| Arbeitslos nach dualem Studium << :: >> sperre???? |
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GoaUld1984
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 18.11.2008, 11:45 Titel: Ich möchte ohne Folgen kündigen |
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Hallo Leute, ich brauche euren Rat.
ich bin seid 01.07.2008 als Bürokaufmann eingestellt und meine Probezeit endet im Dezember d. J.
Es ist ein sehr kleines Unternehmen. Nur ich und mein Arbeitgeber arbeiten dort. Er kriegt vom Staat einen Eingliederungszuschuss.
Aus bestimmten Gründen möchte ich zum 31.12, noch in der Probezeit fristlos und ohne Grundangabe kündigen. Bis 31.06 habe ich eine 3-jährige Ausbildung gemacht.
Könnte ich dadurch Probleme mit dem Staat bekommen? Mit Folge einer Sperre oder sowas? Oder ist es besser, wenn der Arbeitgeber mich nach Abspracht kündigt?
Während der Zeit, Suche nach einer neuen Stelle, bin ich auf ALG I und II angewiesen. Meine Wohnung muss dadurch auch finanziert werden.
Und wenn ich eine neue Stelle finde, hat das Unternehmen auch einen Anspruch auf Zuschuss. Ich habe einen Behindertenausweis 100% - Sehbehinderung.
Auf eure Antworten freue ich mich.
Viele Grüße |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 11:49 Titel: |
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| Wenn du ohne, aus Sicht des Staates, wichtigen Grund kündigst, gibt es Sperrzeit bzw. Sanktion und Schadenersatzforderung. Auch wenn du dich in Absprache mit dem AG kündigen lässt. |
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GoaUld1984
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 18.11.2008, 11:54 Titel: |
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Was heißt Schadenersatzforderung? Bin ich jetzt für immer an den gebunden oder wie?
Und der wichtiger Grund, gild es auch währen der Probezeit? Den es ist ja schließlich für den Arbeitgeber aber auch für den Arbeitnehmer. |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 11:57 Titel: |
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Probezeit hat nur arbeitsrechtlich eine Bedeutung, nämlich dass ohne Grund gekündigt werden kann.
Im Sozialrecht interessiert das nicht. Da musst du schon nachweisen, dass die Arbeit unzumutbar ist. "Wünsch Dir was" auf Kosten der Steuerzahler geht nicht.
Du bist aber nicht ewig gebunden. Du kannst dir ja eine neue Arbeit suchen und wenn du diese sicher hast, kündigen. |
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GoaUld1984
Anmeldedatum: 18.11.2008 Beiträge: 3 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 18.11.2008, 12:04 Titel: |
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Danke für deine Antworten.
D. h. ich muss parallel eine andere Stelle suchen und später mit der Einhaltung der Kündigungsfrist wechseln.
Hat dan das andere Unternehmen das Recht auf die Übernahme des Zuschusses? Es ist halt wichtig für die Bewerbungen. |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 18.11.2008, 12:26 Titel: |
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| Das andere Unternehmen hat keinen Anspruch auf die Zuschüsse, da es ja keinen Arbeitslosen einstellt. |
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