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Neue Whg und Renovierungskostenerstattung durch Verwaltung

 
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marini



Anmeldedatum: 26.09.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 14:10    Titel: Neue Whg und Renovierungskostenerstattung durch Verwaltung

Hallo, da ich mich von meinem Mann getrennt habe,ziehe ich mit meiner Tochter (17) in eine für die Arge angemessene Whg, die Zustimmung für den Umzug habe ich bereits. Kautionszahlung (knapp 900,00 €)und anderes wurde abgelehnt,mit der Begründung,meine Tochter hätte ein Sparbuch (knapp 1500,00 €) und ich hätte einen PKW (12 Jahre alt),den könnte ich verkaufen.
Die neue Whg.müssen wir selbst komplett renovieren,dafür würden wir von der Verwaltung 1.500,00 € erhalten.
Nun meine Frage: Würde dieses Geld als Einkommen angerechnet werden?,denn ich benötige es ja wirklich zum Renovieren und einige Möbel müsste ich auch kaufen,da ich nicht alles mitnehmen kann.
Die Kaution würde ich als Darlehen von meiner Tante erhalten
Für eine Auskunft wäre ich dankbar.
gruß marini
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 14:16    Titel:

Die Renovierungskosten sind zweckgebunden und werden somit nicht als Einkommen gerechnet. Würde der Vermieter selbst renovieren lassen, würde auch keiner auf die Idee kommen, das als Sachleistung anzurechnen.
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marini



Anmeldedatum: 26.09.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 14:37    Titel:

Hallo,danke für die schnelle Antwort. Bin ich ja froh, möchte aber auch nichts falsches tun
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