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touri101
Anmeldedatum: 10.11.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.11.2008, 11:18 Titel: Krank/Kündigung/Reha Maßnahme |
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Hallo,
ich habe mal an das Forum folgende Frage.
Ich bin seit dem 22.09.2008 krank geschrieben. Habe am 30.09.2008 meine betriebsbedingte Kündigung zum 31.10.2008 erhalten. Habe mich am 1.10.2008 bei der AFA arbeitsuchend gemeldet, Bis zum heutigen Tage bin ich vorerst bis zum 30.11.2008 krank geschrieben. Ab dem 9.12.2008 beginnt eine 6 wöchige Reha Maßnahme. Zur zeit beziehe ich Krankengeld von der Kasse.Sicherlich bis zum 09.12.2008, danach werde ich Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen.
Wenn ich die Reha beendet habe, muss ich mich ja am ersten Tag der arbeitsfähigkeit beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Meine Frage nun:
Wie wird das ALG ! berechnet? Wird nur mein letzter Bruttolohn zur Grunde gelegt, oder werden in der Berechnung auch Krankengeld und Übergangsgeld mit berücksichtigt?
Für eure Bemühungen, vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Touri 101 |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 10.11.2008, 11:30 Titel: |
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| Es wird das Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate herangezogen. Dazu gehört auch Krankengeld und Übergangsgeld. Aber keine Angst: Es wird nicht das gezahlte sondern das Bemessungsentgelt (= Brutto) genommen, nach dem auch das KG/ÜBG berechnet wurde. |
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touri101
Anmeldedatum: 10.11.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 10.11.2008, 11:38 Titel: |
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Zuerst einaml danke für dir rasche Antwort.
Also letztes Gehalt war laut bescheinigung vom AG 3.881 € Brutto für die ersten 10 Monate 2008
Berechung KKG Bruttosatz 3.500 €
Übergangsgeld wird ja auch dann 3.500 € Berchnunggrundlage sein.
Habe ich das so richtig verstanden?
Danke noch mal für eine Hilfe |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 10.11.2008, 11:54 Titel: |
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[quote="touri101"]
Habe ich das so richtig verstanden?
[/quote]
Ja. |
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