Unser Forum ist umgezogen: Forum sozialhilfe24.de

 SuchenSuchen   Letzte ThemenLetzte Themen 

kann das Arbeitsamt zwangsweise krankschreiben

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> Arbeitslosengeld I - ALG I
Bitte Bookmarken: Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google
ALG 1 und nebenberuflich Selbständig: Krankenversicherung << :: >> ALG 1 und ALG 2 Empfänger, Ex-Gründungszuschuss nach ABM  
Autor Nachricht
Erfurter



Anmeldedatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 14:29    Titel: kann das Arbeitsamt zwangsweise krankschreiben

Hallo Leidensgenossen

heute ist uns etwas Merkwürdiges passiert, ich begleitete meine Freundin zum Arbeitsamt um sie nach der Elternzeit arbeitslos zu melden.
Mit bei uns war unser kleiner Sohn, der zur Zeit etwas kränkelt, ich habe extra Überstunden genommen um sie bei diesen Wegen unterstützen zu können.
Der Mitarbeiter des Arbeitsamtes empfing uns schon einmal mit einer sehr kinderfeindlichen Einstellung, z.B. "wenn das Kind anfängt zu schreien muss ich das Gespräch sofort beenden!" Ich sagte ihm daraufhin, dass das Kind zur Zeit kränkelt, er nahm dies zum Anlass meine Freundin daraufhin näher zu befragen. Das Ergebnis war, dass er 5 Tage Arbeitslosengeldanspruch meiner Freundin strich (seit 3 Tagen und 2 Tage im Voraus), sie also zwangsweise krankmeldet, da sie ja dem Arbeitsamt in dieser Zeit nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen würde.
Ihn interessierte weder, dass die Kinderärztin eine Krankschreibung der Mutter nicht notwendig fand, noch dass ich als Vater mich um das Kind kümmern kann.

Ich weiß nicht, ob uns diese höchst subjektive Entscheidung noch schriftlich gesendet wird, bzw. ob man gegen die mündliche Information des Mitarbeiters Widerspruch einlegen muss um die Frist einzuhalten.
Des weiteren bezweifle ich die medizinische Fachkunde des Mitarbeiters.

Für Tips aller Art danke ich schon einmal im Voraus.
Nach oben
Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 14:36    Titel: Re: kann das Arbeitsamt zwangsweise krankschreiben

[quote="Erfurter"]er nahm dies zum Anlass meine Freundin daraufhin näher zu befragen. Das Ergebnis war, dass er 5 Tage Arbeitslosengeldanspruch meiner Freundin strich (seit 3 Tagen und 2 Tage im Voraus), sie also zwangsweise krankmeldet, da sie ja dem Arbeitsamt in dieser Zeit nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen würde.[/quote]

Je nachdem, was deine Freundin geantwortet hat bei dieser Fragestunde, hat er richtig gehandelt.

[quote]
Ihn interessierte weder, dass die Kinderärztin eine Krankschreibung der Mutter nicht notwendig fand, noch dass ich als Vater mich um das Kind kümmern kann.
[/quote]

Welche Form der Betreuung habt ihr generell nachgewiesen?
Nach oben
Erfurter



Anmeldedatum: 19.11.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 14:45    Titel:

Wir haben nichts nachweisen können, da ihm das egal war. Er war nicht bereit darüber zu diskutieren.
Nach oben
Angela68



Anmeldedatum: 26.05.2007
Beiträge: 527
Wohnort: 15378 Hennickendorf

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 14:53    Titel:

Mir erscheint das komisch. Seit wann kann das Arbeitsamt krankschreiben.

Außerdem hat sie doch trotz krankem Kind den Termin beim Arbeitsamt wahrgenommen. Ist das etwas keine Verfügbarkeit?
Bei evtl. Zweifel hätte man ja noch die Bewerbungsaktivitäten abfragen können. Evtl. hat sie sich ja in der Zeit beworben oder auch Vorstellungsgespräche gehabt. Auch dadurch wäre doch die Verfügbnsarkeit auch während der Krankheit des Kindes sehr gut nachprüfbar. Also für mich ist das echt nicht nachvollziehbar.

Aber vielleicht können mich ja Turtle und Co gleich mit aufklären.

Angela
Nach oben
Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 15:05    Titel:

[quote="Angela68"]Also für mich ist das echt nicht nachvollziehbar.
[/quote]

Dafür müsste man auch wissen, was gefragt und was geantwortet wurde.

[quote="Erfurter"]er nahm dies zum Anlass meine Freundin daraufhin näher zu befragen. [/quote]
Nach oben
Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 15:25    Titel:

Sie hätte das Kind samt Göttergatten zuhause lassen sollen und gut wäre es gewesen, niemand hätte angezweifelt, dass sie verfügbar ist. Wenn man aber das Kind mitschleppt, signalisiert man letztendlich, dass niemand anders da ist, der drauf aufpasst. Und das dürfte bei den Kollegen der Agentur immer die Verfügbarkeitsfrage aufwerfen.

Turtle
Nach oben
Angela68



Anmeldedatum: 26.05.2007
Beiträge: 527
Wohnort: 15378 Hennickendorf

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 16:10    Titel:

Oh mann da wäre ja bei usnerem Job Center was los! Da schleppt doch jede 2. Arbeitslose ihr Kind zum Termin mit. Ich frage mich dann ob die ARGE ein Kindergarten geworden ist oder ob die Kinder ihren zukünftigen "Arbeitgeber" kennenlernen sollen.

Ich denke mla wenn das Job Center dehsalb da schon einigen Leuten deshalb die Leistung ganz oder teilweise versagt hätten würde das nicht dauernd passieren. Also muss das doch jedes Job Center anders handhaben und sehn oder gibt es da eine gesetzliche Grundlage für?

Angela.
Nach oben
Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 20.11.2008, 17:55    Titel:

Jobcenter ist doch wieder was ganz anderes! Im Alg 2 gibt es keine "Verfügbarkeitsklauses" wie im Alg 1!!!

Turtle
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> Arbeitslosengeld I - ALG I Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Was kann ich alles als Einmal Leistun... Jessica83 einmalige Beihilfen 4 25.11.2008, 19:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Krankenversicherung (was kann ich mac... toro Hartz IV: U 25 1 20.11.2008, 20:11 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wie kann ich ihn drankriegen? Gottfried Einfach mal den Dampf ablassen - nicht nur über Hartz IV 1 18.11.2008, 21:59 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kann ich trotz Ausbildung mit meinem ... schmandbecher BAföG und BAB 2 15.11.2008, 18:02 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ganz dringende Frage kann mir wer hel... a_ngel78w Hartz IV: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 3 12.11.2008, 18:50 Letzten Beitrag anzeigen

Unser Forum ist umgezogen: Forum sozialhilfe24.de

Liebe Forum-Nutzer

wir sind mit unserem Forum umgezogen.  Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier:
Forum sozialhilfe24.de

Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.

Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.

Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz. Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.



Forensicherheit

49023 Angriffe abgewehrt

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB2.de