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Erfurter
Anmeldedatum: 19.11.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.11.2008, 14:29 Titel: kann das Arbeitsamt zwangsweise krankschreiben |
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Hallo Leidensgenossen
heute ist uns etwas Merkwürdiges passiert, ich begleitete meine Freundin zum Arbeitsamt um sie nach der Elternzeit arbeitslos zu melden.
Mit bei uns war unser kleiner Sohn, der zur Zeit etwas kränkelt, ich habe extra Überstunden genommen um sie bei diesen Wegen unterstützen zu können.
Der Mitarbeiter des Arbeitsamtes empfing uns schon einmal mit einer sehr kinderfeindlichen Einstellung, z.B. "wenn das Kind anfängt zu schreien muss ich das Gespräch sofort beenden!" Ich sagte ihm daraufhin, dass das Kind zur Zeit kränkelt, er nahm dies zum Anlass meine Freundin daraufhin näher zu befragen. Das Ergebnis war, dass er 5 Tage Arbeitslosengeldanspruch meiner Freundin strich (seit 3 Tagen und 2 Tage im Voraus), sie also zwangsweise krankmeldet, da sie ja dem Arbeitsamt in dieser Zeit nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen würde.
Ihn interessierte weder, dass die Kinderärztin eine Krankschreibung der Mutter nicht notwendig fand, noch dass ich als Vater mich um das Kind kümmern kann.
Ich weiß nicht, ob uns diese höchst subjektive Entscheidung noch schriftlich gesendet wird, bzw. ob man gegen die mündliche Information des Mitarbeiters Widerspruch einlegen muss um die Frist einzuhalten.
Des weiteren bezweifle ich die medizinische Fachkunde des Mitarbeiters.
Für Tips aller Art danke ich schon einmal im Voraus. |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 19.11.2008, 14:36 Titel: Re: kann das Arbeitsamt zwangsweise krankschreiben |
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[quote="Erfurter"]er nahm dies zum Anlass meine Freundin daraufhin näher zu befragen. Das Ergebnis war, dass er 5 Tage Arbeitslosengeldanspruch meiner Freundin strich (seit 3 Tagen und 2 Tage im Voraus), sie also zwangsweise krankmeldet, da sie ja dem Arbeitsamt in dieser Zeit nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen würde.[/quote]
Je nachdem, was deine Freundin geantwortet hat bei dieser Fragestunde, hat er richtig gehandelt.
[quote]
Ihn interessierte weder, dass die Kinderärztin eine Krankschreibung der Mutter nicht notwendig fand, noch dass ich als Vater mich um das Kind kümmern kann.
[/quote]
Welche Form der Betreuung habt ihr generell nachgewiesen? |
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Erfurter
Anmeldedatum: 19.11.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 19.11.2008, 14:45 Titel: |
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| Wir haben nichts nachweisen können, da ihm das egal war. Er war nicht bereit darüber zu diskutieren. |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 19.11.2008, 14:53 Titel: |
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Mir erscheint das komisch. Seit wann kann das Arbeitsamt krankschreiben.
Außerdem hat sie doch trotz krankem Kind den Termin beim Arbeitsamt wahrgenommen. Ist das etwas keine Verfügbarkeit?
Bei evtl. Zweifel hätte man ja noch die Bewerbungsaktivitäten abfragen können. Evtl. hat sie sich ja in der Zeit beworben oder auch Vorstellungsgespräche gehabt. Auch dadurch wäre doch die Verfügbnsarkeit auch während der Krankheit des Kindes sehr gut nachprüfbar. Also für mich ist das echt nicht nachvollziehbar.
Aber vielleicht können mich ja Turtle und Co gleich mit aufklären.
Angela |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 19.11.2008, 15:05 Titel: |
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[quote="Angela68"]Also für mich ist das echt nicht nachvollziehbar.
[/quote]
Dafür müsste man auch wissen, was gefragt und was geantwortet wurde.
[quote="Erfurter"]er nahm dies zum Anlass meine Freundin daraufhin näher zu befragen. [/quote] |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 19.11.2008, 15:25 Titel: |
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Sie hätte das Kind samt Göttergatten zuhause lassen sollen und gut wäre es gewesen, niemand hätte angezweifelt, dass sie verfügbar ist. Wenn man aber das Kind mitschleppt, signalisiert man letztendlich, dass niemand anders da ist, der drauf aufpasst. Und das dürfte bei den Kollegen der Agentur immer die Verfügbarkeitsfrage aufwerfen.
Turtle |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 19.11.2008, 16:10 Titel: |
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Oh mann da wäre ja bei usnerem Job Center was los! Da schleppt doch jede 2. Arbeitslose ihr Kind zum Termin mit. Ich frage mich dann ob die ARGE ein Kindergarten geworden ist oder ob die Kinder ihren zukünftigen "Arbeitgeber" kennenlernen sollen.
Ich denke mla wenn das Job Center dehsalb da schon einigen Leuten deshalb die Leistung ganz oder teilweise versagt hätten würde das nicht dauernd passieren. Also muss das doch jedes Job Center anders handhaben und sehn oder gibt es da eine gesetzliche Grundlage für?
Angela. |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 20.11.2008, 17:55 Titel: |
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Jobcenter ist doch wieder was ganz anderes! Im Alg 2 gibt es keine "Verfügbarkeitsklauses" wie im Alg 1!!!
Turtle |
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