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Trennung/Scheidung....Wohnungssuche,Frage zur Miete in NRW

 
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Wohnung behalten? << :: >> Nur angemessene Kosten schon ab Bezugsanfang von ALG II?  
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Teardrop



Anmeldedatum: 21.11.2008
Beiträge: 3
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BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 18:53    Titel: Trennung/Scheidung....Wohnungssuche,Frage zur Miete in NRW

Hallo

ich bin neu hier und ziemlich neben der Spur und verwirrt über diese vielen Informationen.

Ich habe vor mich von meinem Mann zutrennen und bin deswegen auf der Suche nach allem was ich wissen muss.

Ich würde gerne wissen,wieviel Miete mir als Einzelperson in NRW zusteht,Düsseldorf.
Ich habe einen 400 Euro Job ,den ich auch sehr gerne behalten würde.

Ich habe gelesen und auch gegoogelt,aber bin nicht schlau geworden.
Würde mich über Hilfe freuen.
Vielen lieben Dank

Teardrop
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 19:00    Titel:

Zur angemessenen Miete in Düsseldorf kann ich grad nix sagen. Die Auskunft bekommt man aber ganz leicht durch ein telefonat mit dem zuständigen Amt dort.
Vom 400-Euro-Job würden 160 Euro als Freibetrag bleiben und 240 auf Dein eventuelles ALG II angerechnet werden.

Wichtig ist, dass Du zuerst die Unterhaltsansprüche gegen Deinen Mann geltend machen musst! Erst wenn der unterhalt nicht ausreicht um Deinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, dann bekommst Du aufstockend ALG II.
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Teardrop



Anmeldedatum: 21.11.2008
Beiträge: 3
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 19:12    Titel:

Danke für Deine Antwort.

Bekomme ich Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld 2?
Ich versteh bis hier her noch gar nichts.... :oops:

Mein Mann verdient zwar ziemlich gut,wir haben aber auch sehr viele Schulden,kommen grad so über die Runden,deswegen jobbe ich ja für 400 Euro.Weches Amt muss denn dann einspringen?

Ich denke ich sollte zu einer beratung gehen,als erstes ,oder?
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 19:43    Titel:

Dü würdest ALG II bekommen, da Du erwerbsfähig bist. Nur Erwerbsunfähige bzw. Leute die nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können, bekommen Sozialhilfe.

Du müsstest zur ARGE Düsseldorf. Siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Partner/RD-NRW/Duesseldorf/33702-ARGE-Duesseldorf.html
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 19:52    Titel:

Die ARGE Düsseldorf hat auch eine eigene HP: http://www.arge-duesseldorf.de/index.php?cm_id=home
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Teardrop



Anmeldedatum: 21.11.2008
Beiträge: 3
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 19:55    Titel:

Ok

Eine Freundin von mir hat sich letztes jahr getrennt und die Scheidung ist dieses Jahr durch.
Als sie auszog,ging sie auch zur Arge und bekommt seither Sozialhilfe.
Beahndelt wrde sie wie das letzte vom letzten und ganz richtig ist auch alles nicht gelaufen,mit Umzugsbewilligungen etc.

Deswegen wollte ich mich hier vorher gut informieren.
Ich blick momentan durch den Dschungel Sozialhilfe ALG 1 und 2 gar nicht durch.

Werd mich noch ein bisschen einlesen :-)

Danke Dir schon mal.
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 21.11.2008, 19:58    Titel:

[quote]Als sie auszog,ging sie auch zur Arge und bekommt seither Sozialhilfe. [/quote]

Nein, dann bekam sie von der ARGE ALG II, nicht Sozialhilfe.
Lies mal auf der Seite der ARGE Düsseldorf ein wenig oder hier im Forum. Gib auch mal Trennung oder Scheidung als Suchbegriffe ein!
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