Unser Forum ist umgezogen: Forum sozialhilfe24.de

 SuchenSuchen   Letzte ThemenLetzte Themen 

Rückzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsaufnahme

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> Arbeitslosengeld I - ALG I
Bitte Bookmarken: Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Google
Habe ich überhaupt Ansprüche? (4/12 Monaten Arbeit krank) << :: >> Brutolohn in Arbeitsbesch. kleiner als in Lohnabrechnungen  
Autor Nachricht
Polgara



Anmeldedatum: 22.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.11.2008, 19:38    Titel: Rückzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsaufnahme

Hallo zusammen,

ich habe am 13.10.08 eine neue Arbeit aufgenommen. Am 31.10.08 habe ich Arbeitslosengeld I erhalten. Zeitgleich kam ein Schreiben, dass ich fast die Hälfte, also ab dem 13., zurück zahlen soll. Mein erstes Gehalt kommt am 15.11.08. Ich habe aufstockend ALG II erhalten. Muss ich nun das ALG I zurückzahlen und bekomme dafür ALG II dafür? Muss das ALG I überhaupt zurück gezahlt werden?. Ist ja immerhin rückwirkend für Oktober gedacht.

Gibt es ein Urteil o.ä. hierzu?

Finde ich echt ein bisschen verzwickt. Sehe keine Lösung.

Danke im Voraus
Nach oben
Finchen



Anmeldedatum: 06.12.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 04.11.2008, 14:40    Titel:

Ab dem Tag der Arbeitsaufnahme bist Du nicht mehr arbeitslos und hast keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld, somit ist die Rückforderung rechtmäßig. Hattest Du der Agentur umgehend die Arbeitsaufnahme mitgeteilt?, denn dann hätte eigentlich keine Überzahlung erfolgen sollen. Ggfls könntest Du einen Anspruch auf ALG II haben, aber dafür mußt Du einen Antrag bei der ARGE stellen und der gilt erst ab Antragsdatum.


LG Finchen
Nach oben
Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 04.11.2008, 15:29    Titel:

Das Alg I ist zurückzuzahlen. Damit verringert sich aber der Anrechnungsbetrag beim Alg II und dieses wird höher. Unter dem Strich keine Einbuße.
Nach oben
Polgara



Anmeldedatum: 22.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.11.2008, 21:02    Titel: Danke!

Ich bedanke mich für die schnellen Antworten. Habe bereits das Schreiben mit der Aufforderung zur Neuberechnung des ALG II für Oktober abgeschickt! Nun heißt es: Abwarten...
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.Sozialhilfe24.de Foren-Übersicht -> Arbeitslosengeld I - ALG I Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten
Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Bescheid über Rückzahlung nach über 1... fiddy79 Hartz IV: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 6 24.11.2008, 16:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kein Alg2 wgegen Arbeitsaufnahme ? beda Hartz IV: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 22.11.2008, 19:52 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Amt hat wiederrechtlich Unterhalt ang... maik1602 Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II - Forum 6 20.11.2008, 15:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rückzahlung von zuviel gezahlter Leis... McChicken36 Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II - Forum 5 18.11.2008, 11:42 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Arbeitsaufnahme kleiner38 Hartz IV - ALG II - Arbeitslosengeld II - Forum 2 02.11.2008, 15:23 Letzten Beitrag anzeigen

Unser Forum ist umgezogen: Forum sozialhilfe24.de

Liebe Forum-Nutzer

wir sind mit unserem Forum umgezogen.  Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier:
Forum sozialhilfe24.de

Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.

Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.

Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz. Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.



Forensicherheit

49023 Angriffe abgewehrt

Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB2.de