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Egon
Anmeldedatum: 18.08.2008 Beiträge: 30
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Verfasst am: 26.09.2008, 08:55 Titel: Mehr essen |
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Also ich kann mir kaum vorstellen, dass bei Zeitarbeit weniger als 6 Euro brutto die Stunde bezahlt wird - selbst für die absoluten Doof-Jobs. Da hättest du bei durchschnittlich 173 Arbeitsstunden monatlich ca. 1050 Euro brutto und sicher mehr als 744 Euro auf der Kralle.
Also kannst du sicher mehr essen als jetzt ;-)
Gruß
Egon |
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McChicken36
Anmeldedatum: 12.08.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 26.09.2008, 13:57 Titel: |
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| @dragonsen: Du erhälst von der ARGE 744€, davon 160€ Zuschlag. Das heißt Dein ALG II beträgt 584€. Wenn Du n un für 750€ netto erbeiten gehst, werden 490€ davon auf die 584€ angerechnet. Das heißt Du erhälst zu den 750€ Lohn noch 94€ Aufstockung + den Zuschlag von 160€ zum indest solange DU Anspruch daraug hast. Das heißt Du hättest 1004€ rausbekommen, wenn Du den Job angenommen hättest. Bitte die Experten mich zu korrigieren, wenn ich Müll schreibe. Kann Dir nochmals nur empfehlen den Rechner auf dieser Seite zu nutzen, da kannst Du alle möglichen Änderungen Deiner Verhältnisse fiktiv durchspielen. |
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dragonson
Anmeldedatum: 30.07.2008 Beiträge: 31 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.09.2008, 15:40 Titel: Re: Mehr essen |
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[quote="Egon"]Also ich kann mir kaum vorstellen, dass bei Zeitarbeit weniger als 6 Euro brutto die Stunde bezahlt wird - selbst für die absoluten Doof-Jobs. Da hättest du bei durchschnittlich 173 Arbeitsstunden monatlich ca. 1050 Euro brutto und sicher mehr als 744 Euro auf der Kralle.
Also kannst du sicher mehr essen als jetzt ;-)
Gruß
Egon[/quote]
Hallo Egon, tja da kennst du dich aber nicht so gut aus. Denn manche Zeitarebeutsfimen zahlen sogar nur 5,70 die Stunde! Habe ich alles schon erlebt. Dann boten sie mir auch nur 153 Arbeitsstunden an und nicht 173.
So siehts leider aus. |
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dragonson
Anmeldedatum: 30.07.2008 Beiträge: 31 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.09.2008, 15:43 Titel: |
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[quote="McChicken36"]@dragonsen: Du erhälst von der ARGE 744€, davon 160€ Zuschlag. Das heißt Dein ALG II beträgt 584€. Wenn Du n un für 750€ netto erbeiten gehst, werden 490€ davon auf die 584€ angerechnet. Das heißt Du erhälst zu den 750€ Lohn noch 94€ Aufstockung + den Zuschlag von 160€ zum indest solange DU Anspruch daraug hast. Das heißt Du hättest 1004€ rausbekommen, wenn Du den Job angenommen hättest. Bitte die Experten mich zu korrigieren, wenn ich Müll schreibe. Kann Dir nochmals nur empfehlen den Rechner auf dieser Seite zu nutzen, da kannst Du alle möglichen Änderungen Deiner Verhältnisse fiktiv durchspielen.[/quote]
Hmm ich soll wirklich noch 94,- plus die 160,- dazu bekommen??
Kann ich mir nicht vorstellen. Denn wenn ich in Arbeit gehe, bekomme ich ja kein HartzIV mehr, weil ich mich ja dann auch von der Arge abmelden muss. Na ich muss wohl doch mal den ALGII-Rechner hier probieren.Mal sehen ob ich damit klar komme. |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 26.09.2008, 15:47 Titel: |
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Vielleicht ist er nur auf einem neueren Stand als du.
Der :arrow: [url=http://www.fau.org/artikel/tarife/bza_etv_220703.pdf]Entgelttarif Zeitarbeit[/url] sieht in Entgetgruppe 1 für 2007 einen Stundenlohn von € 7,38 vor. Auch das im Osten weniger bezahlt werden darf, ist seit dem Jahr nicht mehr vorgesehen. Hinzu kommen diverse Zuschläge etc. - ein Auskommen ohne Arge ist offenbar schon gegeben, wenn man nicht gerade eine ganze Familie versorgen muss.
Das einzige Problem ist, dass die ZA selten Vollzeitverträge geben. Man arbeitet zwar meist Vollzeit, hat dadurch aber im Krankheits- und Urlaubsfall keinen Anspruch auf Vollzeitvergütung. |
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dragonson
Anmeldedatum: 30.07.2008 Beiträge: 31 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.09.2008, 16:07 Titel: |
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Also ich denke mal schon das ich auf den neusten Stand bin, denn die 5,70 pro Std. wurden mir erst vorige Woche angeboten!!!
Diese leihfirma musst du mir in Berlin mal zeigen, die mir als ungelernten 7,38 die Std. zahlen tut. Da würde ich sofort anfangen!! Bei uns zahlen die Leihfirmen alle unterschiedlich. Das höste Angebot waren 6,79!
Nur die haben sich nicht mehr bei mir gemeldet, sonst wäre ich ja schon in Arbeit.
So ich habe den ALGII-Rechner mal probiert. Aber was soll der mir zeigen? Der zeig mir an das mir 689,22 zustehen würden. Bekomme aber 744,- Als Unterkunftskosten zeigt er auch nur 178,22 an. Soll damit meine Miete gemeint sein? Ich zahle aber 240,- Miete! Also bin ich mit dem Rechner auch nicht schlauer geworden:-( |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 26.09.2008, 16:13 Titel: |
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[quote="dragonson"]Der zeig mir an das mir 689,22 zustehen würden. Bekomme aber 744,- Als Unterkunftskosten zeigt er auch nur 178,22 an. Soll damit meine Miete gemeint sein? Ich zahle aber 240,- Miete! Also bin ich mit dem Rechner auch nicht schlauer geworden:-([/quote]
Die richtige Bedienung wird schon vorausgesetzt um ein richtiges (oder zumindest annähernd richtiges) Ergebnis zu erhalten. :roll: |
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McChicken36
Anmeldedatum: 12.08.2008 Beiträge: 69
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Verfasst am: 26.09.2008, 17:19 Titel: |
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| @dragonson: Deine Aussage "Denn wenn ich in Arbeit gehe, bekomme ich ja kein HartzIV mehr, weil ich mich ja dann auch von der Arge abmelden muss"i st so nicht richtig. Arbeitsaufnahme bedeutet nicht zwangsläufig die Beendigung des Hartz IV-Bezuge. Dies ist nur bei ALG-I-Beziehern der Fall (bei mehr als 15 Arbeitsstunden pro Woche). Als ALG-II-Bezieher endet Dein ALG-II-Bezug durch die Arbeitsaufnahme nur dann vollständig wenn dein Einkomen abzüglich der Freibeträge den Betrag Deines ALG II (ohne befristeten Zuschlag) übersteigt. Hoffe das war einigermaßen verständlich. Klar ausgedrückt, auich wenn es einige hier nicht gerne hören werden: Solange Du Anspruch auf den befristeten Zuschlag hast, stehst Du Dich mit einem geringeren Lohn evt. besser, da ein aufstockendes ALG II Dir gleichzeitig die Weiterzahlung des befristeten Zuschlags garantiert |
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Grubenpony
Anmeldedatum: 01.01.2006 Beiträge: 4528 Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am: 26.09.2008, 17:38 Titel: |
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| Er würde sich bei geringem Lohn und aufstockendem ALGII nicht nur wegen des befristeten Zuschlags besser da stehen. Die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen sind nicht zu vernachlässigen. |
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dragonson
Anmeldedatum: 30.07.2008 Beiträge: 31 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.09.2008, 20:24 Titel: |
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[quote="McChicken36"]@dragonson: Deine Aussage "Denn wenn ich in Arbeit gehe, bekomme ich ja kein HartzIV mehr, weil ich mich ja dann auch von der Arge abmelden muss"i st so nicht richtig. Arbeitsaufnahme bedeutet nicht zwangsläufig die Beendigung des Hartz IV-Bezuge. Dies ist nur bei ALG-I-Beziehern der Fall (bei mehr als 15 Arbeitsstunden pro Woche). Als ALG-II-Bezieher endet Dein ALG-II-Bezug durch die Arbeitsaufnahme nur dann vollständig wenn dein Einkomen abzüglich der Freibeträge den Betrag Deines ALG II (ohne befristeten Zuschlag) übersteigt. Hoffe das war einigermaßen verständlich. Klar ausgedrückt, auich wenn es einige hier nicht gerne hören werden: Solange Du Anspruch auf den befristeten Zuschlag hast, stehst Du Dich mit einem geringeren Lohn evt. besser, da ein aufstockendes ALG II Dir gleichzeitig die Weiterzahlung des befristeten Zuschlags garantiert[/quote]
Vielen Dank für Deine Antwort. Ja das war sehr verständlich!! |
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