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Nachricht |
Crystal388
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.11.2008, 19:15 Titel: Höhere Berufsfachschule = schulische Berufsausbildung? (BAB) |
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Hallo Ihr!
Ich habe 2007 mein Fachabi gemacht.
Bin im moment in der Ausbildung zur Bürokauffrau und
möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Um das
finanzieren zu können, muss ich BAB
(Berufsausbildungbeihilfe) beim Arbeitsamt beantragen.
Jetzt habe ich gehört, dass man KEINEN Anspruch auf BAB
hat, wenn man zuvor bereits eine "schulische
Berufsausbildung" gemacht hat.
Ist vielleicht eine blöde Frage, aber ist der
Bildungsgang "Höhere Berufsfachschule mit
Wirtschaft / Verwaltung mit Schwerpunkt
Industrie", den ich gemacht
habe, eine "schulische Berufsausbildung"??
Wäre interessant zu wissen, da man den Mietvertrag
schon unterschrieben haben muss, um BAB zu beantragen.
Und wenn das Arbeitsamt mir dann sagt, dass ich keine
Anspruch habe, wär ich in einer ganz schön blöden
Situation...
Vielen Dank das Ihr euch die Zeit genommen habt meinen
Text zu lesen :)!
Hoffe das Ihr mir helfen könnt!
Lg Christina |
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andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.11.2008, 20:08 Titel: Re: Höhere Berufsfachschule = schulische Berufsausbildung? ( |
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| Wenn du lediglich den theoretischen Teil der Fachhochschulreife und nicht gleichzeitig eine berufsqualifizierende Ausbildung (z.B. Assistent für irgendwas) abgeschlossen hast, ist die Ausbildung zur Bürokauffrau deine erste Ausbildung und dann gibt es auch keine Probleme bezüglich des BAB. |
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Crystal388
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.11.2008, 21:09 Titel: |
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Hallo Andy,
also auf meinem Abschlusszeugnis steht:
Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin für Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Industrie" zu führen.
Ist es das was du meinst?
:S |
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andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.11.2008, 21:43 Titel: Re: Höhere Berufsfachschule = schulische Berufsausbildung? ( |
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| Ja, du hast also neben der Fachhochschulreife gleichzeitig einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben. Somit gilt die Ausbildung zur Bürokauffrau doch tatsächlich als Zweitausbildung. Eine solche Ausbildung kann seit einigen Monaten auch durch BAB gefördert werden, wenn durch sie eine berufliche Eingliederung erreicht wird. Rechtsgrundlage ist der geänderte § 60 Abs. 2 SGB III. Ich würde mich bei der zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Nach meinem Verständnis müsstest du gute Chancen haben, denn mit diesen Assistenten-Berufen findet man praktisch keinen Arbeitsplatz. |
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Crystal388
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 17.11.2008, 22:05 Titel: |
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Das ist gut zu wissen mit dem geänderten §.
Werde morgen mal bei der Agentur für Arbeit anrufen, und nachfragen ob ich BAB bekommen kann, obwohl ich (was ich bisher auch noch nicht wusste) eine Zweitausbildung mache.
Aber das ist schon richtig, mit dem Assistenten-Beruf kann man wirklich nichts anfangen! |
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