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Wohngeld vorrangig?!
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Mücke



Anmeldedatum: 29.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Monschau

BeitragVerfasst am: 01.11.2008, 13:04    Titel: Wohngeld vorrangig

Hey Leute, bleibt mal locker!

Ich dachte, man kann hier verschiedene Auffassungen sachlich diskutieren, aber da muß man doch den anderen nicht so anmachen, oder? Inhaltlich bin ich außerdem vollkommen Eurer Meinung; sorry dass dies in meinem ersten Eintrag nicht so rüber gekommen ist.

@Isiy: Für mich ist es schon ein Unterschied, ob eine Anweisung dem Bürger eine Vergünstigung oder eine Belastung verschafft.

@Niclas: Der "klägliche Versuch" war lediglich ein Ansatzpunkt, wie man versuchen könnte eine solche Anweisung oder Rechtsauffassung zu begründen.
Um meine Gehorsamspflicht und disziplinarische Probleme mußt Du Dir keine Sorgen machen; auch ich kenne als Beamter das Remonstrationsrecht. Allerdings ist das in unserer Behörde nicht der normale Umgang bei Meinungsverschiedenheiten. Bei uns ist es üblich, solche Dinge sachlich zu diskutieren.

Und um diese Thema hier endgültig zu beenden - und mich dann auch an dieser Stelle zu verabschieden - noch folgendes:
Wir haben uns mehrmals zusammengesetzt um über das "Problem" der Nachrangigkeit des Wohngeldes zu diskutieren. Und auch wenn es viel Mühe gekostet hat, die andere Seite zu überzeugen, hat es am Ende - bzw. genau am 31.10.2008 - doch funktioniert und die Verfügung wurde umgehend aus der Welt geschafft.

Bei uns ist es also nun auch so, dass ohne wenn und aber das Wohngeld vorrangig zu beantragen ist und im Falle der fehlenden Bedürftigkeit keine Vergünstigungen "hinzugerechnet" werden.

Und wenn der Gesetzentwurf zur 1. Änderung des neuen WoGG und damit die Änderung des Wohngeldausschlusses bei Transferleistungen so in Kraft treten wird, dann dürfte es auch in der praktichen Umsetzung keine großen Probleme mehr geben.

Also nichts für ungut und frohes Schaffen
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 15.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 01.11.2008, 13:29    Titel:

[quote]Für mich ist es schon ein Unterschied, ob eine Anweisung dem Bürger eine Vergünstigung oder eine Belastung verschafft.
[/quote]

Das darf dir aber kein Unterschied sein. Du hast Gesetze umzusetzen. Wenn morgen eine Anweisung kommt, jedem, der vorspricht, 1000 Euro auszuzahlen, dann ist das auch eine Vergünstigung für den Bürger. Also setzt du die dann freudestrahlend um, obwohl es für die Anweisung keine Rechtsgrundlage gibt? Solch subjektives Denken hat im Amt nichts zu suchen!

[quote]Ich dachte, man kann hier verschiedene Auffassungen sachlich diskutieren, aber da muß man doch den anderen nicht so anmachen, oder? [/quote]

Viel sachliches für "pro Gewährung Sozialhilfe" sehe ich hier nicht, denn es wurde eindeutig gegen den Nachrangsgrundsatz verstoßen. Insoweit du eben obiges Argument ala "Unterschied, ob Vergünstigung usw." anführst, ist dies eben gerade nicht sachlich, sondern eher von Mitleidsgehabe geprägt. Und dafür musst du dir die Rüffel gefallen lassen. Wir sind nicht im Amt, um mitleidsgeprägte Entscheidungen zu treffen. Wir haben - das betone ich nochmal - Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu treffen.

[quote]Der "klägliche Versuch" war lediglich ein Ansatzpunkt, wie man versuchen könnte eine solche Anweisung oder Rechtsauffassung zu begründen.[/quote]

Deshalb ja auch "kläglicher Versuch". Es gibt keine hinreichend Begründung, das Nachrangsprinzip zu verletzen. GEZ und Co. sind Leistungen, die nicht dem SGB XII entspringen und müssen daher außen vor gelassen werden. Die GEZ als auch die Kommunen können gern festlegen, dass sie auch Leute befreien, die 10 Euro überm ALG 2 oder Grusi/HLU sind, das ist deren Sache und hat mit ARGE/Jobcenter/Sozialamt nichts zu tun und muss eben aus diesem Grunde vollkommen außer Betracht bleiben.

[quote]Und auch wenn es viel Mühe gekostet hat, die andere Seite zu überzeugen, hat es am Ende - bzw. genau am 31.10.2008 - doch funktioniert und die Verfügung wurde umgehend aus der Welt geschafft.
[/quote]

Darüber noch Worte zu verlieren, erübrigt sich. Eine rechtswidrige Verfügung muss natürlich schnellstmöglich aus der Welt geschafft werden.

In dem Sinne weiterhin viel Spaß.

Turtle
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Luitpold



Anmeldedatum: 04.05.2008
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 16.11.2008, 16:36    Titel: Na, das hört sich doch gut an ....

Na, das hört sich doch gut an .... :shock: :D :shock:

Wenn der Amtsleiter die Verantwortung übernimmt, bist du als unterstellter Beamter da raus. Es wird ja von dir keine Straftat verlangt (die du verweigern müsstest). Du nimmst als kleiner Beamter in der Akte Bezug auf die Grundsatzentscheidung des AL und alles ist gut (für dich zumindest). 8) 8) 8)

Jetzt ist zumindest auch die mähr vom Tisch, die SB und GL in Dortmund-Mengede hätten kolletives Unwissen präsentiert. Das konnte ich mir nie vorstellen und denke, dass gerade in Dortmund eine solche Weisungslage existiert.
:D :D :D
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