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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 22.10.2008, 14:19 Titel: Wie lange muss ich auf Rückforderung warten |
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Ich hatte ja Anfang August eine ABM bekommen und die erste Lohnzahlung erfolgte auch schon im Augfust.
Dehsalb rechnete ich mir selbst aus was ich zuviel an ALG II erhalten habe. Bei mir kam heraus das es sich um eine Summe von ca. 400 Euro handeln müsste.
Ich schrieb also, weil ich ja damit rechnete nun alsbald einen Zahlungsbescheid zu erhalten, den entsprechenden Überweisungsauftrag aus. Zumindestens was meien Kontonr. betraf.
Dann bekam ich nur einen Brief vom Arbeitsamt/Job Center als wäre es meine Schuld das ich zuviel ALG II erhalten habe und das ich mich des "Verbrechens" schuldig gemacht habe es anzunehmen.
Der Brief war so gehalten das ich eine Nacht nicht schlafen konnte und damit rechnete mindestens von der Polizie wegen Sozialbetrugs abgeholt und belangt zu werden.
Es war dann noch ein Anhörungsbogen dran. Aber eine Art Rechnung nicht. Im Anhörungsbogen musste ich dann ausfüllen das ich bereit bin das Geld zu zahlen und das man mir mitteilen möge wohin ich dsas Gled zu überweisne habe.
Diesen Anhörugnsbogen gab ich sofort einen Tag später ab. Inzwischen ist nun über ein Monat vergangen. Irgndwie passt das nicht zusammen erst so ein bitterböser Brief und dann will man nicht mal das Geld wieder zurückhaben. Was soll das eignetlich?
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage. Wie lange muss ich denn nun drauf warten bis es zurückgefordert werden kann oder gibt es eine Verjährungsfrist ?
Eigentlich habe ich es nicht so gerne auf meinem Konto fremdes Geld zu haben was aber als "mein" Vermögen angerechnet wird.
Angela |
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RosaliesMama
Anmeldedatum: 30.12.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Liebenwerda
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Verfasst am: 22.10.2008, 14:30 Titel: |
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Ich warte seit September 2007 auf die Aufforderung, das Guthaben aus der Gas-Endabrechnung zurückzuzahlen. Mittlerweile dürfte bald die nächste Abrechnung kommen. So viel dazu. (Ich habe ca. jeden 2. Termin darauf hingewiesen, dass ich diese Endabrechnung abgegeben habe)
Ansonsten hatte ich auch schon Überzahlungen, die ich jeweils sofort "bemängelt" habe. Bei mir hat das immer so ca. ein viertel Jahr gedauert, bis die "Rechnung" kam;-)
Mach dich nicht verrückt. Wollen dir deine SB wirklich den Überzahl-Betrag als Vermögen anrechnen? Oder hast du das nur so gesagt...? :-) |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 22.10.2008, 14:39 Titel: |
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Sagen wir mal so, ich bekomme bald mein LBS- Bausparkonto ausgezahlt und dann wird das Arbeitsamt natürlich sicherlich die 400 Euro mitrechnen als mein Vermögen. Also könnte es dadurch passieren das ich dadurch "zuviel Vermögen" haben.
Angela |
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Enibas
Anmeldedatum: 11.02.2008 Beiträge: 625 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 22.10.2008, 16:02 Titel: |
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@Angela
der bitterböse Brief ist ein Textbaustein, den man leider nicht immer passend ändern kann...
Wann der Bescheid kommt, hängt davon ab, wieviel Arbeit da so ist...Kann also noch etwas dauern.
Gruß
Enibas |
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sonnenblumemv
Anmeldedatum: 23.05.2006 Beiträge: 102 Wohnort: Irgendwo in Deutschland
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Verfasst am: 22.10.2008, 16:09 Titel: |
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| Ich hatte im Jahre 2005 mal zuviel ALGII bekommen. War nicht viel. Für drei Monate ja ca. 5Euro zuviel. Hatte dem Amt bescheid gegeben. Darauf neuen Bescheid bekommen und auch weniger Geld. Habe aber bis heute noch kein Schreiben bekommen, dass ich was zurück zahlen muss und wohin. Muss ich da nun nochmal drauf hinweisen oder ist es Problem der ARGE ihre zuviel gezahlten Gelder wieder einzutreiben. |
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noob
Anmeldedatum: 26.12.2007 Beiträge: 530
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Verfasst am: 23.10.2008, 00:02 Titel: |
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[quote]Also könnte es dadurch passieren das ich dadurch "zuviel Vermögen" haben. [/quote]
Es kann nie passieren, dass man während des ALG2-Leistungsbezugs plötzlich zu viel Vermögen hat. Wer hat dir das erzählt?!
Alles was am Tag der Antragstellung vorhanden ist ist Vermögen, alles was im Leistungsbezug dazukommt ist Einkommen. Was soll das nun mit der Auflösung eines Bausparvertrags zu tun haben?
Die Zinsen die du jährlich auf deinem Bausparkonto gutgeschrieben bekamst, hast du natürlich als Einkommen gemeldet und dir beim ALG2 anrechnen lassen. Die Auszahlung des Bausparvertrags ist eine Vermögensumwandlung (vom Bausparkonto zum Girokonto) und weder ein neues Vermögen (was ja im Leistungsbezug NIE geht) noch ein Einkommen.. |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 23.10.2008, 08:22 Titel: |
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Hallo lieber noob,
vielen Dank für deine Aufklärung die mich sehr beruhigt hat.
Ich habe gedacht wenn ich was spare und das kommt dann auf mein Girokonto wäre das Vermögen. Das dies nur als Vermögensumwandlung gerechnet wird, war mir nicht klar.
Zu den Zinsen. Ich habe extra schriftlich nachgefragt bei meinem Job Center. Denn ich habe es hier schon öfter mitbekommen das ich angeblich die Zinsen jedes Jahr zu melden hätte. Die auf dem Sparbuch, weil ich ja gleich darüber verfügen kann, ja das ist keine Frage.
Aber für Zinsen die erst später anfallen bzw. über die ich nicht sofort verfügen kann, wurde mir singemäß geschrieben das die nicht als Einkommen gewertet werden solange ich nicht darüber verfügen kann. Erst wenn mein Sparkonto bei der LBS ausgezahlt wird muss ich das melden und die entsprechenden Papiere (Abrechznung der LBS) einreichen. Erst dann werden die Zinsen als Einkommen gewertet.
Angela |
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noob
Anmeldedatum: 26.12.2007 Beiträge: 530
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:08 Titel: |
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Wenn du erst einmal ALG2 beziehst, brauchst du dir über den Begriff "Vermögen" keine Gedanken mehr zu machen. Dein Vermögen wurde bereits vollständig im Erstantrag angegeben und lag unter den Freibeträgen.
Die Sache mit den Zinsen als Einkommen halte ich für falsch. Ich hatte schon einen Bausparvertrag und konnte jederzeit sehr wohl bestimmte Beträge auszahlen lassen oder den ganzen Bausparvertrag kündigen.
Jährliche Zinsen von weniger als 50 EUR sind übrigens anrechnungsfrei, von daher wäre eine richtige, jährliche Berücksichtigung auch vorteilhafter für dich. Werden 50 EUR überstiegen erfolgt die komplette Anrechnung (bis auf den 30 EUR Freibetrag). |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:18 Titel: |
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Sagen wir mal so, ich habe es schriftlich vom Job Center das mit den Zinsen. Und sollte es da Ärger geben kann ich denen jederzeit ihre schriftliche Antwort unter die Nae halten.
Mal noch ne Frage, sollte ich nur rein theoreitsch soviel Sparen können das ich soviel ausgezahlt bekomme das ich von der Zahl her über meine Vermögensfreigrenze komme heisst das also das ich keinen Ärger bekomme weil zuviel Vermögen. Es wird also auch wenn ich von der Zahl her über meine Vermögensfreigrenze komme nur von einer Vermögensumwandlung ausgegangen?
Angela |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:23 Titel: |
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| Wie willst du plötzlich über die Grenze kommen? Hast du bei Antragstellung nicht alles angegeben? |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:33 Titel: |
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Natürlich habe ich alles angegeben.
Aber ich meinte wenn ich jetzt z.B. so sparsam lebe das ich 75 Euro im Monat sparen kann und das über mehrere Jahre. Dann kann es doch sehr wohl passieren das ich mehr als 150 Euro pro Lebensjahr zuzüglich 750 Euro spare. Oder sehe ich das falsch?
Angela |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:35 Titel: |
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[quote="Angela68"]Natürlich habe ich alles angegeben.
Aber ich meinte wenn ich jetzt z.B. so sparsam lebe das ich 75 Euro im Monat sparen kann und das über mehrere Jahre. Dann kann es doch sehr wohl passieren das ich mehr als 150 Euro pro Lebensjahr zuzüglich 750 Euro spare. Oder sehe ich das falsch?
Angela[/quote]
Das ist nun mal die Krux an der Sache. Du darfst nicht über den Freibetrag hinaus sparen. |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:44 Titel: |
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Dann hat noob sich entweder falsch ausgedrückt und ich habe ihn falsch verstanden oder es stimmt nicht das er sagt, das es asl Vermögensumwandlung gesehen wird. Und ich habe das so verstanden das es dann in dem Falle egal ist wieviel ich spare.
Aber nun zurück zum Thema. Würden mir dann im Falle ich komme an meine Vermögensfreigrenze nun die "fremden" , die ja eigentlich dem Job Center gehörenden 400 Euro mit angerechnet oder nicht, Gerald und Co.
Angela |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:51 Titel: |
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Du hast noob nicht richtig verstanden. Wenn vorhandenes Vermögen umgeschichtet (z.B. vom Bausparvertrag aufs Giro-Konto) oder umgewandelt (z.B. Verkauf des Autos) wird, zählt dies nicht als Einkommen. Einkommen ist immer das, was dir von außen neu zufließt, also dir vorher nicht gehört hat.
Wenn du aber deine Einkünfte statt auszugeben sparst, wird daraus Vermögen. Und dafür gelten die angeführten Grenzen. |
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Angela68
Anmeldedatum: 26.05.2007 Beiträge: 527 Wohnort: 15378 Hennickendorf
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Verfasst am: 23.10.2008, 11:56 Titel: |
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Ok und was ist nun mit den noch nicht rückgeforderten 400 Euro. Sie liegen auf meinem Konto, sind aber nicht mein Vermögen. Wie weise ich das aber im Falle eines Falles nach?
Mal provokativ gefragt, oder wäre es besser diese bis zum Zeitpunkt der Rückforderung unters Kopfkissen zu stopfen damit sie nicht zu meinem Vermögen gerechnet werden
Angela |
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