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ALG 1 und nebenberuflich Selbständig: Krankenversicherung

 
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Ich-selbst



Anmeldedatum: 24.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.11.2008, 13:04    Titel: ALG 1 und nebenberuflich Selbständig: Krankenversicherung

Ich bin seit gut 2 Jahren Selbständig. Und seit Anfang an freiwillig Arbeitslosenversichert. Habe also einen ALG 1 Anspruch von 12 Monaten. Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage sind meine Einkünfte in letzter Zeit gering.
Ich beabsichtige mich jetzt arbeitslos zu melden – aber ich möchte meine Selbständigkeit nebenberuflich weiterführen; es kann ja mal wieder besser werden. Dabei darf ich aber nur weniger als 15 Stunden pro Woche nebenberuflich Selbständig arbeiten – sonst gelte ich nicht als arbeitssuchend bzw. würde dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehen.
Von meinen Einkünften aus nebenberuflicher Selbständigkeit sind 165 EUR anrechnungsfrei auf das Arbeitslosengeld. Darüber hinausgehende Einkünfte werden voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Soweit – so klar.

Für mich entscheidende Frage: Wie sieht das mit den Beiträgen zur Krankenversicherung aus?
Zur Zeit als Selbständiger muß ich die Beiträge zur Krankenversicherung selbst bezahlen. Und als Selbständiger (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung) muß ich ja den vollen Beitrag bezahlen – also ca. den doppelten Beitrag wie ein Arbeitnehmer. Sind bei mir ca. 300 EUR monatlich. Als arbeitslos Gemeldeter würde die Arbeitsagentur den Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Gilt das auch als "arbeitslos Gemeldeter mit nebenberuflich selbständiger Tätigkeit"?

Und weiter: Wenn mein Verdienst aus nebenberuflich selbständiger Tätigkeit den Anspruch an Arbeitslosengeld übersteigt – zahlt dann die Arbeitsagentur weiterhin den Krankenversicherungsbeitrag?
Beispiel: Bei einer nebenberuflich Selbständigen Arbeit von 10 Wochenstunden, also ca. 40 Stunden im Monat und einem Netto-Stundenlohn von 30 EUR also ca. 1200 EUR. Davon anrechnungsfrei 165 EUR. Bei einem Arbeitslosengeld-Anspruch von ca. 1000 EUR würde kein Arbeitslosengeld gezahlt. Wird dann von der Arbeitsagentur auch kein Krankenversicherungsbeitrag mehr gezahlt?

Anmerkung: Das "aufstockende ALG II" kommt für mich wohl nicht in Frage, da ich ein kleines Sparguthaben zu Altersicherung habe, welches bei ALG II wohl zuerst berücksichtigt werden müßte.
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