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Personalfragebogen - wie genau muss man antworten?

 
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arno78



Anmeldedatum: 27.07.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 21.10.2008, 21:09    Titel: Personalfragebogen - wie genau muss man antworten?

Hallo,

ich habe in meinem Personalbogen auf folgende Frage mit nein geantwortet:
"Haben Sie schon einmal bei Aldi gearbeitet."

Aldi Nord besteht ja aus 34 rechtlich selbständigen Gesellschaften.
Bei der, bei der ich diese Frage beantwortete, habe ich auch tatsächlich noch nicht gearbeitet.
Bei einer anderen aber schon.

1. Kann / darf man die oben genannte Frage nun so missverstehen, dass man das nur auf die bestimmte Gesellschaft bezieht, bei der man sich beworben hat?
2. Oder darf man evtl. sogar die Unwahrheit sagen, wie eine Frau, die nach einer Schwangerschaft gefragt wird?
(Oder muss ich mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn herauskommt, dass ich schon einmal bei Aldi gearbeitet habe - auch wenn alle übrigen Angaben stimmen und ich gute Leistungen bringe?)

Ich weiß nämlich, dass Aldi niemanden mehr anstellt, der einmal bei Aldi gearbeitet hat - egal ob er selbst gekündigt hat oder ob ihm gekündigt wurde.

(Ich hatte schon einmal bei der anderen Aldi-Gesellschaft gearbeitet und selbst gekündigt. Da es bei mehreren anderen Aldi-Gesellschaften "ehrlich" nicht einmal mehr zum Vorstellungsgespräch reichte, habe ich mich entschlossen Aldi zu verschweigen.)


Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.

Arno :?: :?:
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burny



Anmeldedatum: 28.11.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.11.2008, 18:36    Titel: Re: Personalfragebogen - wie genau muss man antworten?

[quote="arno78"]Hallo,

ich habe in meinem Personalbogen auf folgende Frage mit nein geantwortet:
"Haben Sie schon einmal bei Aldi gearbeitet."

Aldi Nord besteht ja aus 34 rechtlich selbständigen Gesellschaften.
Bei der, bei der ich diese Frage beantwortete, habe ich auch tatsächlich noch nicht gearbeitet.
Bei einer anderen aber schon.

1. Kann / darf man die oben genannte Frage nun so missverstehen, dass man das nur auf die bestimmte Gesellschaft bezieht, bei der man sich beworben hat?
2. Oder darf man evtl. sogar die Unwahrheit sagen, wie eine Frau, die nach einer Schwangerschaft gefragt wird?
(Oder muss ich mit einer fristlosen Kündigung rechnen, wenn herauskommt, dass ich schon einmal bei Aldi gearbeitet habe - auch wenn alle übrigen Angaben stimmen und ich gute Leistungen bringe?)

Ich weiß nämlich, dass Aldi niemanden mehr anstellt, der einmal bei Aldi gearbeitet hat - egal ob er selbst gekündigt hat oder ob ihm gekündigt wurde.

(Ich hatte schon einmal bei der anderen Aldi-Gesellschaft gearbeitet und selbst gekündigt. Da es bei mehreren anderen Aldi-Gesellschaften "ehrlich" nicht einmal mehr zum Vorstellungsgespräch reichte, habe ich mich entschlossen Aldi zu verschweigen.)


Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.

Arno :?: :?:[/quote]

hi
auskunft über vorherige arbeitsverhältnisse ist völlig normal schließlich will sich ein arbeitgeber ein bild von dem/die berwerber/in machen. üblich ist die abfrage der arbeitsverhältnisse der letzten 5 jahre. hat man in dem zeitraum die stelle 15 mal gewechselt wirft das natürlich kein gutes bild auf den/die bewerber/in.
fragen über schwangerschaft oder krankheiten dürfen garnicht gesellt werden, weil dies bei einer bewerbung keine rolle spielen darf. solch fragen sind unzulässig.
mfg
burny
burny
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