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filter315
Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 04.10.2008, 17:59 Titel: Alg-Anspruchsdauer |
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| Ich war 2 Tage arbeitslos - am 1. u. 2. Januar 2005. Dadurch ist doch ein Anspruch entstanden. Wie lange genau läuft dieser Anspruch bzw. wann würde ein neuer Anspruch entstehen? Wenn ich am 1. Januar 2009 wieder arbeitslos werde - ist dann bereits wieder ein neuer Anspruch entstanden? |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 04.10.2008, 20:11 Titel: Re: Alg-Anspruchsdauer |
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[quote="filter315"]Ich war 2 Tage arbeitslos - am 1. u. 2. Januar 2005. Dadurch ist doch ein Anspruch entstanden. Wie lange genau läuft dieser Anspruch bzw. wann würde ein neuer Anspruch entstehen? Wenn ich am 1. Januar 2009 wieder arbeitslos werde - ist dann bereits wieder ein neuer Anspruch entstanden?[/quote]
Hi,
durch zwei Tage Arbeitslosigkeit kann [b]kein [/b]Anspruch auf ALG entstehen.
Da muss man schon vorher innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist mindestens 12 Monate, das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, gegebenenfalls Krankengeldbezug und andere) gestanden haben.
Ob das vorgelegen hat, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Falls du aber für diese zwei Tage ALG bezogen hast, dann war damals ein Anspruch entstanden.
(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann [b]nicht [/b]mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung [b]vier[/b] Jahre verstrichen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
Wenn du von 2005 - 31.12.2008 wieder versicherungspflichtig gearbeitet hast, dann ist zum 01.01.2009 wieder ein neuer Anspruch entstanden.
Nachlesen kan man das alles [url=http://tinyurl.com/2ahvkr][u]hier[/u][/url] |
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filter315
Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 04.10.2008, 21:00 Titel: |
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| Danke für die rasche Antwort. Meine Frage war vielleicht nicht ausführlich genug: Nach langjähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung alo vom 1.1.01 bis 30.9.01. Wieder beschäftigt vom 1.10.01 bis 31.12.04. Danach alo am 1. und 2.1.05. Seit dem 3.1.05 wieder beschäftigt. Wenn nun am 1.1.09 wieder Arbeitslosigkeit eintritt, zählt dann noch der alte Anspruch (mit Anspruchsdauer 960 Tage - bin 61 Jahre) und ist dieser Anspruch vor dem 1.1.08 entstanden (wegen Inanspruchnahme von §428)? |
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Finchen
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 05.10.2008, 11:30 Titel: |
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Den § 428 SGB III kannst Du nicht mehr in Anspruch nehmen, da Du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Er wurde zum 01.01.2008 abgeschafft. Und zu diesem Zeitpunkt hättest Du arbeitslos sein müssen. Da Du dies nichts warst, trifft es nicht mehr zu.
Finchen |
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filter315
Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 05.10.2008, 17:00 Titel: |
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| Danke für die Antwort - im Gesetz steht aber doch nicht, dass ich vor dem 1.1.08 arbeitslos sein muss, um den §428 in Anspruch nehmen zu können, sondern doch nur, dass der Anspruch vor dem 1.1.08 entstanden sein muss. Daher auch meine Frage wegen des Zeitpunktes des Entstehens bzw. der Dauer meines Anspruchs. Ich glaub, das ist ein bisschen kompliziert. |
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Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
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Verfasst am: 05.10.2008, 19:45 Titel: |
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Hi,
der Anspruch vom 01.01.2005verfällt nach vier Jahren am [b]02.01.09 [/b].
Durch die versicherungspflichtige Arbeit vom 03.05.2005 - 31.12.2008 entsteht aber auch ein [b]neuer[/b] Anspruch auf ALG I .
Es entsteht die höchstmögliche[b] neue [/b]Anspruchsdauer von zwei Jahren ALG I.
§ 428 SGB III kann ab 2008 nur noch in Anspruch genommen werden, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ([b]das Stammrecht[/b]) vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. (§ 428 Abs. 1 Satz 3 SGB III).
Arbeitslose, die die Regelung des § 428 SGB III bereits [b]vor[/b] dem 01.01.2008 in Anspruch genommen haben, können im Rahmen der Wiederbewilligung des erworbenen Arbeitslosengeldanspruchs auch nach dem 01.01.08 die „58er Regelung“ nutzen.
[b]Eine Ausnahme besteht allerdings: [u]Hat der Betroffene ab 01.01.2008 einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III erworben, ist der Bezug von Arbeitslosengeld unter den erleichterten Bedingungen des § 428 SGB III nicht mehr möglich.[/u][/b]
Nachlesen [url=http://tinyurl.com/442whu][u]hier[/u][/url] |
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filter315
Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 02.11.2008, 23:49 Titel: |
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| Hi, jetzt muss ich aber nochmals fragen: Der Anspruch, den ich am 1.1.2005 erworben habe, war doch 960 Tage. Wird denn nun nicht der Rest aus diesem Anspruch zu dem neu erworbenen Anspruch (durch die Tätigkeit vom 3.5. 05 - 31.12.08) addiert, sodass ich dann auf 32 Monate Alg-Anspruch komme (höchstmögliche Bezugsdauer Stand 1.1.2005)? Oder ist es tatsächlich so, dass die zur Zeit gültige höchstmögliche Anspruchdauer zum Tragen kommt? |
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Finchen
Anmeldedatum: 06.12.2006 Beiträge: 60
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Verfasst am: 03.11.2008, 14:21 Titel: |
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| Es ist tatsächlich so, daß die heutige Gesetzeslage zum Tragen kommt. |
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Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 03.11.2008, 20:36 Titel: |
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| Tja - nun bin ich leicht durcheinander: Ich habe im Vorab meiner Agentur ganz gezielt die gleiche Frage gestellt, und zweimal die gleich Antwort bekommen: Bei Beginn der Arbeitslosigkeit und Alg-Bezug ab 1.1.2009 Anspruchdauer 960 (genau 958) Tage. Was mache ich jetzt? Mich freuen und schön ruhig sein, wenn ich den Bescheid bekomme? |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 04.11.2008, 10:28 Titel: |
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| Aufgrund der Übergangsvorschrift § 424l Abs. 1 sind die Änderungen bei der Ermittlung der Gesamtanspruchsdauer auch erst bei Ansprüchen, die ab 01.02.2006 entstehen, anzuwenden. Nach § 127 Abs. 4 können dann Restdauern nur noch berücksichtigt werden, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind. Dabei ist jedoch bis zum 31.01.2010 als Höchstanspruchsdauer mindestens die Restdauer des erloschenen Anspruchs zugrunde zu legen (§ 434l Abs. 2). |
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filter315
Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 04.11.2008, 20:40 Titel: |
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Sorry - das sind für mich als Laien aber dann doch zuviele Paragraphen: Ist meine Anspruchdauer ab dem 1.1.2009 nun 960 (958) Tage = 32 Monate oder doch nur 720 Tage = 24 Monate?
Ich hoffe, es ist das letzte Mal, dass ich nerve! |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 05.11.2008, 07:13 Titel: |
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| Dein alter Anspruch von 960 Tagen ist am 01.01.05 entstanden. Vier-Jahresfrist endet am 31.12.08. D.h., wenn bis zum 31.12.08 ein neuer Anspruch entstanden ist, bekommst du den Rest von 958 Tagen, ab dem 01.01.09 nur noch die 720 Tage. |
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filter315
Anmeldedatum: 30.03.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 14.11.2008, 19:22 Titel: |
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| Ich bin´´s nochmal - lässt mir keine Ruhe, deshalb habe ich zusätzlich bei zwei anderen Agenturen gefragt: Auch sie sind der Meinung: Wenn ich am 1.1.2005 einen Antrag gestellt und Leistung bezogen habe (und das war der Fall, nämlich für den 1. und 2.1.2005)) ist der Restanspruch die frühere Höchstdauer von 960(958) Tagen. |
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