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SozialeHärte
Anmeldedatum: 19.03.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 22.11.2008, 15:20 Titel: Erstattet ARGE vorgestreckte Mietnebenkostennachzahlung? |
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Hallo,
ich habe erst vor einigen Tagen erfahren, dass man die BK+HK-Nachforderung bei der ARGE einreichen kann. Ich dachte bisher, ich muss das aus eigener Tasche berappen. Jetzt bin ich gerade dabei ein Schreiben an meinen Sachbearbeiter zu verfassen und frage mich, ob ich auf meine Bankverbindung verweisen darf, oder die Bankverbindung des Vermieters angeben MUSS? Vor allem, weil die Forderung am 30.11 fällig ist, würde ich das schon mal vorstrecken, weil die ARGE das bestimmt nicht mehr fristgerecht anweisen kann. Oder soll ich das besser sein lassen?
Würde mich über sachdienliche Hinweise freuen. |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 22.11.2008, 15:46 Titel: |
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| Ich würde es nicht vorstrecken. Der Vermieter wird schon keinen Aufstand machen, wenn er sein Geld u. U. ein paar Tage später bekommt. Ist eh ein wenig kurz gesteckt das Zahlungsziel. |
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