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sperre????

 
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nina2709



Anmeldedatum: 18.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 12:16    Titel: sperre????

hallo alle zusammen
ich hab da mal ne frage :-)
mein mann muss am mittwoch sein arbeitslosen geld beantragen
bei dem jetzigen arbeitgeber hat er nur einen befristeten vertag von 8 monaten aber der arbeitgeber davor hatte ihn gekündigt bekommt er dann trotzdem eine sperre?

danke schon mal im vorraus

gruss nina
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 12:29    Titel:

Warum hat denn der AG gekündigt ?
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nina2709



Anmeldedatum: 18.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 12:50    Titel: tja

laut der arbeitsbescheinigung vertragswidriges verhalten
und in der kündigung stand aus betriebsinternen gründen
aber eigentlich können die ihn doch nicht sperren wenn er danach sofort wieder arbeiten gegangen ist oder?
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 12:58    Titel:

Die Sache ist die: Wäre er in dem ersten Arbeitsverhältnis nicht gekündigt worden, wäre er jetzt nicht alo. Somit ist diese Kündigung die Ursache für die Arbeitslosigkeit. Durch das befristete Arbeitsverhältnis wurde die Alo nur hinausgeschoben. Somit tritt Sperrzeit ein.

Quelle: DA zu § 144 SGB III:" Bei mehreren Arbeitsaufgaben innerhalb eines Jahres vor der Arbeitslosmeldung bleibt die Aufgabe des ersten, unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses kausal für die eingetretene Beschäftigungslosigkeit, wenn nachfolgend nur noch befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen und planmäßig beendet wurden. "
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nina2709



Anmeldedatum: 18.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 13:14    Titel: aha

alsooooo
er hat vom 16.10.06 bis zum 07.06.07 bei einer firma gearbeitet

und jetzt vom 15.05.08 bis zum 30.11.08

und da unten steht innerhalb 1 jahres aber das ist es ja dann nicht oder

sorry aber alles ein bischen durcheinander ich weiss
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 13:15    Titel:

Das sperrzeitbegündende Ereignis ist die Kündigung durch den AG. Wenn die länger als ein Jahr zurückliegt, tritt keine Sperrzeit mehr ein.
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nina2709



Anmeldedatum: 18.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 13:15    Titel: so

und er hat sich am 09.09.08 arbeitlos gemeldet also wäre es dann alles bis zum 09.09.07 ist doch richtig oder
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 13:33    Titel:

Die Jahresfrist läuft vom Beginn der Alo, also ab 01.12.08 rückwärts. Somit liegt die Kündigung außerhalb.

Was hatte er denn zwischen den 2 Arbeitsverhältnissen gemach ?
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nina2709



Anmeldedatum: 18.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 13:46    Titel: hm

ihm haben damals genau 11 tage gefehlt für anspruch auf alg1

dann haben wir alg2 bekommen und er hat einen 1euro job
dann hat er eine massnahme vom amt gemacht also wir haben die ganze zeit alg2 bekommen
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 13:48    Titel:

Dann hätte eigentlich damals schon beim Alg II eine Sanktion geprüft werden müssen.
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nina2709



Anmeldedatum: 18.11.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 14:10    Titel: aha

die wollten damals nur den ablehnungbescheid haben
aber trotzdem danke für deine hilfe
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