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Nachzahlung an Krankenkasse wegen nicht versicherung

 
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llothar



Anmeldedatum: 22.09.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.09.2008, 18:02    Titel: Nachzahlung an Krankenkasse wegen nicht versicherung

Meine Probleme werden täglich grösser :cry:

Ich war jetzt 3 Jahre selbständig und hab, da es sich um einen reinen Internet Job handelt im Ausland gelebt. Mit Touristenvisa in Thailand. Auch um die Lebenshaltungskosten auf ein bezahlbares Niveau zu halten (sorry aber ich finde Deutschland fast unbezahlbar). Nun komme ich zurück, weil die jetzt verschärft gegen solche "illegalen" E-Arbeiter vorgehen.

Dorthinten konnte ich mit 400 Euro im Monat leben. Hier ist es völlig aussichtslos.

Ich war jetzt beim Arbeitsamt und wollte Hartz IV erstmal als Beihilfe zur Selbständigkeit beantragen und sehen ob ich hier den ganzen Gewinn nicht doch irgendwie anheben kann. Und der hat gesagt ich sollte auch erstmal zur KK gehen.

Tja und da falle ich vom Hocker. Krankenkassenpflicht seit April 2007. Nachzahlung von 17*300 Euro also 5100 Euro würden anstehen. Die Abwesenheit aus Deutschland akzeptiert er nicht da ich hier gemeldet war. Allerdings kann man aus meinem Reisepass genau nachvollziehen das ich von Feb. 2007 bis 29.Juni 2008 nicht in Deutschland war.

Das kann doch nicht sein oder?
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 22.09.2008, 18:33    Titel: Re: Nachzahlung an Krankenkasse wegen nicht versicherung

[quote="llothar"]Die Abwesenheit aus Deutschland akzeptiert er nicht da ich hier gemeldet war.[/quote]

Ja, dumm gelaufen. Du wolltest dir die Rosinen aus dem Kuchen picken und hast statt dessen saure Trauben erwischt. Die anstehende KV-Pflicht war bei deiner Abreise im Februar 2007 durchaus bekannt.

[quote] Allerdings kann man aus meinem Reisepass genau nachvollziehen das ich von Feb. 2007 bis 29.Juni 2008 nicht in Deutschland war.

Das kann doch nicht sein oder?[/quote]

Doch, ganz oder gar nicht gehen ist die Devise.
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xaninchen



Anmeldedatum: 01.02.2007
Beiträge: 987
Wohnort: Ruhrgebiet

BeitragVerfasst am: 22.09.2008, 18:34    Titel:

Doch kann es und ist es. Wenn du die ganze zeit nur hier gemeldet warst, dann zählen halt die gesetzlichen bestimmungen für dich auch ganz normal weiter.
Du bist nicht der einzige, der da nun Probleme mit hat. Dennoch ist er gesetzlich richtig.
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gekko



Anmeldedatum: 25.08.2005
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 23.09.2008, 09:32    Titel:

[quote]Die Abwesenheit aus Deutschland akzeptiert er nicht da ich hier gemeldet war. Allerdings kann man aus meinem Reisepass genau nachvollziehen das ich von Feb. 2007 bis 29.Juni 2008 nicht in Deutschland war.

Das kann doch nicht sein oder?[/quote]

Oh doch das kann!

Hast Du einen Mietvertrag oder ähnliches? Meine Tochter ist für ein Jahr im Ausland. Für die KK war sie nicht bereit ihre Wohnung hier in D aufzugeben, dafür sollte sie für Nüsse an die KK zahlen.

Sie bekommt nun von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung das sie im Ausland über den AG abgesichert ist, damit soll das Thema laut Mitarbeiter der KK erledigt sein.

Ihr wurde sogar damit gedroht das sie nach ihrer Rückkehr nicht weiterversichert werden würde. ;-)
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Grubenpony



Anmeldedatum: 01.01.2006
Beiträge: 4528
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 23.09.2008, 12:04    Titel:

[quote="gekko"]Sie bekommt nun von ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung [b]das sie im Ausland über den AG abgesichert ist[/b], damit soll das Thema laut Mitarbeiter der KK erledigt sein.
[/quote]

Und an so einer Ersatzversicherungsbestätigung wird es dem TE wohl mangeln.
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