Unser Forum ist umgezogen: Forum sozialhilfe24.de

 SuchenSuchen   Letzte ThemenLetzte Themen 

Kann ich trotz Ausbildung mit meinem Freund zusammen wohnen?

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> BAföG und BAB
Bitte Bookmarken: Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google
Schülerbafog,Kindergeld,eigene Wohnung..... << :: >> Studieren FH über 30 alleinerziehend Kind 3 Ja alt  
Autor Nachricht
schmandbecher



Anmeldedatum: 15.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Barleben

BeitragVerfasst am: 15.11.2008, 18:02    Titel: Kann ich trotz Ausbildung mit meinem Freund zusammen wohnen?

Hallo Hallo...

mh, zu meinem Problem. Ich, 19, stecke gerade mitten in der Ausbildung (überbetrieblich) und da meine Arbeit und meine Berufsschule an einem anderen 2 Km entfernten Ort sind als mein eigentlicher Wohnort, würde ich gern bei meinem Freund, der dort wohnt, wo Schule und Arbeit sind, wohnt ziehen.

Wenn es ginge, müsste er ja sein ALG II neu beantragen und ich müsste BAB beantragen. Doch das kann ich erst beantragen, wenn ich dort mit wohnen würde. Doch das BAB wird ja zu meinem zusätzlichen Gehalt (166,95 €) und meinem Kindergeld (150 €) zugerechnet und an sein ALG II angerechnet, wenn ich das richtig verstanden habe. Also ist es ne Schleife, aus der ich selber nicht rausfinde. Sicherlich fragt ich euch, warum ich bei nur 2 KM ausziehen will, doch sonst bin ich immer schon 1/2 h eher auf Arbeit, die ich nicht eher gehen darf.

Hoffe das ist informativ und ihr könnt mir helfen. Wenn noch i-welche Fragen sind einfach fragen.

Vielen Dank für eure Hilfe

lg...die Mandy :?:
Nach oben
andi1985
Moderator


Anmeldedatum: 19.08.2007
Beiträge: 1222
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.11.2008, 11:41    Titel: Re: Kann ich trotz Ausbildung mit meinem Freund zusammen woh

Dein Kindergeld wird beim BAB nicht angerechnet, jedoch beim ALG II deines Freundes. Sobald du bei ihm eingezogen bist, muss er eine Veränderungsmitteilung bei seiner ARGE abgeben. Ihr bildet dann eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Konkret bedeutet dies, dass die monatliche ALG II-Regelleistung deines Freundes von 351 € auf 316 € gesenkt und nur noch die Hälfte der Miete übernommen wird. Dein BAB und die Ausbildungsvergütung sind allein für dich bestimmt.
Nach oben
schmandbecher



Anmeldedatum: 15.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Barleben

BeitragVerfasst am: 16.11.2008, 15:49    Titel: Dankeschön

Danke für die erste Auskunft, dass war wirklich informativ...

Also kann ich zuerst das BAB beantragen? Und wenn ich dann da die Bestätigung habe, muss er einfach nur bei Arbeitsamt Bescheid sagen...Hallo Hallo...bei mir ist wer mit eingezogen und so sieht ihre Vermögenslage aus?

:lol: :D
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> BAföG und BAB Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Ich Harz 4, Freund "arbeitet Zuh... NatureOne Hartz IV: U 25 6 27.11.2008, 16:53 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge BAföG: Ausbildung zum Psychotherapeut... kiki8383 BAföG und BAB 0 27.11.2008, 15:18 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge H4 beantragen während ich in ausbildu... Maddin_82 Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II - Forum 2 27.11.2008, 11:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was kann ich alles als Einmal Leistun... Jessica83 einmalige Beihilfen 4 25.11.2008, 19:27 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Ausbildung mit 40 Mrs.Smilla Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II - Forum 3 22.11.2008, 02:16 Letzten Beitrag anzeigen

Unser Forum ist umgezogen: Forum sozialhilfe24.de

Liebe Forum-Nutzer

wir sind mit unserem Forum umgezogen.  Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier:
Forum sozialhilfe24.de

Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.

Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.

Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz. Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.



Forensicherheit

49023 Angriffe abgewehrt

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB2.de