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magy54
Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: NRW -nähe Neuss
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Verfasst am: 16.11.2008, 19:25 Titel: BAföG-Nachzahlung alles zum Sozialamt ??? |
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Hallo, weiß das vieleicht jemand?
Meine Tochter hat im August 2008 eine Ausbildung zur Kinderpflegerin begonnen. Bis dahin bekam sie Hilfe zum Lebensunterhalt für sich und ihre vier jährige Tochter. Sie hat dann BAföG beantragt.
Es ist ihr auch ab September 2008 bewilligt worden.
Grundbedarf 383,00 €...Unterkunft 72,00 €...Kinderbetreuungskosten...
113,00 € zusammen also 568,00 €.
Vom Amt bekam sie vorher zwischen 400 und 413 € plus Miete die von dort überwiesen wurde in Höhe von 331,00 € . Dann ist da noch Kindergeld
154,00 € und Unterhaltsvorschuss ...ich glaube 127,00 €
BAföG hat sie nachbezahlt bekommen für September,Oktober,November
2008 in Höhe von 1.704,00 €.
Muß sie jetzt die gesammte Summe dem Amt zurück zahlen???
Und was ist mit den Bertreuungskosten?
Ihre Tochter wird morgens von 6.30h bis 8.30h betreut,da sie erst ab 8.30h
als Mittagskind in den Kindergarten kann. Dort ist sie bis 16h. Die Mittagsbetreuung muß meine Tochter ja auch bezahlen.
Wenn sich jemand damit auskennt,wäre ich für eine Antwort sehr dankbar. Gruß magy54 |
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andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 17.11.2008, 17:25 Titel: Re: BAföG-Nachzahlung alles zum Sozialamt ??? |
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Die ARGE ist in Vorleistung gegangen und wird nun von deiner Tochter ihren ALG II-Regelsatz + anteilige Miete für die drei Monate zurückfordern, sie muss also umgehend den BAföG-Bescheid bei ihrer ARGE einreichen, damit ein entsprechender Erstattungsbescheid erstellt werden kann.
Bzgl. der Kinderbetreuungskosten sollte sie sich an das zuständige Jugendamt wenden, wobei für solche Aufwendungen ja eigentlich der im BAföG enthaltene Kinderbetreuungszuschlag gedacht ist. |
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magy54
Anmeldedatum: 04.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: NRW -nähe Neuss
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Verfasst am: 17.11.2008, 19:43 Titel: |
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| Danke ir für deine Antwort andi1995,werde sie so an meiner Tochter weitergeben. Gruß magy54 |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 19.11.2008, 08:01 Titel: |
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Andi, mein Schatz, ich glaube, ich muss dir etwas auf die Finger schauen. ;)
Der Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG ist eben ausdrücklich NICHT für die normale Kinderbetreuung in Kindergärten, Horts oder bei Tagesmüttern gedacht, sondern für zusätzlichen Aufwand außerhalb der Öffnungszeiten. |
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