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Gast
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Verfasst am: 14.07.2005, 23:38 Titel: bafög-anspruch bei studienwechsel? |
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hallo!!
ich bin im moment im zweiten semester immatrikuliert. da ich ein kind hab und unsere private situation sich im bezug auf die betreuung desselben geändert hat ist mir eine vorführung des direktstudiums nicht mehr möglich.
deswegen werde ich zum nächsten semester ein fernstudium beginnen. im moment studiere ich noch auf lehramt, dann bildungswissenschaften.
noch bekomme ich bafög 8elternabhängig). wie ist das?? wird es probleme geben mit dem bafög ab dem nächsten semster oder sollte das eigentlich problemlos laufen?? hab da leider keinerlei erfahrungen..
danke für eure hilfe! |
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Margret Gast
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Verfasst am: 15.07.2005, 11:50 Titel: BAföG und Zweitstudium |
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Hallo,
ein Fachrichtungswechsel oder ein anderes Studium ist immer problematisch, da dann grundsätzlich kein BAföG mehr gewährt wird.
Es muss ein wichtiger Grund vorhanden sein, damit du dann noch BAföG bekommst. Sieh mal hier: http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg_10.html Und du solltest unbedingt v o r dem Wechsel mit dem BAföG-Amt sprechen und abklären, ob in deinem Fall ein wichtiger Grund für den Wechsel anerkannt wird!
Gruss
Margret |
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Gast
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Verfasst am: 16.07.2005, 11:15 Titel: |
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hallo!
danke dir für deine hilfe.
eine frage hab ich noch: denkst du, dass auch die nicht mehr mögliche betreuung meiner tochter (2 jahre) eine akzeptable begründung für einen wechsel von direkt- zu fernstudium ist?? das ist ja der wirkliche grund und ich kann wirklich nicht an meiner alten uni weiterstudieren da die vorlesungszeiten absolut nicht mit der betreuung meiner tochter vereinbar sind.
desweiteren mussten wir umziehen wegen dem job von meinem mann.
reicht das oder sollte ich lieber angeben das meine neigungen sich geändert haben?? das ist aber blöd da ja ein lehramtsstudium von einem studium der bildungswissenschaften nicht sooo weit abweicht...
danke nochmal.. |
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Margret Gast
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Verfasst am: 18.07.2005, 09:38 Titel: Studienwechsel und BAföG |
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Hallo,
also das ist nicht so einfach zu beantworten. An sich glaube, ich dass Kindbetreuung ein wichtiger Grund ist. Aber dass in die richtige Schublade einzuordenen ist schwierig
Allgemein ist es wohl so: (ich hab mal ein bisschen recherchiert)
Da an die Begründung des Fachwechsels hohe Anforderungen gestellt werden, sollte man sich in jedem Fall frühzeitig beim zib oder dem BAföG-Amt beraten zu lassen. Da würde ich auf jeden Fall hingehen und unverbindlich nachfragen.
Nur wer bis zum Ablauf des dritten Semesters und "aus wichtigem Grund" wechselt, kann weiter Förderung erhalten. Wichtige Gründe sind:
mangelnde körperliche Eignung für die gewählte Ausbildung
mangelnde psychische Eignung für die gewählte Ausbildung
mangelnde intellektuelle Eignung für die gewählte Ausbildung
ein Neigungswandel so schwerwiegender Art, dass eine Fortsetzung der Ausbildung nicht zugemutet werden kann
Eine Tatsache kann nur dann als wichtiger Grund beachtlich sein, wenn sie vor Aufnahme der vorangegangenen Ausbildung nicht bekannt war oder in ihrer Bedeutung nicht bewusst sein konnte.
Ein wichtiger Grund wäre auch, zu einem früheren Zeitpunkt zum Studium nicht zugelassen worden zu sein, das nach Wechsel der Fachrichtung gefördert werden soll. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt von einer Interessenabwägung ab, bei der es z.B. auf die Dauer der bisherigen Ausbildung ankommt. Bei einem Wechsel der Fachrichtung in das Wunschstudium im Anschluss an das erste Fachsemester der bisherigen Ausbildung ist ein wichtiger Grund stets anzunehmen. Das Vorliegen dieses wichtigen Grundes ist jedoch nur zu bejahen, wenn die nach dem Wechsel aufgenommene Hochschulausbildung von Anfang an angestrebt hattenwurde, man ausschließlich aufgrund der rechtlichen Beschränkungen bei der Vergabe von Studienplätzen verhindert war, diese bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen und man
ohne Unterbrechung die zur Verfügung stehenden Bewerbungsmöglichkeiten genutzt hat, um einen Studienplatz im Wunschstudium zu erhalten; ausgenommen hiervon sind Zeiten der Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes, des freiwilligen sozialen Jahres sowie vergleichbarer Dienste.
Ab Beginn des vierten Semesters ist ein Wechsel nur dann unschädlich, wenn er aus "unabweisbarem Grund" erfolgt ist. Ein "unabweisbarer Grund" liegt nur dann vor, wenn keine Wahl mehr zwischen der Fortsetzung des Studiums in der aufgegebenen Fachrichtung und einem Wechsel besteht. Damit ist ein späterer Wechsel so gut wie ausgeschlossen, wenn der Anspruch auf BAföG nicht entfallen soll. Der Wechsel ist auch dann zu begründen, wenn für das erste Studium kein BAföG in Anspruch genommen wurde.
Gruss
Margret |
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