| Abgelehnt da 14 Tage fehlen. Nichts zu machen? << :: >> Was passiert wenn mein Chef nicht mehr zahlungsfähig ist. |
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vivdk
Anmeldedatum: 19.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Cuxhaven
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Verfasst am: 19.11.2008, 16:09 Titel: Zuverdienst zum ALG1,gibt es eine Grenze? |
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Hallo,kennt sich hier jemand aus.....?
Ich weiss,dass man beim ALG1 nur bis14,99 Wochenstunden arbeiten darf,aber wieviel darf man verdienen?Klar, 165euro darf ich behalten,der Rest verrechnet,ist mir klar,aber gibt es da ne Grenze?brutto/netto?
Selbst bei meiner Arge weiss niemand so Recht,weshalb ich meinen Anspruch auf ALG1 verloren habe,hatte nämlich vorher extra dort nachgefragt,bevor ich den Job angenommen habe...
gruss,viv |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 19.11.2008, 19:06 Titel: |
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Hi,
der Anrechnungsbetrag ( nach Abzug des Freibetrages )darf nicht gleich oder höher sein, als der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes.
Dann ergibt sich nämlich keine ALG I Zahlung mehr. |
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vivdk
Anmeldedatum: 19.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: Cuxhaven
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Verfasst am: 19.11.2008, 21:33 Titel: trotzdem aufhebungsbescheid.. |
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na,sowas.
ich verdiene mit meiner arbeit grad die hälfte von dem was ich an alg1 erhalten habe.und auch nur 8 stunden pro woche.also eigentlich alles im rahmen und trotzdem bekam ich einen aufhebungsbescheid.
erst hiess es,da liege ein versehen vor,dann ich würde zu viel verdienen...aber ja eigentlich auch nicht...wird bis auf 165euro eh verrechnet und der betrag liegt ja nur bei ca 50prozent von dem was mir an ALG1 gezahlt wurde.hat das eventuell mit sozialversicherungspflichtig oder nicht zu tun?gruss,viv |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 19.11.2008, 23:27 Titel: |
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Hi,
" [b]hat das eventuell mit sozialversicherungspflichtig oder nicht zu tun?[/b] "
Die Arbeit darf nicht sozial versicherungspflichtig sein.
Aber bei 8 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit kann das eigentlich auch nicht sein.
Im Aufhebungsbescheid muss doch der Grund der zur Aufhebung des ALG geführt hat angegeben sein.
Außerdem werden da die §§ aufgeführt, die die Aufhebung begründen.
Schau mal dort nach und schreibe die Begründung hier rein. |
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Forumsengel
Anmeldedatum: 22.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.11.2008, 22:11 Titel: |
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Ich würde so oder so mal ganz schnell nen Widerspruch schreiben. Begründung kannst du z. Not noch nachliefern, aber der formlose Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingereicht werden.
Grundsätzlich sieht es mir auch so aus als der Bescheid nicht so ganz richtig sei...?!?!? Sind das denn mehr als 400 bzw. 800 Euro, die du verdienst? |
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