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Schülerbafög:Gewährung eines Zuschusses für Abschlussfahrt

 
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Anerkennung von Zivil- und Wehrdienst beim BAföG << :: >> bekomme ich zuwenig bab???  
Autor Nachricht
Sissilia



Anmeldedatum: 19.11.2008
Beiträge: 1
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 15:49    Titel: Schülerbafög:Gewährung eines Zuschusses für Abschlussfahrt

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Hallo, könntet ihr mir vielleicht helfen?

Ich bin auf der TAS in Köln angemeldet und nächstes Jahr haben wir endlich unseren Abschluss.
In meiner Klasse bekommen einige das Schülerbafög(Kindergeld und Nebenjobgeld natürlich auch, aber nicht jeder hat reiche Eltern um diese Fahrt finanzieren zu können.) mit dem sie sich schon so durchkämpfen im Leben (Miete,Lebensmittelkauf,Kleidung,Bücher für die Schule etc.)

Jetzt das Problem: Wir fahren nächsten Mai 08 nach Spanien Abschlussfahrt!
Viele haben ein Finanzierungsproblem wie sie , die 250 ,- Euro für die Fahrt zahlen könnten und lehnen dann ab, weil sie es sich nicht leisten können.

Bekommt man im Bafögamt oder der ARGE Zuschüsse für eine Abschlussfahrt einer Klasse?

Ich hoffe sieh verstehen unsere Lage und können uns weiter helfen.

LG Sissilia :idea:
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andi1985
Moderator


Anmeldedatum: 19.08.2007
Beiträge: 1222
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 17:59    Titel: Re: Schülerbafög:Gewährung eines Zuschusses für Abschlussfah

Über das BAföG bekommt man hier nichts. Von der ARGE würde es nur eine Übernahme geben, wenn man im ALG II-Leistungsbezug ist. BAföG-Empfänger sind jedoch gem. § 7 Abs. 5 SGB II davon ausgeschlossen.

Bei unserer Schule gibt es in Härtefällen die Möglichkeit, einen Vorschuss vom Förderverein zu bekommen. Vielleicht gibt es ja so etwas bei euch auch.
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 20.11.2008, 18:02    Titel:

Selbst bei ALG 2 Leistungsbezug könnte eine Übernahme ausgeschlossen sein. Kosten für Klassenfahrten gibt es nämlich nur für Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

Und ob eine Abschlussfahrt bei der TAS Köln (Tages- und Abendschule Köln, oder?) tatsächlich im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen stattfindet, wäre erstmal zu klären.

Im Übrigen ist für die Übernahme der Leistungen nach § 23 Abs. 3 SGB II, also der im SGB II verbliebenen EBs KEIN Leistungsbezug ALG 2 erforderlich.

Turtle
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gc



Anmeldedatum: 23.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.11.2008, 21:55    Titel: Mietzuschuss beantragen!

Für die Klassenfahrt hab ich zwar auch keine Lösung parat, aber hast du denn schon den Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II bei der ARGE beantragt? Den gibts zusätzlich zu BAföG iund BAB

Hier ist es erklärt, die Regelung gibt sinngemäß bundesweit, nicht nur in Berlin Lichtenberg. Nur Studierende die nicht mehr bei den Eltern wohnen haben keinen Anspruch, alle andern (z.B. Schüler und Azubis egal ob eigene Wohnung oder bei den Eltern, sowie Studierende bei den Eltern) schon:

http://www.berlin.de/jobcenter/lichtenberg/leistungsabteilung/mietzuschuss.html

Da könnte dann finanziell möglicherweise noch deutlich mehr als nur 250 € bei rauskommen...

gc
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