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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
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BeitragVerfasst am: 24.11.2008, 14:38    Titel:

Die meisten Anbieter geben Gewerbetreibenden keine Flat. :wink: Ich kenne zumindest keinen.
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.11.2008, 14:59    Titel:

[quote="Grubenpony"]Die meisten Anbieter geben Gewerbetreibenden keine Flat. :wink: Ich kenne zumindest keinen.[/quote]

z.B. www.netcologne.de/download/privatkunden/preisliste_netdsl_professional.pdf
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 24.11.2008, 14:59    Titel:

Hm, mit googeln find ich aber schon was...

http://www.tariftip.de/News/22183/AVM-und-toplink-bieten-Europa-Flatrate-fuer-Gewerbe.html

http://www.gewerbeanmeldungen.de/T-online_internetzugang.html

Turtle
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 24.11.2008, 15:13    Titel:

Okok, nicht gleich alle auf einmal. Dann hat sich im letzten Jahr doch was auf dem Markt getan. :lol: :lol:
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 24.11.2008, 15:28    Titel:

Ich habe auch Webdesigner unter meinen Kunden. Da fallen solche I-Net-Kosten nicht an...

Und mein Mann hat als Mediengestalter natürlich auch gewerblich im Netz zu tun, seine Firma hat m. E. n. auch ne Flatrate, muss jedenfalls keine Hunderte Euro zahlen.

Turtle
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chrissie



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Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 10:14    Titel:

Hallo, es geht nicht um die Flatrate, sondern die Hauptkosten fallen für Webspace und Providerkosten an. UNd eine Flatrate ist auch nicht in 5 MOnaten mit 12,60 zu bezahlen.

Vielleicht könnte mir mal jemand eine Antwort auf die anderen Fragen geben. Welche Änderungen sind denn gemeint? Geht es um Gesetzesänderungen? Vor der Änderung, nach der Änderung... ich kann nicht viel damit anfangen. Es klingt für mich so, als wenn es vor 2008 noch andere Richtlinien gab, kann das sein?!

VD, Chrissie
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
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BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 10:18    Titel:

[quote="chrissie"] Es klingt für mich so, als wenn es vor 2008 noch andere Richtlinien gab, kann das sein?!

VD, Chrissie[/quote]

Ja. Seit 01.01.08 gibt es neue gesetzliche Grundlagen für die Einkommensberechnung von Selbständigen. Vorher galt praktisch die steuerrechtliche Gewinnermittlung. Jetzt ist es anders. Man kann nicht mehr alles absetzen (z.B. keine Abschreibungen mehr).
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chrissie



Anmeldedatum: 16.04.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 10:22    Titel:

Nicht mehr alles ist gut, es ist sozusagen so gut wie gar nichts mehr!
Wo vorher 260 Euro standen, sind jetzt nur 30 Euro zu sehen usw. wie soll denn das gehen bitte? Ich habe es vorher schon nicht leicht gehabt, meine UNkosten zu decken, aber jetzt? Wie soll denn jemand von NICHTS leben??? Kann mir das mal jemand vorrechnen, bitte?
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Clownfisch



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Beiträge: 222

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 10:47    Titel:

Du hast einen Anspruch auf eine nachvollziehbare Begründung (§ 35 SGB X). Also fristgerecht einen Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass Du diesen erst begründen kannst und wirst, wenn Dir eine Begründung für die vorgenommenen Kürzungen vorliegt. Gleichzeitig beantragst Du die Anordnung der aufschiebenden Wirkung für diesen Widerspruch. Wird dem nicht entsprochen, dann wendest Du Dich damit an das Sozialgericht - Antrag nach § 86b Abs. 1 Ziff. 2 SGG.
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chrissie



Anmeldedatum: 16.04.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 11:16    Titel:

ok, ich habe jetzt mit dem Sachbearbeiter gesprochen und er meinte, dass noch Unterlagen fehlen. Jetzt heisst es, ich soll "das Schreiben" bis spätestens 28.11.08 erledigen. Jetzt ist mir nur nicht ganz klar, was ich jetzt erledigen soll, also am Ende ist ja ein Anhörungsschreiben und dann noch ein Fragebogen zur beabsichtigten Aufrechnung. Das alles soll ich bis zum 28.11. abgeben. Die geforderten Unterlagen habe ich alle bereits vor Eingang des Schreibens abgegeben, alles was noch fehlt, ist angeblich der Einkommenssteuerbscheid von 2007 und der liegt noch beim Finanzamt, da dort eine Steuerprüfung vorgenommen wurde. Also einfach warten und dann alles abgeben, Zettel ausfüllen, nur wie? Und was ist eine beabsichtigte Aufrechnung?
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