirklich ist. Darf ich nun kündigen wiel ich kein Geld vom AG erhalte oder nicht. Kann natürlich sein das dies wieder eine Ermessenlage von jedem Job Center ist?
Angela |
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Forumsengel
Anmeldedatum: 22.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.11.2008, 21:57 Titel: Kündigen ohne Sperrzeit |
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Grundsätzlich ist es richtg, dass man bei ausbleibender Zahlung auch ohne Sperrzeiten usw kündigen kann. Dies sollte dann aber in der Regel mit Agentur abgesprochen werden. In der Regel ist das wohl schon durch einen Rückruf von den Sachbearbeitern möglich...
Habe schon mal gehört, dass die bei ALGII auch Mahnschreiben und Rechtsanwaltsschreiben sehen möchten, dass die offenen Lohnzahlungen nocheingefordert werden...
wo das aber steht - keine ahnung... :oops: |
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Bine65
Anmeldedatum: 22.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.11.2008, 23:13 Titel: |
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[quote="Lothar Duisburg"]Hi,
" [b]Da ich ja wohl in nächster Zeit Krankgeld beziehe, ergibt sich bei mir jetzt die Frage, inwieweit wäre die Krankenkasse verpflichtet, mir dies weiter zu zahlen, auch wenn er keine Versicherungsbeiträge mehr zahlt.[/b] "
Das tangiert deinen Anspruch auf Krankengeld in keiner Hinsicht.
Beitragsrückstände schuldet der AG und die KK fordert diese beim Arbeitger ein.[/quote]
Hallo Lothar,
danke für deine Antwort.
Bei all dem Kummer den mir diese Sache bereitet, bin ich wohl zum Glück wenigsten in dieser Hinsicht abgesichert.
Vielen Dank für deine Hilfe
Bine 65 |
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