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Arbeitslosengeld nach Elterngeld ??

 
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taz0481



Anmeldedatum: 17.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.11.2008, 19:55    Titel: Arbeitslosengeld nach Elterngeld ??

Hallo zusammen

Ich schilder euch mal meinen Fall :

Meine Frau bekommt bis Januar 2009 Elterngeld.
Nun musste sie Ihr Arbeitsverhältniss zum 31.01.09 kündigen da sie im Pflegedienst arbeitet und dort 24h Bereitschaftdienst hat und morgens früh anfangen muß. ( Arbeitgeber kann ihr nichts anderes anbieten und hat dies auch schriftlich bestätigt )Dies geht halt nicht da ich selbst berufstätig ( Wechselschicht) bin und wir niemanden hätten der auf unsere kleine aufpassen würde.

Nun war meine Frau heute beim Amt und ihr wurde gesagt das sie gewährleisten muss das sie mindestens 15 stunden die woche arbeiten kann.

Auf mehrmaligem hinweisen darauf das niemand auf das Kind aufpassen kann wurde ihr von der Sachbearbeiterin gesagt : da kann ich auch nichts dran ändern sie können es ja mal beim Integrationsamt melden aber da ihr Mann arbeitet wäre das sinnlos.

Desweiteren wurde ihr gesagt das sich irgendjemand bereit erklären muss (schriftlich) mindestens 15 stunden in der Woche auf das Kind aufzupassen
da sonst der Antrag auf ALG1 nich angenommen wird.

Kann mir jemand von euch helfen ???
Ist das alles so richtig???

Gruß Christian
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Mandy
Administrator


Anmeldedatum: 07.11.2005
Beiträge: 8644

BeitragVerfasst am: 17.11.2008, 20:08    Titel:

Um ALG I zu erhalten, muß man dem Amt mind. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Steht man nicht zur Verfügung, gibts kein ALG I. Steht man nicht komplett zur Verfügung gibts auch nur anteilig ALG I.
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taz0481



Anmeldedatum: 17.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.11.2008, 20:11    Titel:

Ist es bei den 15 Stunden unabhängig davon ob man Teilzeit oder Vollzeit beschäftigt war???
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taz0481



Anmeldedatum: 17.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.11.2008, 20:36    Titel:

Wie ist das denn nun muß sich jemand bereit erklären die 15 stunden aufzupassen weil sonst der Antrag nicht angenommen wird???
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 17.11.2008, 21:04    Titel:

Hi,

" [b]Wie ist das denn nun muß sich jemand bereit erklären die 15 stunden aufzupassen weil sonst der Antrag nicht angenommen wird??? [/b]"

Es geht nicht darum, dass der Antrag angenommen wird, [b]sondern durch wem und für welche Zeit die Kinderbetreuung sichergestellt wird, wenn die Ehefrau eine Arbeit aufnimmt. [/b]

Ohne Kinderbetreuung kann sie doch keine Arbeit aufnehmen und wenn sie wegen fehlender Kinderbetreuung keine Arbeit aufnehmen kann, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hat somit [b]keinen[/b] Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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taz0481



Anmeldedatum: 17.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.11.2008, 21:14    Titel:

Also könnte meine Frau konkrete Arbeitszeiten angeben z.B. in meiner Spätschichtwoche von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr (3 Stunden X 5 Tage) und in meiner Frühschichtwoche von z.B 16.30 uhr bis 19.30 Uhr.

Richtig ??
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 08:27    Titel:

Sie kann es ja versuchen. Zu beachten ist aber beim ALGI-Bezug, dass sie dann auch nur soviel ALGI bekommt, wie sie dem Arbeitmarkt zur Verfügung steht. Hatte sie also vorher einen Vollzeitjob wird ihr ALGI-Anspruch auf die zur Verfügung stehenden 15 Stunden/Woche runtergerechnet.
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 17:30    Titel:

[quote="taz0481"]Also könnte meine Frau konkrete Arbeitszeiten angeben z.B. in meiner Spätschichtwoche von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr (3 Stunden X 5 Tage) und in meiner Frühschichtwoche von z.B 16.30 uhr bis 19.30 Uhr.

Richtig ??[/quote]

Hi.

4) 1Ist der Leistungsberechtigte nur bereit, Teilzeitbeschäftigungen auszuüben, so schließt dies Verfügbarkeit [b]nicht[/b] aus, wenn sich die Arbeitsbereitschaft auf Teilzeitbeschäftigungen erstreckt, [b]die versicherungspflichtig sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen [u]und den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes entsprechen.[/u][/b]
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__120.html
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taz0481



Anmeldedatum: 17.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 18:00    Titel:

Also wir waren heut noch mal beim Amt und haben den Antrag abgegeben. Erst wollte uns die Sachbearbeiterin erklären das wir da keine Zeiten angeben können. Schließlich würde sich der Arbeitsmarkt nicht nach den Arbeitszeiten des Mannes richten

Ich habe sie dann nur gefragt warum in dem Antrag dann nach den möglichen Arbeitszeiten gefragt wird.
Darauf wusste sie keine Antwort und hat den Antrag angenommen.

Nun müssen wir nächste woche zum Arbeitsvermittler der dann entscheidet ob die angegebenen Zeiten moderat sind oder nicht. Und somit entscheidet sich auch der Anspruch auf ALG1 oder nicht.

Worüber ich mich am meisten ärger ist die Art und Weise wie dort mit jemandem umgegangen wird.

So Sätze wie " Dann darf man sich kein Kind anschaffen" bringen mich auf die Palme.Normalerweise sollte man mit sowas mal an die Öffentlichkeit gehen. Einfach nur unverschämt.

Christian
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