| bekomme ich zuwenig bab??? << :: >> BaföG Ablehnung kein Daueraufenthaltsrecht § 4a FrzügkG/EU |
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TomAuckland
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 17.11.2008, 14:25 Titel: Zweite betriebliche Ausbildung- Wohngeld oder BAB ? |
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Hi ich bin mittlerweile 25 aber würde gerne noch einmal eine zweite betriebliche ausbildung beginnen.
Dafür würde ich gerne nach Hamburg ziehen und mir dort eine kleine Wohnung mieten.
Nun habe ich gerade mal einige Wohnungen im Netz gesucht. Mit Nebenkosten würde ich mindestens 450 Euro zahlen. Ggf. sogar noch 20-30 Euro mehr.
Da ich als Azubi ja auch bloß eine kleine Ausbildungsvergütung bekommen werde (ca. 450-600 Euro ??), könnte ich es mir ja garnicht leisten, eine Wohnung zu mieten.
Meine Eltern können mich definitiv nicht unterstützen. Beide sind bereits Rentner und bekommen eine sehr kleine Rente.
Würde mir Wohngeld oder Ausbildungsbeihilfe zustehen ? Damit ich meine Mietkosten abdecken könnte ?!
Wenn ja - müsste das Geld zurück gezahlt werden (wie beim BaFög) ??
Bereits Danke für eure Antworten |
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andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.11.2008, 17:12 Titel: Re: Zweite betriebliche Ausbildung- Wohngeld oder BAB ? |
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| Aus welchem Grund möchtest du denn noch mal eine zweite Ausbildung aufnehmen? Was hast du bisher gemacht? |
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TomAuckland
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 18.11.2008, 23:40 Titel: |
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Ich habe eine bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen, allerdings in einem Beruf, den ich gehasst habe. Werde nicht wieder in dem Beruf arbeiten. Momentan bin ich Student, allerdings auch definitiv die falsche Studienrichtung. Um nicht noch mehr zu Zeit zu verschwenden werde ich aller Voraussicht nach im Februar mein Studium abbrechen und eine zweite betriebliche ausbildung beginnen, in dessen Job ich dann auch später arbeiten möchte.
Also, wisst ihr wie es da mit Wohngeld bzw. BAB aussieht ? |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 19.11.2008, 08:07 Titel: |
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Kein BAB, da keine Erstausbildung.
Mit Wohngeld sieht es auch schlecht aus, da du dann einfach zu wenig Einkommen hast. Wohngeld ist schließlich nur ein Zuschuss zur Miete und keine Übernahme der Mietkosten. |
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TomAuckland
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.11.2008, 12:34 Titel: |
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| Ich möchte ja auch nicht dass die gesamten Mietkosten übernommen werden, aber würde ich denn kein Wohngeld bekommen, wenn ich mit der Ausbildungsvergütung meine Mietkosten nicht selbst bestreiten könnte (was ja der Fall wäre) ? |
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TomAuckland
Anmeldedatum: 17.11.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 23.11.2008, 23:01 Titel: |
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| Bekommt man denn als Azubi (2. Ausbildung) irgend eine Art von Unterstützung, wenn man von der ausbildungsvergütung nicht Miete und Lebensunterhalt bestreiten kann ????? |
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Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
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Verfasst am: 24.11.2008, 14:42 Titel: |
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Wohngeld, wenn man die Plausibilitätsprüfung schafft oder BAB, wenn die Berufsberatung die Notwendigkeit einer Zweitausbildung anerkennt.
Turtle |
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