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HansMans
Anmeldedatum: 03.11.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 04.11.2008, 10:53 Titel: Habe ich überhaupt Ansprüche? (4/12 Monaten Arbeit krank) |
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Hallo zusammen!
Ich habe gerade richtige Schwierigkeiten mit meiner Situation alleine klarzukommen.
Ich habe zum Oktober 2007 eine Ausbildung angefangen, bei der ich aber nach ca. 8 Monaten gesundheitliche Probleme bekam und seitdem bis heute krank geschrieben bin. Ich bekam also ca. 4 Monate Krankengeld.
Ich bin dann bei der AA vorstellig geworden, da ich mich beruflich umorientieren muss.
Nach ärztlichem und psychologischem Gutachten soll ich nun an einer "Berufsfindung/Arbeitserprobung" teilnehmen, und zwar im Januar 2009. Dazu soll ich jetzt meine Arbeitsstelle kündigen (ich werde dort nicht mehr arbeiten können), und soll mich wieder gesundschreiben lassen, sonst könne ich an der Maßnahme nicht teilnehmen. Und arbeitslos melden sollte ich mich.
Mir stellen sich jetzt einige Fragen...
- habe ich überhaupt einen Anspruch auf ALG 1? Ich habe die 12 Monate ja nicht voll gearbeitet, war ja ca. 4-5 Monate davon krankgeschrieben.
- welche finanzielle Hilfen stehen mir sonst noch zu? vermutlich ALG 2, Wohngeld, (Kindergeld, bin 23 ohne abgeschlossene Ausbildung). Bin sehr in Sorge, dass mir das Geld hinten und vorne nicht reicht.
- Frage zur Beendigung des Ausbildunsverhältnisses: Ich möchte mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag machen, der wohl gegen Ende des Monats zustande kommen wird. Wenn meine Arzt mich aber nun wieder "gesundschreibt" (s.o.), müsste ich dann nicht bis zum Aufhebungsvertrag arbeiten? (was mir unmöglich wäre)
Ich wäre sehr froh, wenn ihr mir da ein wenig Hilfestellung gebt. Bin wie gesagt relativ überfordert mit dem Ganzen.
Vielen Dank,
HansMans. |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 04.11.2008, 11:30 Titel: Re: Habe ich überhaupt Ansprüche? (4/12 Monaten Arbeit krank |
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[quote="HansMans"]- habe ich überhaupt einen Anspruch auf ALG 1? Ich habe die 12 Monate ja nicht voll gearbeitet, war ja ca. 4-5 Monate davon krankgeschrieben..[/quote]
Auch der Bezug von Krankengeld ist anwartschaftszeitbegründend. Es müssen also insgesamt 12 Monate Arbeit und Krankengeld zusammenkommen. |
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