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Krankengeld=>Aussteuerung=>Arbeitslosengeld=> :?:

 
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Senta



Anmeldedatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.10.2008, 09:09    Titel: Krankengeld=>Aussteuerung=>Arbeitslosengeld=> :?:

Hallo zusammen,
ich habe dieses Forum ganz zufällig gefunden und schon einiges gelesen. Jetzt melde ich mich mit meinen "Problemchen" bei euch, denn ich komme mit meinem Latein nicht weiter.

Die erste Frage die mich beschäftigt ist, wie wird die Länge des Krankengeldes berechnet. Wenn ich z.B. ab einer Mittwoch Krankengeld bekomme, werden die Wochen immer von Mittwoch bis Mittwoch gezählt, oder nach Kalender Wochen?

Die zweite Frage: mir wurde gesagt, nach 78 Wochen bin ich ausgesteuert, und muss mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Und genau das verstehe ich gar nicht. Wieso muss ich mich arbeitslos melden - ich habe doch einen Arbeitgeber. Anderseits, wenn ich krank bin, bin ich nicht vermittelbar ( soweit ich das richtig mitbekommen habe) also wird mir die Agentur keinen Arbeitslosen Geld zahlen. Wie schaut es dann um mich herum aus? Die werden doch sicher nachfragen, wie so bin ich arbeitslos? Weder habe ich, noch mein Arbeitgeber gekündigt.

Ich werde im Dezember 60. Kann ich auf Grund von 50% Behinderung Rente beantragen?


Mir kreisen Tausende von Fragen im Kopf, aber ich möchte euch vorerst damit nicht auf der Geist gehen. Bedanke mich für alle Antworten die mir weiterhelfen jetzt schon.
Liebe Grüße
Senta
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 15.10.2008, 09:17    Titel:

1. Beim Krankengeld zählen die Zeitwochen zu je 7 Tagen, nicht Kalenderwochen.

2. nach 78 Wochen ist man ausgesteuert. Dann besteht folgendes Problem: Arbeiten kann man nicht, weil noch arbeitsunfähig. Erwerbsminderungsrente (noch) nicht, da dazu Erwerbsunfähigkeit durch den Rententräger erst festgestellt werden muss. Auf Arbeitslosengeld hätte man auch keinen Anspruch. Bliebe nur Sozialhilfe mit ihren "Schikanen" wie Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft.

Diese Problem hat der Gesetzgeber mit dem § 125 SGB III gelöst. Du meldest dich arbeitslos und bekommst solange Arbeitslosengeld, bis über den Antrag der Erwerbsminderungsrente entschieden ist, auch wenn du nicht dem Arbeitsmarkt wegen der Erkrankung zur Verfügung stehst.
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Senta



Anmeldedatum: 13.10.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.10.2008, 09:24    Titel:

Das ging ja ganz flott!

Schönen Dank für die Antworten Gerald :)
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 15.10.2008, 12:50    Titel:

Hi,

[quote][b]Ich werde im Dezember 60. Kann ich auf Grund von 50% Behinderung Rente beantragen? [/b][/quote]

Rentenbeginnrechner

Über den Rentenbeginnrechner können Sie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn Ihrer Altersrente ermitteln. Hierzu ist lediglich die Angabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. Falls es bei der jeweiligen Rentenart Vertrauensschutzregeln gibt, werden diese ebenfalls berücksichtigt. Gleichzeitig wird der prozentuale Abschlag, mit dem Sie bei der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente rechnen müssen, angezeigt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie mit finanziellen Einbußen in Rente gehen möchten.

[url=http://tinyurl.com/3jmtby][b]klick hier[/b][/url]
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weli



Anmeldedatum: 01.03.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 00:14    Titel:

Hallo Gerald :lol:
was meinst du mit solange bis die EU rente edschieden ist, man hat ja nur 1J oder 1 1/2 J ALG anspruch. Ich habe grade auch das selbe problem mir habe Sie 2mal die rente abgelehnt jetz leuft wiederspruch
nun ich habe noch 2monate ALG zu beziehen meinst du werde ich so lange ALG bekommmen bis ein endscheidung von LVA getrofen ist.
habe nach umschulung gefragt sagte die dame von AA dafür wäre ich zu krank und zu alt. was meinst du da zu?

schöne grüße :P
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Gerald
Moderator


Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 3073
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 06:52    Titel:

Das Alg I wird natürlich nur so lange gezahlt, wie man Anspruch hat. Wenn dann noch nicht über die Rente entschieden ist, bleibt nur noch ASlg II.
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