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Polgara
Anmeldedatum: 22.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 03.11.2008, 19:38 Titel: Rückzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsaufnahme |
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Hallo zusammen,
ich habe am 13.10.08 eine neue Arbeit aufgenommen. Am 31.10.08 habe ich Arbeitslosengeld I erhalten. Zeitgleich kam ein Schreiben, dass ich fast die Hälfte, also ab dem 13., zurück zahlen soll. Mein erstes Gehalt kommt am 15.11.08. Ich habe aufstockend ALG II erhalten. Muss ich nun das ALG I zurückzahlen und bekomme dafür ALG II dafür? Muss das ALG I überhaupt zurück gezahlt werden?. Ist ja immerhin rückwirkend für Oktober gedacht.
Gibt es ein Urteil o.ä. hierzu?
Finde ich echt ein bisschen verzwickt. Sehe keine Lösung.
Danke im Voraus |
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Finchen
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 04.11.2008, 14:40 Titel: |
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Ab dem Tag der Arbeitsaufnahme bist Du nicht mehr arbeitslos und hast keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, somit ist die Rückforderung rechtmäßig. Hattest Du der Agentur umgehend die Arbeitsaufnahme mitgeteilt?, denn dann hätte eigentlich keine Überzahlung erfolgen sollen. Ggfls könntest Du einen Anspruch auf ALG II haben, aber dafür mußt Du einen Antrag bei der ARGE stellen und der gilt erst ab Antragsdatum.
LG Finchen |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 04.11.2008, 15:29 Titel: |
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| Das Alg I ist zurückzuzahlen. Damit verringert sich aber der Anrechnungsbetrag beim Alg II und dieses wird höher. Unter dem Strich keine Einbuße. |
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Polgara
Anmeldedatum: 22.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: 05.11.2008, 21:02 Titel: Danke! |
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| Ich bedanke mich für die schnellen Antworten. Habe bereits das Schreiben mit der Aufforderung zur Neuberechnung des ALG II für Oktober abgeschickt! Nun heißt es: Abwarten... |
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