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Anspruch auf Alg 1?

 
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mamimal4



Anmeldedatum: 30.08.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 06.10.2008, 21:23    Titel: Anspruch auf Alg 1?

Hallo!
Ich war mir sicher, dass ich auf jeden Fall im Falle einer Kündigung ALG 1 kriegen werde, jetzt hat mich mein Anwalt, mit dem ich am Mittwoch vor Gericht bin, weil ich eine Kündigungsschutzklage habe, aber verwirrt und gemeint, so sicher ist er sich nicht, dass ich wirklich Anspruch habe?!?!?!?

Also, ich war von 1.9.98 bis 19.10.99 Vollzeit beschäftigt. Dann ging ich in Mutterschutz, arbeitete danach aber in Teilzeit weiter. 2002 wurden die Zwillinge während der 1. Elternzeit noch geboren, ich arbeitete danach auch Teilzeit weiter. Noch während der Elternzeit der Zwillinge begann mein Mutterschutz mit meiner kleinsten Tochter und auch danach arbeitete ich während der Elternzeit Teilzeit weiter bis Mai 2006. Da trennte ich mich von meinem Mann, konnte nicht mehr arbeiten. Während der Elternzeit mit meiner kleinsten ging die Firma in Insolvenz, der neue Übernehmer musste mich aber mitübernehmen. Meine Elternzeit endete am 25.7.08.......... Weil momentan in dem Pflegeheim keine Bewohner und Arbeitnehmer aufgrund grosser Umbaumassnahmen sind, einigten wir uns vor Gericht, dass ich bis zum Abschluss der Umbaumassnahmen unbezahlten Urlaub nehme bis ca. 31.12.08. Mein ARGE-Sachbearbeiter gab das OKAY und ich kriege momentan ALG 2 weiter. Nun haben sie mir aber gekündigt und evtl. wird diese Kündigung Ende des Jahres rechtswirksam. Bekomme ich ALG 1? Ich war dann ja nur von Ende Juni bis Dezember nicht beschäftigt, aber die Elternzeit davor zählt ja auch , oder so dass ich 2 Jahre im ALG-Sinn doch beschäftigt war, oder sehe ich da irgendwas falsch? Dass sie mich fiktiv einstufen werden, das ist mir klar, weil mein letzter echter Verdienst mehr als 2 Jahre zurückliegt.
Aber wieso sollte ich gar nicht kriegen?
Der Anwalt hat mir jetzt echt Angst gemacht.....
Danke
mamimal4
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 07.10.2008, 08:30    Titel:

Der Anwalt hat keine Ahnung. Durch die beitragsfreie, anrechenbare Elternzeit hast du die Anwartschaft erfüllt. Du musst dir jedoch eine fiktive Einstufung nach § 132 Absatz 2 SGB3 gefallen lassen.
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