| bab / kindergeld / werbungskosten << :: >> BAB zu wenig. welche zusätzlichen gelder stehen mir zu? |
| Autor |
Nachricht |
tinama
Anmeldedatum: 01.10.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 11.11.2008, 17:10 Titel: Kinderbetreuungszuschlag + Mehrbedarf für Alleinerziehende |
|
|
hallo an alle
ich habe eine frage zu den neuen bafög regeln. ich bekomme ab dezember bafög, vorher habe ich alg2 bezogen für mich und mein kind. jetzt bin ich von alg2 ausgeschlossen, bekomme nur bafög, der berater meinte es steht uns außer bafög nur mehr das kindergeld, unterhaltsvorschuss und für das kind die halbe miete zu. den alleinerziehenden mehrbedarf meinte sie gibt es für mich nicht mehr da im neuen bafög der betreuungszuschlag von 113 neu dazu gekommen ist und ich deshalb die 125 euro nicht mehr bekommen. Ist das wirklich so? Sie meinte es wäre der erste Fall bei mir, und sie müsste sich noch erkundigen. Kann mir sagen ob das so stimmt? Wenn ja wird das immer weniger, wenn ich auf alg2 bleibe und nichts mache ist man besser dran als wann man ausbildung und kind und alles versucht.....
danke für eure antworten
tina |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
andi1985 Moderator
Anmeldedatum: 19.08.2007 Beiträge: 1222 Wohnort: Dortmund
|
Verfasst am: 11.11.2008, 17:37 Titel: Re: neue bafög regeln |
|
|
| Den Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es weiterhin trotz des im BAföG enthaltenen Kinderbetreuungszuschlages. |
|
| Nach oben |
|
 |
tinama
Anmeldedatum: 01.10.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 11.11.2008, 20:40 Titel: |
|
|
bist du dir ganz sicher andi? war heute bei der beraterin und die sagte mir das sei jetzt ganz neu und es gebe für mich nur bafög mit den kinderbetreuungszuschlag. kannst du mir vielleicht einen paragrafen sagen damit ich mich dann melden kann damit ich den mehrbedarf auch bekomme? vielen dank für die antwort, wenn es klappt dann fällt mir wirklich ein stein vom herzen.
PS könnte ich falls ich den mehrbedarf nicht bekomme auf den alg2 bescheid widerspruch einlegen?
danke, schönen abend tina |
|
| Nach oben |
|
 |
jette Moderator
Anmeldedatum: 14.03.2007 Beiträge: 2119
|
Verfasst am: 11.11.2008, 22:28 Titel: |
|
|
Hier der Auszug aus der Wissensdatenbank:
Kann eine allein erziehende Studentin, die wegen eines BAföG-Anspruchs keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten kann, dennoch Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II erhalten? Nach dem heutigen Sozialhilferecht, das eine wortgleiche Regelung beinhaltet, ist dies möglich.
Antwort: Erwerbsfähige Studierende gehören gem. § 7 Abs. 1 grundsätzlich zu den Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben können. Sie sind jedoch ungeachtet eventueller Hilfebedürftigkeit nach § 7 Abs. 5 von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen, wenn das Studium dem Grunde förderungsfähig nach BAföG ist. Der Leistungsausschluss umfasst dabei allerdings lediglich den regulären ausbildungsbedingten oder -geprägten Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, also die Regelleistung und die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Besondere Bedarfe, die durch ausbildungsunabhängige Umstände bedingt sind, werden vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 nicht erfasst. Folglich können Mehrbedarfe nach § 21 auch für Studenten gewährt werden, deren Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig nach BAföG ist. Eine allein erziehende Studentin kann deshalb Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 haben, wenn sie mit minderjährigen Kindern zusammen lebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. [b]Der Mehrbedarf wird auch gewährt, wenn die Studentin einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG erhält.[/b]
Anmerkung:
Da erwerbsfähige Studenten als eHB eine BG um sich bilden können, besteht eine BG auch dann, wenn sie allein mit Kindern unter 15 Jahren zusammen leben, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Die Kinder haben Anspruch auf Sozialgeld nach § 28, wenn Hilfebedürftigkeit besteht. Auf einen Mehrbedarfsanspruch der Studenten kommt es hierbei nicht an.
[b]Wichtig: Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Mehrbedarf der Studenten sowie von (meist Sozialgeld-) Ansprüchen weiterer BG-Mitglieder sind Einkommen und Vermögen der Studenten zu berücksichtigen.[/b] |
|
| Nach oben |
|
 |
tinama
Anmeldedatum: 01.10.2008 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 11.11.2008, 22:36 Titel: |
|
|
vielen dank jette für den auszug. werde deinen beitrag ausdrucken und ihn zum gespräch mitbringen. die werden das dann schon richtig berechnen. nochmals danke habt mir sehr geholfen.
liebe grüsse tina |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
Unser Forum ist umgezogen:
Forum sozialhilfe24.de
Liebe Forum-Nutzer
wir sind mit unserem Forum umgezogen. Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier: Forum sozialhilfe24.de
Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.
Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.
Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz.
Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.

49023 Angriffe abgewehrt
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB2.de
|