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AHA
Anmeldedatum: 07.11.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 07.11.2008, 12:38 Titel: BAföG und Krankenkassenbeitragsberechnung |
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Hallo zusammen,
ich hoffe, das Thema wurde noch nicht zuvor aufgegriffen und ich habe es am Ende noch übersehen ...
Ich habe folgende Frage:
Ich bekomme den Höchstsatz an BAföG und arbeite geringfügig. Meine Krankenkasse hat meine Einnahmequellen komplett zusammengerechnet und daraus einen Beitrag errechnet.
Nachdem im Telefonat klarstand, dass die KK einen Fehler gemacht hat, wurde mir von der Dame erklärt, dass das BAföG ganz neu komplett angerechnet würde und dafür aber die Einnahme aus der geringfügigen Beschäftigung nicht.
ABER, 1. vom BAföG zahle ich ja irgendwann einmal die Hälfte zurück (ist ja keine komplette Einnahme) und 2. geringfügige Beschäftigungen sind doch sowieso nicht sozialversicherungspflichtig.
Ich habe versucht mir selbst zu helfen, doch sind entweder meine Schlagworte bei Google nicht die richtigen oder was auch immer. Da ich denke, dass ich nicht die Einzige mit einer solchen Problemlage bin, ist das Thema bestimmt nicht so verkehrt hier.
Nun bin ich gespannt und danke Euch schon einmal im Voraus!
LG :wink: |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 08.11.2008, 18:56 Titel: RE: BAföG und Krankenkassenbeitragsberechnung |
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Du bist Student und arbeitest nebenbei?
Du bist Ü25 und musst dich selbst versichern?
Dann fällt nur der ganz normale studentische Tarif an. Deine Einnahmen interessieren gar nicht, weder BAföG noch Verdienst. |
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AHA
Anmeldedatum: 07.11.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 10.11.2008, 16:15 Titel: |
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Hallo,
das ist nicht so die Antwort, mit der ich zufrieden bin:
Die studentische KV fällt für mich flach - ich bin bereits freiwillig versichert (seit 1 Jahr). Außerdem ist die gegebene Antwort aus dem Jan. ´07 - seit dem August ´08 gelten neue Regelungen. Diese sind nicht wirklich 100% verständlich und daher wollte ich lediglich nach Euren Erfahrungswerten fragen.
Dennoch danke! Sobald ich etwas herausfinde, dass für Andere auch von Interesse sein könnte, werde ich es hier posten.
Noch etwas: Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und zahle, wie erwähnt, bereits den Betrag der freiwilligen Vers. - wenn sich jedoch ein Student im Examenssemester befindet, so viele KV´s, gelten gesonderte Beitragsregelungen. Meine KV sagt mir jetzt, da ich bereits seit längerem den freiw. Status habe, greift (angeblich) diese Sonderregelung bei mir nicht mehr. Vor längerer Zeit habe ich mal ein Urteil diesbezüglich gelesen, finde es aber derzeit nicht. Wenn jemand noch einen Tipp hätte, wäre das grandios! |
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alida Moderator
Anmeldedatum: 25.01.2007 Beiträge: 1638
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Verfasst am: 19.11.2008, 04:03 Titel: |
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Wie alt bist du?
Falls Ü30, wann hast du deine Hochschulzugangsberechtigung erhalten?
Wie lange studierst du bereits, Fachsemester?
Wieviel will die Krankenversicherung von dir? |
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