| Ich möchte ohne Folgen kündigen << :: >> ALG 1: Zuverdienst? Versicherungsschutz? |
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nina2709
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.11.2008, 12:16 Titel: sperre???? |
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hallo alle zusammen
ich hab da mal ne frage :-)
mein mann muss am mittwoch sein arbeitslosen geld beantragen
bei dem jetzigen arbeitgeber hat er nur einen befristeten vertag von 8 monaten aber der arbeitgeber davor hatte ihn gekündigt bekommt er dann trotzdem eine sperre?
danke schon mal im vorraus
gruss nina |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 12:29 Titel: |
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| Warum hat denn der AG gekündigt ? |
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nina2709
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.11.2008, 12:50 Titel: tja |
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laut der arbeitsbescheinigung vertragswidriges verhalten
und in der kündigung stand aus betriebsinternen gründen
aber eigentlich können die ihn doch nicht sperren wenn er danach sofort wieder arbeiten gegangen ist oder? |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 12:58 Titel: |
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Die Sache ist die: Wäre er in dem ersten Arbeitsverhältnis nicht gekündigt worden, wäre er jetzt nicht alo. Somit ist diese Kündigung die Ursache für die Arbeitslosigkeit. Durch das befristete Arbeitsverhältnis wurde die Alo nur hinausgeschoben. Somit tritt Sperrzeit ein.
Quelle: DA zu § 144 SGB III:" Bei mehreren Arbeitsaufgaben innerhalb eines Jahres vor der Arbeitslosmeldung bleibt die Aufgabe des ersten, unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses kausal für die eingetretene Beschäftigungslosigkeit, wenn nachfolgend nur noch befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen und planmäßig beendet wurden. " |
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nina2709
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.11.2008, 13:14 Titel: aha |
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alsooooo
er hat vom 16.10.06 bis zum 07.06.07 bei einer firma gearbeitet
und jetzt vom 15.05.08 bis zum 30.11.08
und da unten steht innerhalb 1 jahres aber das ist es ja dann nicht oder
sorry aber alles ein bischen durcheinander ich weiss |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 13:15 Titel: |
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| Das sperrzeitbegündende Ereignis ist die Kündigung durch den AG. Wenn die länger als ein Jahr zurückliegt, tritt keine Sperrzeit mehr ein. |
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nina2709
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.11.2008, 13:15 Titel: so |
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| und er hat sich am 09.09.08 arbeitlos gemeldet also wäre es dann alles bis zum 09.09.07 ist doch richtig oder |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 13:33 Titel: |
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Die Jahresfrist läuft vom Beginn der Alo, also ab 01.12.08 rückwärts. Somit liegt die Kündigung außerhalb.
Was hatte er denn zwischen den 2 Arbeitsverhältnissen gemach ? |
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nina2709
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.11.2008, 13:46 Titel: hm |
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ihm haben damals genau 11 tage gefehlt für anspruch auf alg1
dann haben wir alg2 bekommen und er hat einen 1euro job
dann hat er eine massnahme vom amt gemacht also wir haben die ganze zeit alg2 bekommen |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 13:48 Titel: |
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| Dann hätte eigentlich damals schon beim Alg II eine Sanktion geprüft werden müssen. |
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nina2709
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 6
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Verfasst am: 18.11.2008, 14:10 Titel: aha |
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die wollten damals nur den ablehnungbescheid haben
aber trotzdem danke für deine hilfe |
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