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ALG 1: Zuverdienst? Versicherungsschutz?

 
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Molata



Anmeldedatum: 11.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 08:32    Titel: ALG 1: Zuverdienst? Versicherungsschutz?

Hallo!

Ich hab mal zwei ganz (bestimmt einfache) Fragen!

Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?

Meine zweite Frage bezieht sich auf den Versicherungsschutz. Wenn ich einen 165-Euro-Job annehme, bin ich dann über das Arbeitsamt versichert oder über meinen Arbeitgeber? Konkret: Muss mein Arbeitgeber irgendwelche Sozialabgaben für mich bezahlen oder hat er mit der Sache nichts zu tun?

Danke schon im Vorraus für die Antworten!
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jette
Moderator


Anmeldedatum: 14.03.2007
Beiträge: 2119

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 09:39    Titel: Re: ALG 1: Zuverdienst? Versicherungsschutz?

[quote="Molata"]Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?[/quote]
Richtig!
[quote="Molata"]Wenn ich einen 165-Euro-Job annehme, bin ich dann über das Arbeitsamt versichert oder über meinen Arbeitgeber? Konkret: Muss mein Arbeitgeber irgendwelche Sozialabgaben für mich bezahlen oder hat er mit der Sache nichts zu tun?[/quote]
Du bist weiterhin über die Arbeitsagentur pflichtversichert, jedoch muss dein Arbeitgeber dich auch über die Knappschaft versichern. Er hat 30 % an Sozialabgaben zu leisten. Davon merkst DU aber nichts, denn die 30 % müsste er zusätzlich zu deinem Verdienst von 165 € aufbringen.
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 09:41    Titel:

Hi,

[quote]Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit[b] nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?[/b][/quote]

Du darfst auch mehr verdienen, aber nur 165 € bleiben anrechnungsfrei.

[b]Geringfügig entlohnte Beschäftigung[/b]

Für geringfügig entlohnte Minijobs zahlen Arbeitgeber[b] Pauschalbeiträge[/b] in Höhe von maximal 30,1 Prozent des Verdienstes. Das sind neben 15 Prozent zur Renten- und 13 Prozent zur Krankenversicherung noch die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet wird) sowie 0,1 Prozent Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft.

Zum Nachlesen [url]http://www.minijob-zentrale.de/nn_10774/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/1__pauschalabgaben/InhaltsNav.html?__nnn=true[url]
[/url]

Die Versicherung läuft weiterhin über die Arge.
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jette
Moderator


Anmeldedatum: 14.03.2007
Beiträge: 2119

BeitragVerfasst am: 30.05.2008, 09:51    Titel:

:lol: Mensch Lothar, fehlen dir nun schon die Worte? :lol:
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Lothar Duisburg



Anmeldedatum: 11.01.2006
Beiträge: 1911

BeitragVerfasst am: 31.05.2008, 16:37    Titel:

Hi Jette,

so wie das aussieht, ja.

Aber mal im Ernst, wo ist der Text geblieben?

Ich hatte schon bei der Vorschau gemerkt, dass der Text fehlte.

Nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen habe ich dann auf Absenden geklickt, mit dem bekannten Ergebnis.

Danach hatte ich keinen Bock mehr. :lol: :lol:
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Ich-selbst



Anmeldedatum: 24.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 17:11    Titel: Re: ALG 1: Zuverdienst?

Ergänzende Frage:
[quote="Molata"]Wenn ich ALG 1 kassiere darf ich monatlich 165 Euro dazu verdienen, wenn meine Arbeitszeit nicht 15 Wochenstunden oder mehr beträgt, oder?[/quote]
[b]Darf[/b] man wirklich nur 165 EUR monatlich dazuverdienen (bei unter 15 Wochenstunden) oder wird ein höherer Verdienst mit dem ALG 1 Anspruch verrechnet ?
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Turtle1972
Moderator


Anmeldedatum: 14.12.2005
Beiträge: 12308

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 17:14    Titel:

Schaust du hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__141.html

Turtle
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Ich-selbst



Anmeldedatum: 24.08.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 18:00    Titel:

Das klingt – auf meine Situation angewendet – recht kompliziert:
[quote][b]§ 141 Anrechnung von Nebeneinkommen[/b]
[b](3)[/b] Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem [b]Versicherungspflichtverhältnis[/b] eine selbständige Tätigkeit ... von weniger als 15 Stunden wöchentlich mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitseinkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei ...[/quote]
1. Ein "Versicherungs[b]pflicht[/b]verhältnis" bestand bei mir nicht. Ich bin Selbständig und bin [b]freiwillig[/b] arbeitslosen versichert.
2. Ich habe bisher nicht nach Stunden abgerechnet, sondern Projektbezogen. Aber bei (schlechtem) Verdienst von ca. 1000 EUR monatlich und meinem branchenüblichen Stundensatz von 50 EUR käme man auf 20 Monatsstunden – also ca. 5 Wochenstunden. Dann wären die 1000 EUR vollständig anrechnungsfrei ...
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