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Brutolohn in Arbeitsbesch. kleiner als in Lohnabrechnungen

 
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Rückzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsaufnahme << :: >> UMZUG ?  
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Artem



Anmeldedatum: 05.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Cloppenburg

BeitragVerfasst am: 05.11.2008, 17:38    Titel: Brutolohn in Arbeitsbesch. kleiner als in Lohnabrechnungen

Hallo an alle, bin neu hier, mein Anliegen:

Ich bin seit 01.11.08 Arbeitslos, davor 4 Jahre als Monteur gearbeitet.
am 20.10.08 habe ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
Heute am 05.11.08 meine Arbeitsbeschenigung vom Arbeitgeber zugeschickt bekommen. Bei den Angaben zum Arbeitsentgelt (Punkt 5) wurden von meinem Arbeitgeber völlig andere Bruttolöhne genannt als die tatsächlichen Bruttolöhne laut Lohnabrechnungen, und zwar sind die Löhne in der Arbeitsbescheinigung von 40€ bis manchmal 250 € geringer angegeben als sie in Wirklichkeit waren. Was kann das für Gründe haben?
Das hat doch einen negativen Einfluß auf die Höhe meines Arbeitslosengeldes?
Danke im voraus für die Hilfe.
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alex 2



Anmeldedatum: 05.02.2007
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 05.11.2008, 20:15    Titel:

Im Bruttolohn des Monats sind auch Verpflegungszuschüsse u.ä. mit drin für die aber keine Abgaben zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Müsste man deinen Lohnstreifen sehen.
Der Arbeitgeber gibt in der Arbeitsbescheinigung den bereinigten Arbeitslohn an.
Kann mir das nur so vorstellen, jedenfalls war es bei mir früher so.
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 05.11.2008, 20:55    Titel:

Hi,

lies dir mal die Ausfüllhinweise zur Arbeitsbescheinigung durch.

[b]Besonders 5 Angaben zum Entgelt[/b]


[url=http://tinyurl.com/65bghc][b][u]klick hier[/u][/b][/url]

Einzutragen ist das [b]beitragspflichtige[/b] Bruttoarbeitsentgelt.
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Artem



Anmeldedatum: 05.11.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Cloppenburg

BeitragVerfasst am: 05.11.2008, 23:15    Titel:

Hmm, jetzt wird es mir klar, liegt wohl an unterschiedlicher Anzahl Nachtstunden.
Danke für eure Hilfe.
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nachtvogel



Anmeldedatum: 17.04.2008
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 00:35    Titel:

Eben, oder auch Montage zuschläge. Also sogenannte Auslöse.

Die gehören ja nicht zum festen Bruttogehalt und nur das ist
für das ALGI ausschlaggebend.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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