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Froggie
Anmeldedatum: 12.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 12.11.2008, 17:34 Titel: Statusprüfung der Rentenversicherung |
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Hallo zusammen,
schon öfter war ich in diesem Forum als "Gast" unterwegs und finde es zum größten Teil sehr informativ und hilfreich - hätte aber nie gedacht, dass ich es einmal brauchen könnte - das geht sicher vielen so. Jetzt also ist es soweit - und ich möchte mich kurz vorstellen und damit auch gleich das Problem schildern und die Fragen stellen.
Ich bin Ende 50 und arbeite seit Anfang 1995 angestellt mit Arbeitsvertrag im Geschäft meines Mannes als einzige Angestellte. Jetzt hat die Rentenkasse eine "Statusprüfung" angeordnet, nach der ich trotz Arbeitsvertrag möglicherweise als "mit unternehmerisch tätig" eingestuft werde, da die Lage der Firma so ist, dass schon seit längerem keine regelmäßigen vollen Gehälter mehr gezahlt werden können. Nun weiß ich, dass "Beitragspflicht keine Leistungspflicht" (schöner Satz, oder?) begründet und ich im Falle der Nichtanerkennung des Arbeitnehmerstatus keinen Anspruch auf ALG I - obwohl immer Beitrag gezahlt - habe, sondern die Beiträge der letzten vier Jahre zurück bekomme. Ja, doch, bekommt man - sofern man es beantragt. Nun ist mir zu Ohren gekommen, und nirgends finde ich Genaues darüber, dass dies mit der Rente auch so sein soll. Kann mir jemand von Euch dazu helfen - ein entsprechender Link wäre auch schon sehr hilfreich. Und kann mir auch jemand sagen, wenn dieses wirklich so ist, dass mir die Rente weggenommen werden kann, wo steht, wie Leute wie ich dann im Alter überleben können?
Die Frage brennt mir auf den Nägeln, da es nicht sicher ist, ob wir unser Geschäft überhaupt ins nächste Jahr retten können. Wovon sollen wir dann leben, wenn es überhaupt keine Ansprüche mehr gibt?
Ach ja, irgendwelches Vermögen gibt es schon lange nicht mehr, da das Prinzip Hoffnung dieses längst aufgefressen hat...
Nun bin ich sehr gespannt und danke im Voraus schon für jede Antwort,
liebe Grüße
Froggie |
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