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mamimal4
Anmeldedatum: 30.08.2008 Beiträge: 20
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Verfasst am: 01.09.2008, 15:24 Titel: Unbezahlter Urlaub? Wie bei Algberechnung berücksichtigt? |
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Hallo!
Also, mein ehemaliger Arbeitgeber ging während meiner Elternzeit in Insolvenz, durch Gerichtsurteil habe ich mich beim neuen Arbeitgeber in eine Teilzeitstelle geklagt. Eigentlich gab es eine Vereinbarung darüber, dass ich im Januar nach dem Abschluss der Umbaumassnahmen dort arbeiten werde. Momentan befinden sich keine Arbeitnehmer im Betrieb. Bis zur Wiederaufnahme meiner Stelle ging ich in unbezahlten Urlaub, war auch das okay vom Arbeitsvermittler... So nun habe ich während dieser Phase meine Kündigung gekriegt wegen betrieblichen Gründen. Vermutlich ist sie zwar nicht wirklich rechtswirksam, aber bis die Kündigungsschutzklage nun echt verhandelt wird, das dauert.... Aber es kann sein, dass mir nun zum 31.12. gekündigt wird. WIE WIRD dann dieser Zeitraum des unbezahlten Urlaubs beim ALG 1 berücksichtigt?
Hoffe ja gar nicht wirklich...!
Danke |
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Gerald Moderator
Anmeldedatum: 01.02.2007 Beiträge: 3073 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 02.09.2008, 15:11 Titel: |
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Beim Alg I interessiert das Beschäftigungsverhältnis, also die tatsächlich ausgeübte Beschäftigung. Die Monate, in denen ein Arbeitsvertrag bestand, aber keine Beschäftigung ausgeübt wurde, werden außer acht gelassen. Anspruchsbegründend sind nur die Monate mit Entgelt.
Wichtig ist, dass du in einer Zeitspanne von 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. |
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