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UMZUG ?

 
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Umzug bei ALG 2 << :: >> Wohnkosten Eigenheim  
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SKAndal



Anmeldedatum: 06.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 07:03    Titel: UMZUG ?

Ich wollte mal fragen ob ich trotz Arbeitslosigkeit die chance habe umzuziehen.

Also ich plane seit langen schon. Ich habe im Juli diesen Jahres ausgelernt und danach sofort eine Arbeiststelle bekommen da habe ich den Umzug eigl geplant gehabt nur leider ging das alles nicht so wie gewünscht.
So.. der Arbeitsvertrag war leider befristet wegen Probezeit und so und der Chef meinte er würde mich wieder einstellen und irgendwie finde ich der labert nur und ja naja egal.

Jetzt bekomme ich ALG 1 und ALG 2 wird noch bearbeitet -.-''

Kann man trotz Arbeitslosigkit umziehen,also in eine andere Stadt
wird das Amt sowas bewilligen das sie mir die Kosten für Unterkunft & Heizung trotzdem zahlen?^^
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 07:39    Titel:

Umziehen kannst du ohne Genehmigung, aber es werden maximal die bisherigen Mietkosten übernommen und keine Umzugskosten.
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 07:41    Titel:

Ergänzung: Das gilt nicht, wenn du unter 25 bist noch bei deinen Eltern wohnst.
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SKAndal



Anmeldedatum: 06.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 07:45    Titel:

hmm nee ich wohne alleine... wie ist eigl der grundsatz und so wieviel darf die miete betragen kaltmiete oder so und wie groß darf die wohnugn sein.
ich will gerne nach berlin ziehen ist ja auch nicht weit weg von mir
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 07:51    Titel:

Die Höhe der angemessenen Mietkosten legt jede Kommune selbst fest.
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 08:22    Titel:

Die angemessenen KdU von Berlin findet man in der :arrow: [url=http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-soziales/sicherung/umsetzung_sgb_ii/neufassung_av_wohnen_stand__nderungsav_vom_30__mai_2006.pdf]AV Wohnen[/url].
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SKAndal



Anmeldedatum: 06.11.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 08:33    Titel:

vielen dank, was soll denn bruttowarmmiete bedeuten o.O
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 10:13    Titel:

Das steht doch da drunter: Miete inklusive Betriebs- und Nebenkosten inklusive Heizung (jedoch ohne Strom).
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