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Nachricht |
Hitman6283
Anmeldedatum: 08.08.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 24.09.2008, 19:09 Titel: Ablehnung mienes Einspruchs !!!EILIT!!! |
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Hallo Zusammen,
ich habe in der Zeit vom 12.09.07 bis zum 30.09.07 Arbeitslosengeld bezogen. In dieser Zeit habe ich 19 von 208 Anspruchstagen verbruacht. Ich hätte somit noch einen Restanspruch von 189 Tagen.
Vom 01.10.07 bis 30.06.08 habe ich einen Gründungszuschuss erhalten. Da es nicht so lief wie ich es mir vorgestellt habe, wollte ich am 26.08.08 einen Antrag auf ALG2 stellen. Die Dame vom Jbcenter teilte mir dann mit, ich hätte noch einen Restanspruch von 189 Tagen und solle mich bitte an die Kollegen der Arbeitsagentur wenden. Ich bin dann sofort dort hin. Die Dame sagte mir dann, dass ich 189 Tage Restanspruch habe. Ich habe dann meinen Antrag auf ALG1 ausgefüllt und der Agentur für Arbeit zukommen lassen. In der Zwischenzeit hatte ich noch einen Termin bei der Arbeitsvermittlerin, die mir ebenfalls sagte, dass ich noch einen Anspruch von 189 Tagen hätte.
Zwei Tage später bekomme ich die Mitteilung, dass ich keinen Anspruch auf ALG1 hätte, da ich meine Anwartschaftszeit nicht erfüllt hätte. Ich habe dann unverzüglich in der Servicehotline angerufen. Die Dame sagte mir am Telefon, es muss sich um ein versehen handeln, da ich ja noch einen Restanspruch von 189 Tagen hätte. Sie sagte mir dann, dass ich einfach einen Einspruch schreiben soll und nochmals darauf hinweisen, dass ich noch Restanspruch habe.
Dies habe ich dann auch gemacht. Heute bekomme ich jedoch Post, mit dem Hinweis, dass mein Einspruch zurückgewiesen wird, da er unbegründet sei.
Ich verstehe so langsam die Welt nicht mehr. Wird man hier nur verarscht???
Ich werde in dem Brief darauf hingewiesen, dass ich Klage beim Sozialgericht einreichen könnte. Wie kann ich das machen? Ich habe kein Geld mir einen Anwalt zu leisten. Habe durch den Versuch der Selbsständigkeit schon Schulden und Kontopfändung.
Kann mir da jemand helfen? |
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alex 2
Anmeldedatum: 05.02.2007 Beiträge: 88
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Verfasst am: 24.09.2008, 20:09 Titel: |
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Mit dem Gründungszuschuss plus Pauschale hast du warscheinlich dein Restanspruch an Arbeitslosengeld aufgebraucht.
Sonst würde sich jeder mitten in seiner Arbeitslosenzeit für einige Zeit in Form des Gründungszuschusses abmelden und dann wieder anmelden und so seine Unterstützung verlängern.
Das ist aber nur mein Gedanke und nicht unbedingt richtig. |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 25.09.2008, 06:58 Titel: |
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| Die Lösung findet sich in § 128 (1) Nr. 9 SGB III: Jeder Tag des Bezuges von Gründungszuschuss mindert den Alg I-Anspruch. Somit ist die Ablehnung richtig und Widerspruch bzw. Klage aussichtslos. |
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