| Antrag ALG II abgelehnt wegen angeblich zu hohen Einkommens << :: >> Frage wegen zuviele qm² |
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samira1985
Anmeldedatum: 16.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: 79664 Wehr
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Verfasst am: 16.11.2008, 14:08 Titel: Müssen Umziehen, Wieviel cm³ und Miete stehen uns zu? |
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Hallo! :D
Ich bin neu hier und weiß nicht so ganz ob ich hier richtig rein schreibe. Sorry wenn nicht. Kleine Info über uns. Wir sind eine Patchwork Familie Mein Freund und seine Tochter (8) und Ich mit Sohn (7) und unser jüngster gemeinsammer Sohn (2) müssen Umziehen. Unsere Vermieterin hat bei uns am 18.12.07 neue Fenster einbauen lassen war besonders toll paar tage vor Weihnachten so Kalt und der jüngste da mit dem Noro-Virus. Naja jedenfalls hat Sie dann die Miete erhöt und jetzt hat Sie eine neue Heitzung einbauen lassen und will eine Ausenisolierung des Hauses machen, natürlich wieder Mieterhöhung :x . Nun hatten wir die Heitzung schon seit wir drin wohnen immer auf notbetrieb und zwichenzeitlich sogar kein warmes wasser und keine warme Heitzung aber dadurch eine Warmwasser und Heitzungsabrechnung wo wir 230 Euro nach zahlen mussten. Da wir hier Hausmeister sind standen 12 mit Mieter zu verschiedenen Zeiten ab 11 uhr abends bei uns vor der tür und meckerten uns an. Wir können ja nichts dafür. Den Heizungsraum schlüssel haben wir ja nicht mehr da die Vermieterin das Schloss ausgetauscht hat und wir nicht mehr rein dürfen. Da die leute die die Heizung eingebaut hatten zu blöd waren den Hahn vom Warmwasser aufzu machen :evil: . Da haben wir es gemacht und promt ein verbot bekommen das wir nicht mehr rein dürfen und deshalb hat die das schloss ausgetauscht. Uns ist das alles zu blöd und deshalb wollen wir umziehen. Nun würde ich gern wissen wieviel cm³ stehen uns zu und wie hoch darf die Miete max. sein? Wir sind 5 Personen, zwei erwachsene 3 Kinder 8,7 und 2. Kann mir da jemand weiter helfen :?: Ich bedanke mich schon einmal im vorraus. Ich finde es toll das es diesen Forum gibt und bin froh ihn endeckt zu haben. MfG samira1985 :lol: |
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Mandy Administrator
Anmeldedatum: 07.11.2005 Beiträge: 8644
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Verfasst am: 16.11.2008, 14:24 Titel: |
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| Von seiten des Amtes besteht in diesem Fall sicher keine Notwendigkeit umzuziehen, das das Problem mit der Vermieterin privatrechtlicher Natur ist. Von daher gäbe es für die neue Wohnung maximal die bisherigen Mietkosten, keine Umzugskosten, keine Kaution etc.. |
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samira1985
Anmeldedatum: 16.11.2008 Beiträge: 2 Wohnort: 79664 Wehr
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Verfasst am: 16.11.2008, 14:37 Titel: |
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| Vielen Dank für die schnelle Antwort :D |
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