| sperre???? << :: >> Arbeitslosengeld nach Elterngeld ?? |
| Autor |
Nachricht |
Molata
Anmeldedatum: 11.04.2008 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 30.05.2008, 08:32 Titel: ALG 1: Zuverdienst? Versicherungsschutz? |
|
|
Hallo!
Ich hab mal zwei ganz (bestimmt einfache) Fragen!
Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?
Meine zweite Frage bezieht sich auf den Versicherungsschutz. Wenn ich einen 165-Euro-Job annehme, bin ich dann über das Arbeitsamt versichert oder über meinen Arbeitgeber? Konkret: Muss mein Arbeitgeber irgendwelche Sozialabgaben für mich bezahlen oder hat er mit der Sache nichts zu tun?
Danke schon im Vorraus für die Antworten! |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
jette Moderator
Anmeldedatum: 14.03.2007 Beiträge: 2119
|
Verfasst am: 30.05.2008, 09:39 Titel: Re: ALG 1: Zuverdienst? Versicherungsschutz? |
|
|
[quote="Molata"]Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?[/quote]
Richtig!
[quote="Molata"]Wenn ich einen 165-Euro-Job annehme, bin ich dann über das Arbeitsamt versichert oder über meinen Arbeitgeber? Konkret: Muss mein Arbeitgeber irgendwelche Sozialabgaben für mich bezahlen oder hat er mit der Sache nichts zu tun?[/quote]
Du bist weiterhin über die Arbeitsagentur pflichtversichert, jedoch muss dein Arbeitgeber dich auch über die Knappschaft versichern. Er hat 30 % an Sozialabgaben zu leisten. Davon merkst DU aber nichts, denn die 30 % müsste er zusätzlich zu deinem Verdienst von 165 € aufbringen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
|
Verfasst am: 30.05.2008, 09:41 Titel: |
|
|
Hi,
[quote]Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit[b] nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?[/b][/quote]
Du darfst auch mehr verdienen, aber nur 165 € bleiben anrechnungsfrei.
[b]Geringfügig entlohnte Beschäftigung[/b]
Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber[b] Pauschalbeiträge[/b] in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.
Zum Nachlesen [url]http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/1__pauschalabgaben/InhaltsNav.html?__nnn=true[url]
[/url]
Die Versicherung läuft weiterhin über die Arge. |
|
| Nach oben |
|
 |
jette Moderator
Anmeldedatum: 14.03.2007 Beiträge: 2119
|
Verfasst am: 30.05.2008, 09:51 Titel: |
|
|
| :lol: Mensch Lothar, fehlen dir nun schon die Worte? :lol: |
|
| Nach oben |
|
 |
Lothar Duisburg
Anmeldedatum: 11.01.2006 Beiträge: 1911
|
Verfasst am: 31.05.2008, 16:37 Titel: |
|
|
Hi Jette,
so wie das aussieht, ja.
Aber mal im Ernst, wo ist der Text geblieben?
Ich hatte schon bei der Vorschau gemerkt, dass der Text fehlte.
Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen habe ich dann auf Absenden geklickt, mit dem bekannten Ergebnis.
Danach hatte ich keinen Bock mehr. :lol: :lol: |
|
| Nach oben |
|
 |
Ich-selbst
Anmeldedatum: 24.08.2008 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 18.11.2008, 17:11 Titel: Re: ALG 1: Zuverdienst? |
|
|
Ergänzende Frage:
[quote="Molata"]Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?[/quote]
[b]Darf[/b] man wirklich nur 165 EUR monatlich dazuverdienen (bei unter 15 Wochenstunden) oder wird ein höherer Verdienst mit dem ALG 1 Anspruch verrechnet ? |
|
| Nach oben |
|
 |
Turtle1972 Moderator
Anmeldedatum: 14.12.2005 Beiträge: 12308
|
|
| Nach oben |
|
 |
Ich-selbst
Anmeldedatum: 24.08.2008 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 18.11.2008, 18:00 Titel: |
|
|
Das klingt – auf meine Situation angewendet – recht kompliziert:
[quote][b]§ 141 Anrechnung von Nebeneinkommen[/b]
[b](3)[/b] Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem [b]Versicherungspflichtverhältnis[/b] eine selbständige Tätigkeit ... von weniger als 15 Stunden wöchentlich mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitseinkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei ...[/quote]
1. Ein "Versicherungs[b]pflicht[/b]verhältnis" bestand bei mir nicht. Ich bin Selbständig und bin [b]freiwillig[/b] arbeitslosen versichert.
2. Ich habe bisher nicht nach Stunden abgerechnet, sondern Projektbezogen. Aber bei (schlechtem) Verdienst von ca. 1000 EUR monatlich und meinem branchenüblichen Stundensatz von 50 EUR käme man auf 20 Monatsstunden – also ca. 5 Wochenstunden. Dann wären die 1000 EUR vollständig anrechnungsfrei ... |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum nicht posten Du kannst Dateien in diesem Forum nicht herunterladen
|
|
Unser Forum ist umgezogen:
Forum sozialhilfe24.de
Liebe Forum-Nutzer
wir sind mit unserem Forum umgezogen. Es präsentiert sich im neuen Design an neuer Stelle, und zwar hier: Forum sozialhilfe24.de
Neben dem Forum wurden auch sämtliche Seiten unser Domain sozialhilfe24.de umgestaltet und inhaltlich überarbeitet. Die angebotenen Informationen befinden sich auf dem neusten Stand.
Das bisherige Forum wird als Archiv weiter online bleiben. Ihr habt dort die Möglichkeit, nach Fragen und Antworten zu suchen / recherchieren. Neue Beiträge können allerdings nur noch im neuen Forum verfasst werden.
Unser Forum wurde von beinahe 20.000 registrierte Benutzern gestaltet; über 133.000 Beiträge wurden verfasst. Damit sind war das beliebteste und größte Forum zum Thema Hartz IV, ALG II, BAföG, Sozialhilfe im Netz.
Wir wünschen uns und allen unseren Usern auch weiterhin ein gute Fortsetzung des bisher erreichten an neuer Stelle.

49023 Angriffe abgewehrt
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB2.de
|